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Rolf

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08. August 2009





Geplante EU-Gleichbehandlungsdirektive diskriminiert Christen





Homosexuellen-Initiativen könnten sich von der katholischen Morallehre “belästigt“ fühlen und vor Gericht gehen, befürchten die britischen Bischöfe.

London (kath.net/LifeSiteNews.com) Eine geplante EU-Direktive zur “Gleichbehandlung”, unter anderem von Homosexuellen, könnte zum “Instrument der Unterdrückung“ gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen werden. Das befürchten die katholischen Bischöfe von England, Schottland und Wales in einem Dokument. Sie fordern eigene Bestimmungen, dass “Unterschiede in der Behandlung“ dort nicht als diskriminierend zu werten seien, “wo solche Unterschiede nötig sind, damit eine religiöse Körperschaft in Übereinstimmung mit ihrem Ethos funktionieren kann“. Das Dokument wurde von Monsignore Andrew Summersgill, Generalsekretär der Bischofskonferenz von England und Wales, unterschrieben.

Der geplanten Gleichbehandlungsdirektive der EU gehe es um jegliche “Diskriminierungen” im arbeitsrechtlichen Bereich, die derzeit noch nicht allgemein gelten: Behinderung, Alter, religiöse Orientierung und eben auch sexuelle Orientierung dürften für den Arbeitgeber keinen Unterschied ausmachen.

"Die katholische Kirche unterstützt das zugrunde liegende moralische Prinzip des Entwurfs, hat aber ernste Bedenken wegen der möglichen unbeabsichtigten Konsequenzen, die das Recht der Kirche und ihrer Mitglieder einschränken, in Übereinstimmung mit dem katholischen Glauben zu handeln“, sagte Erzbischof Peter Smith von Cardiff.

Laut Artikel 2 wäre auch jegliche “Belästigung“ (in einer sehr weiten Definition) aufgrund dieser Fakten klagbar. Homosexuellen-Initiativen, die für die gleichgeschlechtliche Ehe werben, könnten sich demnach von der katholischen Morallehre “belästigt“ fühlen, ein Atheist von einer religiösen Darstellung in einem Museum oder ein Muslim von jeglicher Darstellung eines menschlichen Körpers, befürchtet Summersgill. Schließlich könnte diese Direktive Religionsgemeinschaften diktieren, an welchen Grundsätzen sie festhalten dürften.

Artikel 13 verlangt von allen Mitgliedsstaaten, sämtliche landesinterne Gesetze in sämtlichen Organisationen, die damit nicht übereinstimmen, für null und nichtig zu erklären. Trotzdem hat Schweden, das derzeit den EU-Vorsitz innehat, angedeutet, die Direktive im November durchbringen zu wollen. Dazu ist die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten nötig.
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