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Die Kriminalisierung des Christentums


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Rolf

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Informationen und Meinungen zum Zeitgeschehen aus biblischer Sicht
26. Jahrgang D 7160 E



DEIN Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Weg. (Psalm 119:105)


TOPIC Nr. 9 - September 2006



Die Kriminalisierung des Christentums



Nach Auskunft des Vorsitzenden des Arbeitskreises Religionsfreiheit der Deutschen Ev. Allianz , Pfarrer Dr. Paul C. Murdoch, muss sich der Arbeitskreis zunehmend mit der Unterdrückung des grundlegenden Menschenrechtes der freien Ausübung der Religion in Europa beschäftigen. Früher sei dies nur auf anderen Erdteilen vorgekommen.
Besorgte Beobachter der weltweiten Religions-Szene beobachten seit Jahren eine schleichende Verfolgung von Christen innerhalb des so genannten christlichen Abendlandes. Diese geschehe über den Weg einer „Kriminalisierung des Christentums". Als Mittel dazu dienten Antidiskriminierungs-Gesetze und Gesetze gegen religiöse •Hasspredigten bzw. Hass-Sprache. Zur Hass-Sprache rechnet man alles, was an einem öffentlichen Ort eine „Rassenüberlegenheit" ausdrückt oder eine „religiöse Überlegenheit" verbreitet. Besonders ausgeprägt sei die Kriminalisierung des Christentums in den USA, Kanada, England und Australien.

Die amerikanische Autorin und angesehene Christin Janet Folger ist die erste, die im vergangenen Jahr ein Buch vorlegte, in dem sie versucht, einen weltweiten Überblick über die Christenverfolgung aufgrund von Antidiskriminierungs-Gesetzen und Gesetzen gegen religiöse Hass-Sprache zu geben. Das Buch trägt den Titel „Die Kriminalisierung des Christentums" (The Criminalization of Christianity / ISBN 1590524683) und liegt bisher nur in englischer Sprache vor. Folger schreibt zu Anfang ihres Buches: „Einflussreiche Leute wollen den christlichen Glauben aus der amerika nischen Gesellschaft ausmerzen. Im Anfang waren die Angriffe schleichend. Der Oberste Gerichtshof (der USA) bestimmte, dass Kinder in der Schule nicht mehr beten dürften. Die Zehn Gebote wurden aus den Klassenzimmern und später aus den Gerichtsräumen entfernt. Jetzt bringt man Pastoren ins Gefängnis, wenn sie gegen die Homosexualität predigen. In New York entlässt man Arbeitnehmer, und in Kalifornien verweist man Kinder von der Schule. Ihr , Vergehen'? Nichts anderes, als dass sie ihre religiöse Freiheit ausleben ..."

Folger dokumentiert zig Fälle, wo Christen über die Antidiskriminierungs-Schiene attackiert wurden.So wurde einem Studenten aus dem US-Bundesstaat Nebraska verboten, in seiner frei en Zeit in der Öffentlichkeit die Bibel zu lesen. Dies sei diskri minierend gegenüber anderen Religionen. Zwei Damen aus dem US-Bundesstaat Wiscon sin suchten öffentlich nach einer Haushaltshilfe. Als sie es ablehnten, eine Lesbe einzustellen, wurden sie dazu verurteilt, an einem „Sensitiv-Training" bezüglich Homosexualität teilzunehmen. Sie mussten der Lesbe 1.500 Dollar bezahlen und dazu eine förmliche Entschuldigung schreiben sowie zulassen, dass ihre häusliche Situation zwei Jahre lang von einer Kom mission für Chancengleichheit überwacht wurde. Mehrere englische Gemeinden wurden von Muslimen gezwungen, Schilder mit dem Text „Jesus ist der Weg, die Wahrheit und das Leben" vor ihrer Kirche abzu nehmen. Die australischen Pastoren Daniel Scot und Danny Nalliah wurden nach einem Seminar über den Islam der Hass-Sprache bezichtigt, angeklagt und zu einer Geldstrafe sowie zum Schweigen verurteilt.

Ein christlicher Druckerei-Besitzer aus Kanada lehnte es ab, Material zum Thema „Homosexualität" zu drucken. Er wurde dazu verurteilt, 5.000 Dollar an eine Homo Vereinigung zu zahlen.
Laut Folger wird in Kanada die Bibel bereits als „Hass-Sprache" und das Wort Gottes als „gefährlich" bezeichnet. In Kalifornien benutzt man die Begriffe „Einschüchterung" und „geistiger Genozid (Völkermord)". Ein neues Gesetz von 2004 erklärt, dass, wer seinen Glauben mit Überzeugung zum Ausdruck bringt, seinen Hörer „einschüchtert". Die UNO stellt gar „Einschüch terung" mit „geistigem Mord" gleich. Ihre Vereinte Religionsinitiative, die eine Allianz der Weltreligionen mit der UNO anstrebt, definiert „Genozid" u. a. als „ernsten Schaden, den man Mitgliedern einer nationalen, ethni schen, rassischen oder religiösen Gruppe zufügt."
Diese UNO-Denke verbreitet sich immer weiter in der Welt. So hat das südafrikanische Amt für Justiz und verfas sungsgerechte Entwicklung zugegeben, dass der Anstoß für die südafrikanische Antidiskriminierungs-Gesetzgebung von der UNO gekommen ist, und dass Südafrika sich deren Ordnung fügen müsse. Die Behörde stellt fest: „Die (UNO-) Bestimmungen über die Ausmerzung aller Formen rassischer Diskriminierung, die Südafrika unterzeichnet hat, erfordern unter anderem, dass die Verbreitung von Ideen rassischer Überlegenheit oder Hass zu einem strafbaren Vergehen erklärt wird."

Kanada hat bereits diese UNO-Denke weiter geführt und den Begriff „geschlechtliche Orientierung" in seine „Hass-Propaganda"-Gesetzgebung" aufgenommen. Die Kritik an Homosexuellen kann somit als „öffentliche Aufstachelung zum Hass" oder als „willentliche Förde rung des Hasses" gewertet und hart bestraft werden.
Der bekannte US-Schauspieler Charlton Heston sieht derzeit „einen Kulturkrieg über unser Land toben. Er erstürmt unsere Werte, vergewaltigt unsere Freiheit, tötet unser Selbstbewusstsein und lässt uns daran zwei feln, wer wir sind und was wir glauben."

Charlton Heston hat recht. Das eigentliche Ziel der „Kriminalisierung des Christentums" ist, jegliche Spur eines biblischen Christentums auszumerzen und das darauf gebaute System zu vernichten. Denn das bibli sche Christentum mit seinem Wahrheitsanspruch stellt jede andere Religion, jede Ideologie oder jedes Weltan schauungssystem grundsätzlich in Frage. Somit gilt es, Kritik aus dieser Richtung verstummen zu lassen, gar ganz auszurotten. Dies gelingt besonders leicht über die Diskriminierungs-Schiene, indem man Kritik, gar schon das Kundtun von Wahrheit, einfach als persönlichkeitsverletzend erklärt oder mit Begriffen wie „Einschüchte rung" oder „Hass-Sprache" willkürlich belegt. Que//e: TOP/C-Korrespondent D. Scarborough, Südafrika


Verlag und Redaktion: Postfach 1544, D-57206 Kreuztal, Telefon 02732/791859, Telefax 02732/74677
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