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Kinderpornographie und die Sünde gegen den Schöpfer


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Rolf

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Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium" Okt. 2009






Kinderpornographie und die Sünde gegen den Schöpfer





Von Markus Sigloch


In regelmäßigen Abständen wird in den Medien über KP (Kinderpornographie) berichtet. Es ist ein ganz dunkles Kapitel abnormen Sexualverhaltens. Darüber hinaus kann kaum abgeschätzt werden, welche seelischen Schäden die betroffenen Kinder davontragen. Als seien sie ein beliebiges Produkt der Wegwerfgesellschaft, werden sie verführt, vergewaltigt und oft auch noch getötet. Überlebt ein Kind die Übergriffe dieser perversen Erwachsenenwelt, hat es kaum mehr eine Chance, ein normales Leben zu führen. Inzwischen ist die Öffentlichkeit hinsichtlich des Internets auf die KP aufmerksam geworden.

Bereits der Besitz kp Bilder auf einem Rechner ist unter Strafe gestellt. Nicht einnmal die parlamentarische Immunität kann einen Politiker vor der Fahndung schützen, wie der Fall eines Bundestagsabgeordneten vor wenigen Monaten zeigte. Die Gesellschaft reagiert äußerst sensibel auf dieses Thema – mit Recht. Denn die Schäden bei den Opfern stehen in keinem Verhältnis zu gewissen Freiheitsrechten, auf die man sich ansonsten gerne beruft. Was in der Öffentlichkeit jedoch kaum diskutiert wird, ist die sexualwissentschaftliche Tatsache, dass KP nicht die Ursache, sondern das Symptom eines tiefer sitzenden Seelenschadens ist. Die eigentliche Ursache jedoch ist auch bei Wissenschaftlern umstritten.

Die alten Muster der Psychoanalyse eines Sigmund Freud geben schon lange keine Auskunft mehr. Ähnlich wie beim Amoklauf in Winnenden stehen auch in dieser Frage die Experten vor einem kunklen Rätsel. Die Bibel kennt wie keinn anderes Buch die Abgründe der menschlichen Seele. Ein an der Heiligen Schrift orientiertes Gewissen empfindet bereits beim Gedanken an sexuelle Übergriffe auf Kinder einen heftigen Schuldreflex. In der Vergangenheit wurde gerade dieser Schuldreflex des biblisch orientierten Gewissens verächtlich gemacht. Schuldgefühle müssten dadruch überwunden werden, dass man sich solche Gefühle zugesteht und sie bejaht. Die sogenannte „Sexuelle Revolution“ Ende der sechziger Jahres des vergangenen Jahrhunderts hatte gewaltfreie Erziehung und sexuelle Freiheit propagiert.

Die Gesellschaft hat inzwischen diese Vorgaben nahezu auf allen Ebenen umgesetzt. Gewalt in der Erziehung – auch der Klaps auf den Hintern – wird unter Strafe gestellt. Sexuelle Freiheit hat sich im Scheidungsrecht und auf anderen Gebieten durchgesetzt. Und wenn es nach den Verheißungen der damals aufgestellten Thesen zur Umgestaltung der Gesellschaft ginge, müßte die Gewalt unter Jugendlichen heute nahezu verschwunden seiin, ebenso auch jede Form von Pornographie, da sich doch jeder Mensch inzwischen sexuell frei bestimmen kann.

Das Gegenteil ist jedoch ist der Fall. Kein Wunder, denn die Bewegung damals war nicht am Wort Gottes orientiert, sondern am Freiheitsgefühl des Zeitgeistes. Man wollte seine inneren Regungen ungehindert von gesellschaftlichen Zwängen einfach ausprobieren. Man misstraute vor allem den Warnungen kirchlicher Kreise und ihrer Dogmen, weil man in ihnen die bürgerliche Spießergesellschaft repräsentiert sah. Die Bibel ist jedoch nicht in einer bürgerlichen Gesellschaft entstanden.

Eine intensive Auseinandersetzung mit ihr hätte manche Fehlentwicklung korrigieren können. Indem man nicht fähig war, das Wort Gottes von den Äußerungen einzelner Vertreter einer christlich-bürgerlichen Volkskirche zu unterscheiden, wurde das einzig Hilfreiche in dieser Frage mit über Bord geworfen: die Gebote Gottes. Denn die biblischen Gebote haben eine Schutzfunktion, die ganz außerhalb der gesellschaftlichen Einflussmöglichkeiten liegt. Im Gegensatz zum bürgerlichen Gesetz hat das biblische Gesetz eine geistliche Ausrichtung „Denn wir wissen, dass das Gesetz geistlich ist; ich aber bin fleischlich, unter die Sünde verkauft“, schreibt der Apostel Paulus in Röm. 7,14.

Das biblische Gesetz wirkt damit im Bereich des menschlichen Gewissens, während das bürgerlicher Gesetz lediglich im gesellschaftlichen Raume wirksam ist. Ohne das geistliche Gesetz wüsste der Mensch nichts von der Sünde. Er lebte allein nach dem Grund: „Du kannst alles tun, was du willst; lass dich nur nicht erwischen“. Wie fatal für eine Gesellschaft der Verlust des geistlichen Gesetzes und seines Einflusses auf das Gewissen des Menschen ist, hat die jüngste Finanzkrise gezeigt. Manager ließen sich für ihre desaströsen Finanzgeschäfte ohne Gewissensnot mit Millionen Euro Ablösesumme abfinden und brachten gleichzeitig Tausende Menschen um Brot und Arbeit. Die Funktion des biblischen Gesetzes ist damit klar: Es soll den Menschen vor allem vor sich selbst schützen.

Die Kraft des Gesetzes ist das Gewissen. Seine Orientierung ist Gott. Wer ein biblisch orientiertes Gewissen hat, weiß darüber hinaus, dass in ihm selbst jede Form der Sünde schlummert. Christen, die vom Krieg heimkehrten, berichteten von ihren Erfahrungen, dass sie sich in Ausnahmesituationen wirklich zu allem fähig erlebten (Lüge, Verleumdung, Vergewaltigung, Mord…). Wer diese Höllenfahrt der Selbsterkenntnis durchgemacht hat, empfindet im Gebot Gottes und in einem ans Wort gebundenen Gewissen eine große Hilfe. Sie besteht darin, Situationen der Sünde von vornherein zu meiden und aufkeimenden Begierden nicht nachzugeben. Auch Christen empfinden zuweilen Regungen beim Betrachten eines jungen Menschenkörpers, aber sie wissen um die Sündhaftigkeit dieser Begierde und entziehen sich daher jeder Versuchung.

Sie meiden entsprechende Internetseigen und wehren den Anfängen. Sie kennen das Gebot Gottes, das sie vor sich selbst schützen will, und achten es. Ihnen ist durchaus bewusst, dass das Gebot und die Erkenntnis der Sündhaftigkeit ihrer Neigungen allein noch nicht die Kraft hat, diese zu überwinden. Aber gerade deshalb wenden sie sich an den lebendigen Gott selbst und erbitten von ihm die Kraft. Sie stehen im Gebet um Reinheit des Herzens, weil sie wissen, dass man beten soll, um nicht in Versuchung zu geraten (vgl. Mark. 14, 38 und Matth. 6,13). Sie nehmen an, was ihnen Gott zuweist. Sie scheuen nicht den Gang zum Seelsorger oder zum Arzt, um sich ihm in ihrer ganzen Schwäche anzuvertrauen. Christen akzeptieren nicht ihr „So Sein“, weil sie um die Gefahr wissen, die von diesem „So Sein“ ausgeht.

Nun hat man in der Vergangenheit das menschliche Gewissen vom biblischen Gebot schrittweise entbunden. Dass selbst junge Christen heute ohne Gewissensnot bereits vor der Ehe zusammenleben und einen Hausstand gründen können, wäre früher nicht denkbar gewesen. Ebenso leben christen ihre homosexuellen Neigungen aus und empfinden nichts dabei, weil sie dem biblischen Gebot keinen Platz mehr einräumen. Die Folge ist, dass auch Christen eine Orientierungslosigkeit und Unsicherheit in Bezug auf sich selbst erleben. Christen, die bibelvergessen sind, haben keinen Schutz mehr vor sich selbst und leben ihre Neigungen aus. Sie sind zu Weltmenschen geworden. Auf diesem Nährboden der Bibelvergessenheit kann sich auch die KP bestens entfalten.

Das Internet ist in seiner anarchischen Grundkonzeption das ideale Medium dafür. Erst allmählilch versucht man, Kinder zu schützen und strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Doch selbst gegen die Zensur der KP im Internet hat sich bereits eine politische Partei gegründet, die ihre Freiheitsrechte gefährdet sieht, die so genannt Piratenpartei. Sie befürwortet zwar auch keine KP, setzt aber das Freiheitsrecht im Internet über die zugegebenermaßen hilflosen staatlichen Versuche einer Zensur. Die Gesellschaft ist orientierlos geworden, weil sie gottlos geworden ist. Damit ist sie sich selbst schutzlos ausgeliefert und fällt unter das Zorngericht Gottes. Das Zorngericht beginnt mit der Verstockung der Herzen. Diese bewirkt, dass das Wort der Bibel nicht mehr ertragen werden kann und somit als Hilfe und Orientierung wegfällt.

Damit ist der Mensch seinen Begierden schutzlos ausgeliefert. Er kann diese nicht mehr beherrschen. Sexuelle Gefühle wie Homophilie, Sodomie oder Pädophilie müssen sklavenhaft ausgelebt werden. Alle Versuche, diese Neigungen zu beherrschen, scheitern. Der Mensch erlebt den Gotteszorn als ein unüberwindbares Verhängnis. Wer noch Reste eines biblisch anerzogenen Gewissens in sich trägt, leidet um so mehr. Viele nehmen sich sogar das Leben. Andere geben auf und freunden sich mit der Sünde an, um endlich Frieden für ihre Seelen zu erhalten.

Es ist wichtig zu sehen, dass sündige Sexualpraktiken nicht die Sünde selbst sind, sondern das Verhängnis, das der Wurzelsünde auf dem Fuße folgte. Die eigentliche Sünde war die, sich von Gott, dem Schöpfer, abgewandt und das Geschöpfliche an seiner Stelle verehrt zu haben (vgl. Röm. 1, 24-25). Die sünde gegen den Schöpfer kann damit nicht durch eine Therapie der Symptome beseitigt werden, sondern muss zu den Anfängen der Schuld zurückgebracht und unter das Kreuz Jesu gestellt werden. Erst wenn die Wurzelsünde durchs Blut Jesu Christi abgewaschen ist, kann ein Weg der Heilung beginnen.

Die sündigen Regungen verlieren dann nach und nach ihre Macht. Menschen, die zum Glauben fanden, konnten so ihre unseligen Begierden ablegen, mitunter auf einem langen, beschwerlichen Weg, eben wie es im Bereich des Geschöpflichen möglich ist. Wer gegen den Schöpfer gesündigt hat, muss die Regeln der Schöpfung neu lernen. Die Genesung einer Menschenseele kann sogar Jahrzehnte beanspruchen. Hier ist viel Geduld und Glaube nötig, ebenso die Hilfe der Brüder und Schwestern, die in Fürbitte einzustehen bereit sind, sowie gute Ärzte und ein Bleiben unter dem Wort in der Gemeinde Jesu. Auch die Begierden der Pädophilie sind nur solange Verhängnis und Schicksal, bis das Verhältnis zu Gott, dem Schöpfer, durch die Kraft des Blutes Jesu bereinigt ist.

Dann verliert auch diese Plage ihre Macht über einen Menschen. Der Weg der Heilung kann nach geschöpflichen Regeln begangen werden. Es versteht sich natürlich von selbst, dass ein Betroffener vom Tag seiner Umkehr jede versuchliche Situation meidet, besonders das Internet mit seinen entsprechenden Seiten. Denn sonst gilt das Sprichwort: „Der Hund frisst wieder, was er gesien hat; und: Die Sau wälzt sich nach der Schwemme wieder im Dreck“ (2. Petr. 2, 22). Und darum warnt der Apostel: „Denn wenn wir mutwillig sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, haben wir hinfort kein anderes Opfer mehr für die Sünden, sondern nichts als ein schreckliches Warten auf das Gericht und das gierige Feuer, das die Widersacher verzehren wird“ (Hebr. 10, 26-27)
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keine Hoffung mehr

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Duisburg. Ein 53-jähriger evangelischer Geistlicher wurde wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Darstellungen zu 15 Monaten mit Bewährung verurteilt. Vor Gericht gab sich der 53-Jährige weitgehend geständig. Das alles tue ihm sehr Leid.

Geistliche, die einen Hang zu kinderpornographischen Darstellungen haben, sind kein Einzelfall. Wer das Internet befragt, erfährt schnell, dass von Bielefeld bis Regensburg, von Rottweil bis Karlsruhe schon Pfarrer und Vikare deshalb im Mittelpunkt von Strafverfahren standen. Nun hat das Amtsgericht Stadtmitte einen evangelischen Pfarrer aus Duisburg wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie verurteilt.

Vor Gericht gab sich der 53-Jährige weitgehend geständig. Das alles tue ihm sehr Leid, beteuerte der Pfarrer. Zwischenzeitlich habe er sich bereits in Therapie begeben. Nur der Anklagepunkt der Verbreitung wollte dem Gottesmann nicht einleuchten. Das Gericht ging am Ende aber davon aus, dass sich der Angeklagte in einem einschlägigen elektronischen Netzwerk angemeldet habe, bei dem auch andere Nutzer Zugang zu seinen Dateien gehabt hätten.

Das Urteil gegen den bislang nicht Vorbestraften fiel mit 15 Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 2500 Euro - zu zahlen an den Kinderschutzbund – relativ deutlich aus. Grund: Unter den fraglichen Dateien hatte sich auch ein besonders brutales Video befunden, auf dem ein gefesselter Junge von zwei Erwachsenen vergewaltigt wurde.

Der Pfarrer wurde aufgrund der Vorkommnisse bereits im Frühjahr in den sogenannten Wartestand beurlaubt. Das kirchliche Disziplinarverfahren steht noch aus. Aufgrund des strafrechtlichen Urteils, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, dürfte eine Entlassuung aus dem kirchlichen Dienst aber wohl kaum fraglich sein.
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