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Verbraucherschutz im Psychomarkt


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4 Antworten in diesem Thema

#1
Timm

Timm

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Diesen Artikel hat Rolf bereits unter dem Thema "Juristische Auseinandersetzung mit Wort + Geist" veröffentlicht. Dennoch möchte ich diesen Artikel auch hier noch einmal veröffentlichen und ergänzen.

AKTION BILDUNGSINFORMATION e.V.




Dr. Helga Lerchenmüller
(Abteilungsleiterin Recht)[


VERBRAUCHERSCHUTZ IM PSYCHOMARKT:




Die gesetzliche Regelung der Lebensbewältigungshilfe ist
überfällig


In den letzten Jahren ist die Anzahl der gewerblichen Kurs-, Seminar-, Schulungs-, Trainings- und
Beratungsangebote, deren Ziel die Selbsterfahrung, die Verbesserung der Lebensgestaltung oder der
seelischen Befindlichkeit oder die Steigerung der geistig-seelischen Fähigkeiten ist, ständig
angewachsen.
Die Verunsicherung weiter Kreise der Bevölkerung, welche Versprechungen von Anbietern realistisch
sind und welche nicht, wird immer größer. Diese Entwicklung ist auch nicht erstaunlich, wenn man
berücksichtigt, daß heute selbst renommierte Verlage Bücher auf den Markt bringen, in welchen
selbsternannte Heiler und Helfer auch die absurdesten Methoden vorstellen dürfen.

Astrologen »beraten« über Radio- und Fernsehsender.
Jahr für Jahr werden in Stuttgart und an anderen Orten Esoterikmessen veranstaltet, über die die Presse
jeweils in großer Aufmachung und weitgehend unkritisch berichtet.
Wie es scheint, geht die Entwicklung dahin, daß auf dem Esoterikmarkt zunehmend auch Ärzte und
Psychologen, also akademisch vorgebildete Anbieter auftreten. Psychologieprofessoren und die
Deutsche Gesellschaft für Psychologie haben diese Entwicklung schon vor Jahren kritisiert, wobei
insbesondere beanstandet wurde, daß Psychologen auf Methoden wie Rebirthing, Familienaufstellung
nach Hellinger, Hoffman-Quadrinity-Prozeß, Edu-Kinesiologie etc. zurückgreifen.
Die rechtliche Situation der Verbraucher im gesamten Markt der Psychoangebote ist nach wie vor
unbefriedigend.

Wenn auch die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren die Position des Verbrauchers durch
verschiedene Entscheidungen zur Aufklärungspflicht und zur Kündbarkeit von Verträgen gestärkt hat, so
genießt der Verbraucher im Psychobereich immer noch nicht den Schutz, der in anderen Marktbereichen
bereits selbstverständlich ist.
So sehen z.B. das Fernunterrichtsschutzgesetz und das Reisevertragsgesetz sowie Gesetze, deren
Bestimmungen inzwischen in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen wurden, wie das
Fernabsatzgesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Haustürwiderrufsgesetz bestimmte
Mindeststandards in Bezug auf Verbraucherinformation und Vertragsgestaltung vor.
Es ist dringend erforderlich, derartige Mindeststandards endlich auch im Bereich des Psychomarktes
gesetzlich festzulegen.

Verbessert werden muß der Schutz der Verbraucher gegenüber ausufernden Erfolgsversprechungen und
problematischen Methoden. Wer im Geschäftsverkehr Versprechungen macht, muß für die Erfüllung
dieser Versprechungen auch zivilrechtlich in die Pflicht genommen werden können.
Wer als angeblicher Experte Methoden, die die Persönlichkeit und die Psyche beeinflussen, gegen
Entgelt bei hilfesuchenden Menschen anwendet, muß auch zivilrechtlich die Verantwortung für die
Ungefährlichkeit dieser Methode im Einzelfall übernehmen.

A B I I N F O
ABI INFO vom 8. Juli 2003 Seite 2
Im Jahr 1997 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen
Anbieterinnen und Anbietern und Hilfesuchenden auf dem Gebiet der gewerblichen
Lebensbewältigungshilfe eingebracht.
Im Juni 1998 hat die Enquete-Kommission »Sogenannte Sekten und Psychogruppen« nach
zweijähriger Arbeit in ihrem Endbericht Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung, die u.a. eine
gesetzliche Regelung des Psychomarktes auf der Basis des Gesetzentwurfs des Bundesrates vorsahen,
vorgelegt.
Im Jahr 1998 hat die damalige Bundesregierung in einer Stellungnahme einerseits unterstrichen, daß der
Verbraucherschutz für Kunden des Psychomarktes verbessert werden muß, andererseits gegen den
Gesetzentwurf des Bundesrates u.a. wegen der Sorge, daß das vorgeschlagene Gesetz umgangen werden
könnte, Bedenken angemeldet.
Wegen des Ablaufs der 13. Wahlperiode ist es zu dem Gesetz nicht mehr gekommen.
Im Jahr 2000 haben Abgeordnete versucht, das Gesetzgebungsverfahren durch mehrere parlamentarische
Anfragen wieder in Gang zu bringen.
Ende des Jahres 2002 hat Bayern angekündigt, einen neuen Gesetzentwurf einzubringen.
Aus Verbraucherschutzsicht wäre es wünschenswert, daß auch das Land Baden-Württemberg einen
eigenen Gesetzentwurf einbringt.
Aus Sicht der ABI sollte dieser Gesetzenwurf folgende Regelung unabdingbar vorsehen:
die Schriftform der Verträge,
den Mindestinhalt der Vertragsurkunde:
die genaue Bezeichnung und Anschrift des Veranstalters,
die Angabe eventuell erforderlicher Vorkenntnisse oder Vorbildungsvoraussetzungen des
Teilnehmers,
die genaue Beschreibung der Leistungen und des angestrebten Ziels,
die kurze Beschreibung der angewandten Methode und ihrer theoretischen Grundlage,
die berufliche Qualifikation des Helfers,
die Beschreibung von Art und Anzahl sowie Tag und Uhrzeit von Beginn und Ende der
einzelnen Veranstaltungen,
die Angabe, ob es sich um eine Einzel- oder um eine Gruppenveranstaltung handelt, im
Falle der Gruppenveranstaltung die Angabe der maximalen Teilnehmerzahl,
die Angabe von Betrag, Zahl und Fälligkeit der auf die Vergütung zu entrichtenden
Teilzahlungen,
die Kosten eventuell zusätzlich erforderlicher Arbeitsmittel oder Begleitmaterialien,
die Kündigungsbedingungen,
den Hinweis, ob der Vertragsgegenstand Teil eines Gesamtkonzepts ist und gegebenenfalls
die Angabe des Gesamtpreises des Gesamtkonzepts,
die Verpflichtung zur Aushändigung einer deutlich lesbaren Abschrift der Vertragsurkunde verbunden
mit einer entsprechenden Beweislast für den Veranstalter,
das Verbot, Vorauszahlungen für mehr als einen Monat zu fordern oder anzunehmen,
die jederzeitige fristlose Kündbarkeit der Verträge,
Beweislastumkehr für den Fall eines zeitnahen Gesundheitsschadens des Teilnehmers ,
das Verbot, mit den Begriffen Therapie, Heilbehandlung oder Behandlung für Leistungen zu werben, die
nicht Ausübung der Heilkunde im Sinne des § 1 Heilpraktikergesetz sind.

AKTION BILDUNGSINFORMATION e.V.
Dr. Helga Lerchenmüller
(Abteilungsleiterin Recht)
  • 0

#2
Timm

Timm

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Ein weiterer Artikel auf der Website erklärt:


Als Sekten gelten tatsächlich oder vorgeblich religiöse Gruppen, die sich vom Christentum abgespaltet haben, wie z.B. Zeugen Jehovas, Christliche Wissenschaft, Pfingstgemeinden. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind Jugendsekten und Psychogruppen mit überwiegend jungen Mitgliedern wie z.B. Scientology, Vereinigungskirche, Universelles Leben entstanden. In der neutraleren Umschreibung dieses Begriffs spricht man von neureligiösen (Sonder-) Gemeinschaften und vom so genannten Lebenshilfemarkt. Nach der ursprünglichen Herleitung aus dem Lateinischen „sequi“ bedeutet der Begriff „folgen“ und ist die Übersetzung von griechisch „hairesis“, gleich „Wahl, Gefolgschaft“, in der Antike also die jeweiligen Anhänger eines Philosophen.

Einige „Sekten" oder „Psychogruppen" stehen im Verdacht, sich v. a. aus wirtschaftlichen Gründen als religiöse Glaubensgemeinschaften zu bezeichnen, um den besonderen Schutz des Staates, größere Freiheiten und Rechte, sowie die Befreiung von Steuern zu genießen. Als bekanntes Beispiel hierfür gilt Scientology.

Die Infiltrations-, Anwerbe- und Werbestrategien dieser Art von Organisationen können äußerst raffiniert sein. Über Tarnorganisationen werden dann Geschäftsleute, Schulkinder, Drogenabhängige bis hin zu international bekannten Künstlern angesprochen und in die eigene Expansionsabsicht eingebunden. Sogar politische Parteien wurden schon von Scientology und anderen zum Kreis der so genannten Sekten und Psychogruppen zählenden Organisationen unterwandert bzw. von diesen gegründet.



Das Anliegen der Aktion Bildungsinformation e.V. ist gut. Aber bekanntlich ist gut gemeint und gut gemacht ja nicht das Gleiche. So muss dieser Verein einen sehr schmalen Grad beschreiten, will er einzig bei der wertfreien Aufklärung bleiben.

Der obige Artikel benutzt einen in der Seelsorge veralteten Sektenbegriff, der der Realität nicht gerecht wird.
Die Begriffserklärung "sequi" stimmt, aber der Begriff "Sekte" kann auch vom Begriff "secare" stammen, der "Abspaltung" bedeutet. Diese Begriffe sind schon geschichtlich negativ besetzt - verworfen ist derjenige, der sich abspaltet oder (dummerweise) einer falschen Lehre oder einem Scharlatan folgt. Das es auch gute Gründe für eine Abspaltung gibt, das erklärt ja schon die Reformation.

Im Übrigen sind auch Christen einst als gefährliche Religion staatlicherseits eingestuft worden. Der Begriff "Apostel" ist für uns ein Ehrentitel, das ist er aber nicht. "Apostasie" bedeutet in der Übersetzung "zum Glaubensabfall aufrufend", ein Apostel ist ein "zum Glaubensabfall aufrufender", eine verworfene Person mit sittenwidrigen und den Staat gefährdenden Ansichten.

Dazu noch einige kurze Bemerkungen:
"Jugendsekten" gibt es nicht mehr, Sekten sind für Kinder bis zum Greis faszinierend. Der Begriff "Jugendsekte" hat sich mittlerweile völlig überholt und wird auch in Seelsorge und Psychologie nicht mehr gebraucht.
"Häresie" ist ein kirchliches Wort, dass selbst im Vatikan keine Bewandnis mehr hat. Christen sind grundsätzlich "Mitchristen" und haben ein anderes Verständnis zu verschiedenen Spezialgebieten innerhalb des christlichen Glaubens. "Häretiker" gibt es nicht mehr. Die Beurteilung einer Gruppe des 21. Jahrhunderts als "Häretiker" und der damit verbundenen Forderung des Verbots, geht allerdings viel zu weit. Dann werden wahrscheinlich auch bald Lutheraner wieder interniert und in Umerziehungslager geschickt.

Satire an:
Bei den subversiven und von Psychos unterlaufenen Parteien bitte ich die CDU nicht zu vergessen. Wie ich beweisen kann soll es dort sogar Anhänger eines gekreuzigten Handwerkes aus dem Vorderen Orient geben! Sogar in führender Position! Ganz besonders subversiv und skrupellos geht dabei die Bundeskanzlerin vor, deren Vater sogar ein Verkünder dieses Handwerkers war. Mal abgesehen davon, hat er diese Verkündigung sogar für Geld gemacht, das der hartarbeitenden Bevölkerung durch kirchenfreundliche Gesetze vom Gehalt automatisch abgezogen wurden.
Und die von der Leyen scheint ja auch so eine zu sein. So zwingt sie bislang psychisch unbelastete Kinderseelen in Kindergärten, deren meiste Trägerschaften von Organisationen und Tarnorganisationen der Handwerkerverehrer sind!
Satire aus.


In Deutschland haben zwei konkurrierende Glaubensgemeinschaften (römisch-katholisch und evangelisch-lutherisch) 30 Jahre lang blutig Krieg miteinander geführt. Danach war das Land verheert, auf Jahrhunderte wirtschaftlich geschädigt und ein Großteil der Einwohner umgebracht, ausgeraubt, verhundert oder an Seuchen gestorben. Damals schworen wir den westfälischen Frieden und sehr viel später fanden wir heraus, dass auch Religionsfreiheit seinen Wert hat. Religionsfreiheit gilt aber nicht nur für Katholiken und Lutheraner.
Wer glaubt, dass die Generation von 1914 heilsgeschichtlich eine große Rolle spielt, der soll das bitte tun.
Und wer meint, der Messias ist in Korea angekommen, der grüße bitte recht freundlich von mir und soll ihn gern verehren. Ich möchte dies nicht tun.
Und in jedem Buchladen gibt es in der Kategorie Bücher von Osho (zeitweise Bhagwan genannt). Man kann sie kaufen und lesen, kaufen und wegschmeißen oder einfach nicht kaufen. Aber daneben stehen auch andere Bücher, z.B. subversive Werke von Karl May oder Thomas Mann. Diese Schinken brannten schon im Dritten Reich, das tun sie bestimmt auch heute noch. Wer entscheidet, was die Deutschen / rechtmäßigen Christen lesen dürfen und was nicht?

Meine Befürchtung ist, dass trotz aller gut gemeinten Absichten eine Religionspolizei entscheidet, was wer predigen darf und was gepredigt werden darf.
Dann lebe ich lieber mit Sekten und Sondergruppen, Wahrsagern und falschen Messiassen.
Denn Sekten, Sondergruppen, Wahrsager und falsche Messiasse sind immer ein Hinweis darauf, dass die Kirche die Bedürfnisse der Menschen nicht abdeckt. Das wäre ein Verbesserungsvorschlag.
Zudem sind die meisten Menschen der Vernunft zugängig und auch des Lesens kundig. Jeder kann also selbst entscheiden, ob er durch Schriften von Papst Benedikt, Osho, den Wachtturm oder durch Dyanetik glücklich wird. So ist es und so soll es auch bleiben!
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#3
1.Kor.1,30

1.Kor.1,30

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Schön wäre es, wenn die beste aller schlechten Staatsformen, die Demokratie, auch noch richtig funktionieren könnte. Im Leistungskurs Englisch hatten wir als Lektüre "The Lord of the Flies", (Herr der Fliegen) von William Golding. In Kurzform: Junge Menschen werden auf eine einsame Insel verschlagen und wollen dort eine gerechte Lebensordnung erreichen. Am Ende kommt eine grausame Diktatur heraus, die mit einer Art Religionspolizei arbeitet.

Die Bibel weiss das ja schon längst: Der Antichrist und seine Religionspolizei werden eines Tages kommen. Und ihre Hauptgegner werden diejenigen sein, die den Absolutheitsanspruch des Christentums, zu dem sich jeder wahre Jünger Jesu bekennen muss, als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit abstempeln. Der Absolutheitsanspruch des Christentums heißt: Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater, denn durch mich, sagt Jesus Christus, der Sohn Gottes. (Joh. 14,6).

Insofern werden die wahren, bibeltreuen Jünger Jesu auch eine "Sekte", oder Sondergruppe sein, ob sie nun die Gaben des Heiligen Geistes ausdrücklich begrüßen ('Pfingstler'), oder nicht.
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#4
1.Kor.1,30

1.Kor.1,30

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Ich habe es leider noch nicht raus, wie ich eine Antwort, in der ich etwas aus Versehen nicht richtig geschrieben habe, korrigieren kann, auch wenn sie schon abgeschickt ist. Vielleicht könnt ihr Moderatoren das ja für mich machen, bis ich soweit bin.

Es muss natürlich heißen: "Für sie (Antichrist und Religionspolizei) werden diejenigen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begehen, die am Absolutheitsanspruch des Christentums festhalten; dieses Bekenntnis hat jeder wahre Jünger Jesu.
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#5
Rolf

Rolf

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  • Land: Country Flag
Da musst du oben rechts am zu korrigierenden beitrag auf edit klicken, dann geht das schreibfenster wieder auf
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