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Ungegründete Angst vor schwarzen Löchern


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Petition: Wissenschaft und Forschung - Stopp des wissenschaftlichen Experiments LHC vom 14.10.2008

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das derzeit in der Nähe von Genf laufende wissenschaftliche Experiment mit dem Namen "Large Hadron Collider" (LHC) mit sofortiger Wirkung gestoppt wird, solange nicht einwandfrei wissenschaftlich bewiesen werden kann, dass aus diesem, auch indirekt, keine Gefahr für die Natur ausgeht.

Begründung

Die konkrete Gefahr:

Die Gefahr im LHC Experiment sehe ich darin, dass bei dem aufeinanderprallen zweier Protonen kleine schwarze Löcher entstehen, die im Einfluss des Gravitationsfeldes der Erde gen Erdmittelpunkt sinken, und dabei Masse verzehren und somit wachsen. Dies tun sie fortlaufend. Solange bis sie die Erde von innen verschlungen haben.

Bereits Forscher der Gruppe, die das LHC-Experiment betreiben, gaben an, daß sogenannte Schwarze Löcher entstehen könnten. Darüber hinaus gibt es mehrere Forscher die von der Gefährlichkeit des Experiments absolut überzeugt sind, und mindestens 1 wissenschaftliches Dokument zeigt, dass schwarze Löcher nicht zerstrahlen - im Gegensatz zur Annahme der LHC-Betreiber.

Angesichts der Brisanz dieser Dinge halte ich es deshalb für meine Pflicht als Bürger, diese Gefahr im Rahmen meiner Möglichkeiten abzuwenden, damit weitere Generationen weiter Freude auf diesem Planeten und dessen Natur haben können.

Da der Betrieb des LHCs im Januar 2009 wieder startet, bitte ich inständig um eine möglichst zügige Bearbeitung, da dieser Fall wirklich zeitkritisch ist. Ich bitte um Verständnis.

Nico Ohlemeyer

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Abgeschlossene Petitionsbegründung:




Nico Ohlemeyer Wissenschaft und Forschung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das derzeit in der Nähe von Genf laufende wissenschaftliche
Experiment mit dem Namen "Large Hadron Collider" (LHC) mit sofortiger
Wirkung gestoppt wird, solange nicht einwandfrei wissenschaftlich bewiesen
werden kann, dass aus diesem, auch indirekt, keine Gefahr für die Natur ausgeht.
Die Petenten sehen die Gefahr im LHC-Experiment darin, dass bei dem Aufeinanderprallen
zweier Protonen kleine Schwarze Löcher entstehen könnten. Diese würden
im Einfluss des Gravitationsfeldes der Erde gen Erdmittelpunkt sinken, dabei
Masse verzehren und somit wachsen. Dies würde geschehen bis die Erde von innen
verschlungen wäre. Bereits Forscher der Gruppe, die das LHC-Experiment betreiben,
hätten angegeben, dass sogenannte Schwarze Löcher entstehen könnten. Darüber
hinaus gebe es mehrere Forscher, die von der Gefährlichkeit des Experiments
absolut überzeugt seien. Mindestens ein wissenschaftliches Dokument zeige, dass
Schwarze Löcher im Gegensatz zur Annahme der LHC-Betreiber nicht zerstrahlen
würden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist
von 69 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 73 kontroversen
Diskussionsbeiträgen geführt hat.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des auf vorläufige Einstellung des
LHC-Experiments gerichteten Anliegens des Petenten lässt sich unter Berücksichtigung
einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
und einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
wie folgt zusammenfassen:
Die Allgemeine Relativitätstheorie Albert Einsteins ist experimentell mit hoher Genauigkeit
bestätigt und aus den Anwendungen des täglichen Lebens nicht wegzudenken,
beispielsweise bei der GPS-Ortung. Aus ihr folgt die mögliche Existenz von
Schwarzen Löchern. Das sind Masseansammlungen im Kosmos, deren Dichten so
hoch und deren Gravitationskräfte deshalb so stark sind, dass selbst Licht die Oberfläche
dieser Objekte nicht verlassen kann. Sie gelten in der Astrophysik als nachgewiesen
und sind Teil des Standardmodells der Sternentwicklung.
Der LHC ist ein ringförmiger Teilchenbeschleuniger am Europäischen Kernforschungszentrum
CERN bei Genf, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt
ist. Im LHC werden zu Forschungszwecken bei bisher unerreichten Energien Elementarteilchen
zum Zusammenstoß gebracht. Aufgrund der im Vorfeld der Inbetriebnahme
des LHC geäußerten Befürchtungen sind bereits umfassende Untersuchungen
zur möglichen Erzeugung Schwarzer Löcher durchgeführt worden, deren Ergebnisse
in wissenschaftlichen Fachmedien veröffentlicht wurden. Danach können durch
das Experiment im LHC keine aus der Astrophysik bekannten kosmischen Schwarzen
Löcher, die die Existenz der Erde gefährden würden, entstehen.
Leider werden die Eigenschaften von Schwarzen Löchern oft zwar medienwirksam,
aber physikalisch einseitig und unzutreffend dargestellt. Insbesondere die Szenarien
zu den zur Diskussion stehenden „Mini-Löchern“ verkennen zwei Sachverhalte:
Zum einen ist die Allgemeine Relativitätstheorie eine kosmologische Theorie. Entgegen
der Auffassung der Kritiker des LHC können aus ihr keine Rückschlüsse auf den
subatomaren Bereich gezogen werden. Zumindest bleiben sie einen Nachweis für
eine solche Extrapolierung schuldig. Zum anderen werden die Vorgänge im atomaren
und subatomaren Bereich durch die von Schrödinger und Heisenberg begründete
Quantenmechanik beschrieben. Sie unterscheidet sich grundlegend von der
klassischen Physik und ist dem alltäglichen Erfahrungswissen diametral bereits in logischer
Hinsicht entgegengesetzt. Trotzdem ist sie die experimentell am besten bestätigte
Theorie. Die Gültigkeit der Allgemeinen Relativitätstheorie auch im subatomaren
Bereich vorsorglich unterstellt, folgt aufgrund der Quantenmechanik, dass potentielle
„Mini-Löcher“ instabil sind und selbst unter den für die Kritiker günstigsten
Annahmen nach höchstens 10-26 Sekunden zerfallen. Eine Gefahr kann deshalb
ausgeschlossen werden.
Der Petitionsausschuss teilt die Auffassung der Bundesregierung, die sich bei der
Beurteilung und Einschätzung von Nutzen und Risiken der geplanten LHC-Experimente
auf die Fachkenntnis der physikalischen Gemeinde stützt. Die weitaus überwiegende
Mehrheit der weltweit unbestrittenen und auch unabhängigen Experten auf
diesem Gebiet schließt sich der Argumentation der o. g. Untersuchungen an, in denen
die Befürchtungen in jeder Hinsicht entkräftet werden.
Besonders seien hier Ausarbeitungen des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik
(Albert-Einstein-Institut) Potsdam, der Gesellschaft für Schwerionenforschung in
Darmstadt und der Goethe-Universität Frankfurt, erwähnt. Diese renommierten Institutionen
auf dem Gebiet der theoretischen Physik setzen sich wissenschaftlich und
systematisch mit den Überlegungen der LHC-Kritiker auseinander und kommen zu
dem Schluss, dass sie unhaltbar sind. Daher kann auf der Grundlage der existierenden
eingehenden wissenschaftlichen Analysen nicht von einer Gefährdung der Allgemeinheit
durch den LHC gesprochen werden. Die von den Petenten genannten wissenschaftlichen
Arbeiten, die zu anderen Ergebnissen kommen, sind in keiner seriösen
wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlich worden und gelten als widerlegt.
Vielmehr bedeuten die Forschungsprojekte an LHC hervorragende Experimentiermöglichkeiten
für deutsche Wissenschaftler, die wesentliche Beiträge zur Aufklärung
grundlegender Probleme der modernen Physik leisten können.
Aufgrund eines technischen Defektes musste das LHC-Experiment im September
2008 für mehrere Monate unterbrochen werden. Bei hochentwickelten Anlagen wie
dem LHC kann dies nicht immer ausgeschlossen werden. Mit den in der Petition geäußerten
Befürchtungen besteht jedoch kein Zusammenhang.
Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Veranlassung,
das Anliegen der Petenten zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das
Petitionsverfahren abzuschließen.
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