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Republikaner, Christlich Mitte, Minister Schäuble


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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 2127
12. Wahlperiode 06. 11. 97

Antrag
der Fraktion Die Republikaner
und

Stellungnahme
des Innenministeriums

Der Islam, das Grundgesetz und die Verfassung von Baden-Württemberg

Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

I. zu berichten,
1. ob der Landesregierung der beigelegte Aufruf des Koordinationsrates der türkischen
Vereine in Nordrhein-Westfalen, welcher im Januar 1997 einer christlichen
Organisation in Konstanz übergeben wurde, bekannt ist;

2. wie die Landesregierung diesen Aufruf des Koordinationsrates der türkischen
Vereine bewertet,
a) unter dem Gesichtspunkt der Verfassung von Baden-Württemberg und des
Grundgesetzes;
b) unter dem Gesichtspunkt des Bemühens um die Integration von Ausländern
der zweiten und dritten Generation;
c) unter dem Gesichtspunkt der Inneren Sicherheit;

II. dafür zu sorgen,
daß die Verfasser des Aufrufes des Koordinationsrates der türkischen Vereine wie
in Nordrhein-Westfalen auch in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtet
werden;

Eingegangen: 06. 11. 97 / Ausgegeben: 29. 12. 97 1
Landtag von Baden-Württemberg Ð 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2127

III. im Bundesrat darauf hinzuwirken,
1. daß Schritte unternommen werden, die verfassungswidrigen und rechtswidrigen
Handlungen des Koordinationsrates der türkischen Vereine in Deutschland zu
unterbinden;
2. daß die Tätigkeiten der Koranschulen in allen Bundesländern überprüft werden
und daß Schritte unternommen werden, die geeignet sind, Indoktrinierung moslemischer
Jugendlicher zu unterbinden und sicherzustellen, daß auch in Koranschulen
keine verfassungsfeindlichen, demokratiefeindlichen, inländerfeindlichen
oder ausländerfeindlichen Lehren verbreitet werden.
05. 11. 97
Krisch, König,
Wilhelm, Kös, Hauser
und Fraktion

Begründung
Der folgende Aufruf wurde von einem Koordinationsrat der türkischen Vereine in
Nordrhein-Westfalen im Januar 1997 an die Organisation Christliche Mitte
übersandt.

Wir Muslime protestieren!
Vergessen Sie nicht: Als Deutschland in Schutt und Asche lag, kamen die Ausländer
und bauten das Land wieder auf. Die Ausländer haben den Deutschen den
Wohlstand gebracht. Ohne die Ausländer ständen die Deutschen heute noch auf
ihren Trümmern. Darum folgende logische Folgerung: Wer das Land aufgebaut
hat, dem gehšrt es auch. Ausländer sind Inländer. Wir wollen: Hier wählen, hier arbeiten,
hier mitbestimmen. Darum: Der nächste Bundeskanzler mit seinen Ministern
müssen Türken sein!!!! Die Kreuze müssen verschwinden! Der Islam ist die
stärkste Kraft. Der Islam wird siegen. (Koordinationsrat der türkischen Vereine
NRW an die CM im Januar 1997)

Aufruf der Muslimischen Jugend
Heute gibt es ca. 2,5 Millionen Muslime in Deutschland. Durch die Gnade Allahs
leben wir in einem der reichsten Länder dieser Erde. Das ist eine große Barmherzigkeit
von Allah uns gegenüber, aber ebenso eine riesige Verantwortung. Wir sind
ein Teil dieses Landes und ein Teil dieses Volkes. Allah wird uns am Jüngsten Tag
danach befragen, was wir für unser Volk getan haben und unser Volk wird uns, die
Muslime, fragen, warum wir den Islam nicht weitergegeben haben. Damit es nicht
soweit kommt, ist es dringend erforderlich, daß wir uns unserer Verantwortung bewußt
werden und die Herausforderung annehmen...
Nur wenn wir es schaffen, unsere Identität und unseren Glauben in dieser Gesellschaft
zu wahren, können wir eine Bereicherung für diese Gesellschaft werden und
inscha Allah eine zentrale Führungsrolle übernehmen... Die Zukunft des Islam in
diesem, unserem Land, in DEUTSCHLAND, gestalten wir, wir, die wir hier geboren
und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die
MentalitŠt dieses Volkes kennen... Entscheidend ist, daß wir in diesem Land unsere
Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie häufig vor Gericht erst erstreiten
müssen) und daß es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft
mitzuwirken.


Landtag von Baden-Württemberg
12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2127

Ibrahim El-Zayat (Islamisches Jugend-Magazin , Ausgabe 1/1996)
Ich glaube nicht, daß es unmöglich ist, daß der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in
Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, daß wir im Bundesverfassungsgericht
einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben...
Dieses Land ist unser Land und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit
der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es
der islamischen Ummah (Weltgemeinschaft) und der Menschheit insgesamt zur
Verfügung zu stellen.
Allah hat euch zu Erben gesetzt über die Ungläubigen, über ihre Äcker und Häuser,
überall ihre Güter und alle Lande, in denen ihr Fuß fassen werdet.
(Koran 33.28)



Stellungnahme
Mit Schreiben vom 3. Dezember 1997 Nr. 51083/76 nimmt das Innenministerium
im Einvernehmen mit dem Kultusministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Zu I., II. und III. 1.:
Die in der Antragsbegründung zitierten Äußerungen stammen aus einem Flugblatt,
das durch die Organisation Christliche Mitte (Sitz: Lippstadt/Nordrhein-Westfalen)
auch in Baden-Württemberg verbreitet worden ist; das Flugblatt liegt der Landesregierung
vor.


Zur Authentizität des angeblichen Briefwechsels zwischen einem Koordinationsrat
der türkischen Vereine in Nordrhein-Westfalen und der Organisation Christliche
Mitte können hier keine Aussagen gemacht werden.

Der Koordinationsrat ist soweit hier bekannt als Organisation der türkischen staatlichen Anstalt für
Religion (Diyanet bzw. DITIB) zuzurechnen, welche in Deutschland der Aufsicht
der diplomatischen Vertretungen der Republik Türkei untersteht.

Bislang ist nicht bekanntgeworden, daß von dieser Seite antichristliche Polemik verbreitet wird.
Die Vereine, welche der staatlichen türkisch-islamischen Union der Anstalt für Religion
(DITIB) angehören, werden von den Behörden für Verfassungsschutz nicht
beobachtet. Der Koordinationsrat der türkischen Vereine in Nordrhein-Westfalen
wird von der dortigen Behörde für Verfassungsschutz ebenfalls nicht beobachtet.

Anlaß für ein etwaiges vereinsrechtliches Verbot des Koordinationsrates,
für das bei bundesweiter Aktivität im übrigen der Bundesminister des Innern zuständig
wäre, oder für eine gleichgerichtete Initiative im Bundesrat wird nicht gesehen.

Der zweite Teil des Flugblattes, der angebliche Aufruf der Muslimischen Jugend
sowie der weitere Text, gibt auszugsweise einen Artikel des Autors Ibrahim El
Zayat aus der Zeitschrift (Trends/Nachrichten/Themen) wieder, der den
Titel Zukunftsperspektiven für die Muslime in Deutschland trägt und der der
Landesregierung in vollem Wortlaut vorliegt.
Über den Herausgeber bzw. den Bezieher-
und Verteilerkreis dieser Publikation, die bislang in Nordrhein-Westfalen
kursierte, in Baden-Württemberg aber noch nicht festgestellt werden konnte, liegen
dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg keine Informationen
vor; eine genaue Zuordnung der Publikation zu islamistischen Kreisen
war bisher noch nicht möglich. Der Autor des o. g. Artikels, Ibrahim El Zayat, ist
den Verfassungsschutzbehörden allerdings wegen seiner maßgeblichen Mitwirkung
bei den Organisationen Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG)

*) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen.
Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 2127
Muslimische Studentenvereinigung in Deutschland e.V.Ò (MSV) bekanntgeworden;
beide Organisationen werden wegen ihrer verfassungsfeindlichen islamistischen
Tendenzen von den Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene
beobachtet.


Bei einem Vergleich der in dem Flugblatt zitierten Ausschnitte mit dem vollständigen
Artikel fällt allerdings die manipulative Vorgehensweise der Flugblattautoren,
die offenbar der Christlichen Mitte zuzurechnen sind, auf. Der Artikel hat in
dem Flugblatt eine Verkürzung erfahren, die die islamistische Grundhaltung des
Verfassers nicht nur pointiert hervorhebt, sondern insgesamt verschärft. Dafür
spricht auch das Hinzufügen eines Koranverses, der in dem Artikel von El Zayat
nicht auftaucht und dessen aus dem Zusammenhang gerissener Inhalt im Kontext
des Flugblattes selbst für unvoreingenommene Leser provokativ wirken kann.


Dabei fällt auf, daß der Koranvers in dem Flugblatt gegenüber der mutmaßlich verwendeten
deutschen Übersetzung offenbar bewußt abgeändert worden ist.


Auch dieses deutet darauf hin, daß es den Verfassern des Flugblattes nicht um Aufklärung,
sondern um Polarisierung zwischen Christen und Muslimen und darum
gegangen ist, einem Feindbild Islam Vorschub zu leisten.


In diesem Zusammenhang sind auch Erkenntnisse über die Christliche Mitte (CM) von Bedeutung:

Diese Organisation versteht sich als Partei und ist in Baden-Württemberg bislang
durch die Publikation von Flugblättern sowie die monatliche Veröffentlichung
Kurier der CMÒ in Erscheinung getreten, wobei häufig das Thema Islam aufgegriffen
wird. Dabei geht die CM immer wieder über eine Auseinandersetzung auf
ausschließlich religiöser Grundlage hinaus und stellt den Islam in pauschalisierender
Weise als Bedrohung für Staat und Gesellschaft dar.



In den Äußerungen der CM sind insoweit auch rechtsextremistische bzw. fremdenfeindliche Tendenzen
erkennbar. Inwieweit es sich bei der CM um eine verfassungsfeindliche Organisation
handelt, wird von den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern
derzeit noch geprüft
.

Vor diesem Hintergrund dürfte auch die Verbreitung des in der Antragsbegründung
zitierten Flugblattes zu sehen sein.

[color=red]Insgesamt ist festzustellen, daß die zitierten Äußerungen, falls sie zutreffen sollten,
im Hinblick auf die Bewahrung des religiösen und sozialen Friedens in der Bundesrepublik
Deutschland teilweise bedenklich sind.


Zu III. 2.:
Dem Kultusministerium liegen keine Erkenntnisse über sogenannte Koranschulen
vor. Sie sind keine Schulen im rechtlichen Sinne und unterliegen deshalb nicht der
staatlichen Schulaufsicht. Vielmehr handelt es sich dabei um religiöse Einrichtungen,
die ausschlie§lich in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters liegen
und vom verfassungsrechtlichen Grundrecht der ungestörten Religionsausübung
geschützt sind (Artikel 4 GG). Staatliche Maßnahmen sind deshalb nur bei Gesetzesverstößen möglich.

Dr. Schäuble
Innenminister
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