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Kreuz im Klassenzimmer verletzt Religionsfreiheit


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Rolf

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EU-Gericht: Kreuz im Klassenzimmer verletzt Religionsfreiheit





03.11.09


Das Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern staatlicher Schulen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg entschieden.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil gegen Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen gewandt. Die Kreuze verletzten das Recht von Eltern, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen, erklärten die Straßburger Richter am Dienstag. Sie verwiesen dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Geklagt hatte eine Italienerin, die eine «säkulare» Erziehung für ihre beiden schulpflichtigen Kinder verlangt hatte. Vor italienischen Gerichten hatte sie mit ihrem Protest keinen Erfolg gehabt.

Auf atheistische oder andersgläubige Schüler könnte das Kruzifix verstörend wirken, argumentierten die Straßburger Richter. Es sei zudem «unverständlich», inwiefern das Symbol im mehrheitlich katholischen Italien zum Pluralismus innerhalb des Bildungswesens beitrage. Die Kruzifixe verletzten somit auch die Religionsfreiheit der Schüler. Der italienische Staat muss 5.000 Euro Schadenersatz an die Klägerin zahlen.

Die italienische Regierung kündigte umgehend an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Kruzifixe seien kein Ausdruck religiöser Überzeugungen, sondern der italienischen Tradition, betonte Bildungsministerin Mariastella Gelmini. «Es wird niemandem gelingen, unsere Identität zu löschen, auch einem ideologisierten Gerichtshof nicht.» Der Vatikan lehnte eine Stellungnahme zunächst ab. Zuerst müsse die Urteilsbegründung eingehend studiert werden, erklärte Vatikansprecher Federico Lombardi.
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