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Bedenken gegen Anerkennung der Zeugen Jehovas


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Rolf

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Bedenken gegen Anerkennung der Zeugen Jehovas





30.04.2009


(epd) - Die Evangelische Kirche der Pfalz teilt die Bedenken der rheinland-pfälzischen Landesregierung gegen eine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Absicht der Landesregierung, eine mögliche Anerkennung zunächst intensiv zu prüfen, sei zu begrüßen, teilte die Landeskirche am Mittwoch in Speyer mit.

Der Staat dürfe wegen des Grundsatzes der religiös-weltanschaulichen Neutralität zwar nicht Glauben und Lehre von religiösen Gemeinschaften bewerten, argumentiert die Landeskirche. Dies hindere ihn aber nicht, deren tatsächliches Verhalten nach weltlichen Kriterien zu beurteilen. Dadurch nehme er auch Verantwortung für den Rechtsfrieden wahr.

Die Zeugen Jehovas hatten im Jahr 2006 nach einem langjährigen Rechtsstreit in Berlin ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts durchgesetzt. Anschließend stellten sie Anträge auf Anerkennung in allen anderen Bundesländern.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hatte am Dienstag die Überprüfung angekündigt, weil es in der Landesregierung erhebliche Vorbehalte gegen eine Anerkennung gebe. Die hessische Landesregierung hat den Zeugen Jehovas dagegen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits Anfang der Woche zugebilligt.

Religionsgemeinschaften mit dem Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts profitieren in Deutschland von zahlreiche Privilegien, die von Steuervergünstigungen bis zum Mitspracherecht in Rundfunkgremien reichen. Außerdem können sie eine Kirchensteuer erheben, die mit Hilfe staatlicher Stellen eingezogen wird.

Die Zeugen Jehovas gelten als christliche Sondergemeinschaft, die keine ökumenischen Kontakte zu den großen Kirchen unterhält. Die Gemeinschaft ist wegen der kategorischen Ablehnung von Bluttransfusionen und ihres Umgangs mit Aussteigern umstritten. Eigenen Angaben zufolge hat die Organisation in Deutschland über 160.000 Mitglieder.
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