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Christliche Internet-Seiten gesperrt –steht die totale Zensu


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

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Christliche Internet-Seiten gesperrt –steht die totale Zensur bevor?




Das Internet ist aus unserem beruflichen wie privaten Alltag kaum noch wegzudenken. Doch die Vorteile des Netzes begründen zugleich große Gefahren. Alle möglichen Inhalte und Meinungen können verbreitet werden. Auch Inhalte, die nach Gesetzen strafbar sind.

Aus diesem Grund hat das Bundesjustizministerium eine Initiative in die Wege geleitet, die 2000 mit einer Konferenz begann. Sie trug den Titel „Hass im Internet". Es geht darum, Inhalte – vor allem rechtsextreme – zu bekämpfen, möglichst ganz aus dem Internet zu verbannen. Am 9. Juli 2009 berichtete die Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries (SPD), in einer Rede über den Zwischenstand der Initiative. Sie sagte u.a.: "Dabei dürfen wir freilich nicht aus den Augen verlieren, dass Freiheit und Demokratie nicht nur von den politischen Extremisten bedroht werden. Auch religiöse Extremisten beleidigen und beschimpfen Andersdenkende bisweilen auf unerträgliche Weise."

Bei dieser Formulierung von Zypries wird schon deutlich, dass der Begriff Hass mittlerweile viel weiter gefasst wird, als es die eigentliche Bedeutung hergibt: Hass ist die stärkste Form von Abneigung, verbunden mit starken negativen Gefühlen. Am Pranger steht nicht nur der, der hasst, sondern auch der, der einen möglichen Anlass zum Hass liefert – und das kann heute bereits eine lautstark vorgebrachte andere Meinung sein als die allgemein akzeptierte. So verwendete der Spiegel als erstes deutsches Medium 1994 den Begriff „Hassprediger" in einem Bericht über fundamentalistische Christen in den USA. Dort wurde ein Abtreibungsgegner als „Prediger des Hasses" bezeichnet. Will die Bundesregierung all diejenigen aus dem Internet werfen, die Anlass zum Hass geben könnten?

In diesem Zusammenhang ist ein Projekt mehr als beunruhigend, das 2003 aus der Taufe gehoben wurde. Die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beauftragte den Verein JusProg (Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in Telemedien e. V.) damit, eine Filtersoftware für das Internet zu entwickeln. Diese Software können Eltern auf dem heimischen Computer installieren, damit ihre Kinder nichts Gefährliches (Pornos, Gewaltdarstellungen etc.) vor die Augen bekommen. Dieses Modellprojekt ist das einzige mit staatlicher Rückendeckung. Wer sich JusProg anschaut, der traut seinen Augen nicht. Hinter dem Verein stehen zwei der größten Internet-Erotikanbieter Deutschlands: die Fundarando GmbH, eine Tochtergesellschaft der freenet AG, und die ORION Versand GmbH & Co. KG. Als Unterstutzer des
e.V.s sind fast alle namhaften Firmen aus der Erotik- und Pornobranche verzeichnet sowie die Bild-Zeitung.

Hintergrund dieser für den Normalbürger unfassbaren Konstruktion sind die Anweisungen aus dem „Jugendmedien-Staatsvertrag", die vorschreiben, dass Anbieter von gewaltverherrlichenden und pornografischen Bildern in den Medien selbst für einen Jugendschutz zu sorgen haben. Somit sind die Pornografen zu Jugendschützern geworden. Doch sind sie das wirklich? Oder geht es hier um viel mehr?
Bei Tests von Computer-Spezialisten stellte sich heraus, dass nicht nur Gewalt und Pornografie gesperrt werden, sondern auch politisch kritische Seiten (z. B. „Nachdenkseiten", „Telepolis" etc.) und Internet-Diskussionsforen. Doch nicht nur diese Seiten. Auch evangelikale Seiten werden blockiert: z. B. die ev. Nachrichtenagentur idea, die Schweizer Zeitschrift factum,das Schweizer Internet-Portal livenet und die Internetseite des Medienmagazins pro. Hier kommt die Frage auf: Was haben diese „frommen" Seiten mit dem Schund in den Medien zu tun – außer, dass sie ihn kritisieren und an den öffentlichen Pranger stellen? Die Seite der Bild-Zeitung wurde nicht blockiert – und hier findet sich etliches an Angeboten in Sachen Sex.

Wie JusProg auf seiner Internet-Seite erklärt, würden ihre Leute das Internet systematisch mit Crawler­Programmen durchsuchen lassen, die jeglichen Inhalt eines Internet-Angebotes durchforsteten. Ein zweiköpfiges Rating-Team würde dann die Seiten prüfen und bewerten und gegebenenfalls sperren.

Als die Zeitschrift factum bei der staatlichen KJM gegen die Sperrung ihrer Seite protestierte, bekamsie die Antwort, dass die staatlichen Jugendschützer JusProg „bitten würden", die Sperrung aufzuheben. Factum-Redakteur Thomas Lachenmaier zu TOPIC:„Man ist völlig hilflos. Die KJM ordnet nichts an, sondern sie ,bittet'. Hier wird doch der Bock zum Gärtnergemacht." JusProg ist bisher ein Modellprojekt, und Eltern können das Filterprogramm freiwillig auf ihrem Heimcomputer installieren. Aber dieses „Modellprojekt" zeigt, wie schnell Zensur über Andersdenkende (vielleicht über die, die angeblich zum Hass aufstacheln) technisch umgesetzt und ausgeübt werden kann. Nicht vorzustellen, wenn ein solches Programm plötzlich nicht mehr freiwillig ist, sondern das gesamte Internet – z.B. mit Unterstützung von Suchmaschinen wie Google– zwangszensiert.

TOPIC Nr. 08/2009
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#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Eigentlich finde ich es gut, wenn "Haßseiten" indiziert werden.

Besonders die, die unsere Demokratie am liebsten abschaffen wollen.


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Ich hatte von einem merkwürdigen Sektenverein so eine gesperrte Seite schon gesehen.
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#3
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

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Nachdem der Bundesrat das Gesetz zur Einführung von Web-Sperren durchgewunken hat, hat sich ab 1. August 2009 manches geändert:



Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Quelle:

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Wichtig dazu sind noch folgende Punkte:

1. ISPs sollen die STOP-Seiten betreiben und Daten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht direkt zum Zweck der Strafverfolgung herausgegeben werden, die Polizei kann sie aber in Verdachtsfällen abfragen

2. Eine Ausweitung der Web-Sperren auf weitere Kategorien von unerwünschten Webseiten wird bereits gefordert, ist aber Stand heute noch nicht spruchreif oder gar umgesetzt. Dazu zählen Seiten, die sich mit "Killerspielen" befassen (um mal im Politikerneusprech zu bleiben) oder sog. "Haßseiten"
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