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Schweden: Muss ein Pastor wegen Homo-Kritik ins Gefängnis?


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#1
Rolf

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Schweden: Muss ein Pastor wegen Homo-Kritik ins Gefängnis?




Antidiskriminierungsgesetz greift: Pfingstpastor bezeichnete Homosexualität als „Krebsgeschwulst“


Stockholm (kath.net/idea)

Dem schwedischen Pfingstpastor Åke Green drohen sechs Monate hinter Gittern, weil er sich von der Kanzel herab kritisch zur Homosexualität geäußert hat. Das schwedische Anti-Diskriminierungsgesetz verbietet es, Minderheiten aufgrund von Rasse oder sexueller Orientierung zu diskriminieren. Green hatte in einer Predigt im Juli 2003 Homosexualität als „Krebsgeschwulst im Körper der Gesellschaft“ bezeichnet. Daraufhin war er zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. Sowohl Green als auch der Staatsanwalt legten gegen das Urteil Berufung ein. Nun drohen dem Pastor bis zu sechs Monate Gefängnis. Das Urteil soll am 11. Februar gesprochen werden. Darüber entscheiden die Richter des Hauptgerichts in der Kleinstadt Göta bei Jonköping, berichtet die christliche Tageszeitung Nya Dagen (Stockholm). Dem Blatt zufolge habe der Prozeß in ganz Schweden Aufsehen erregt. Vor dem Gericht hätten bis zu 50 Menschen für den Pastor demonstriert. Der Erzbischof der evangelisch-lutherischen Volkskirche, Karl-Gustav Hammar (Stockholm), sagte laut Nya Dagen, die Theologie des Pfingstpastors sei „miserabel“, man dürfe ihn aber nicht durch eine Gefängnisstrafe zum Märtyrer machen.
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#2
Rolf

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Schweden: Pastor darf Homosexuelle diffamieren



12.02.2005 -

Das Urteil gegen einen 63-jährigen schwedischen Pastor wurde von einem Berufungsgericht aufgehoben. Der Pastor war zu 30 Tagen Haft verurteilt worden, weil er 2003, in einer Predigt gegen Homosexuelle, erklärt hatte, bei ihnen sei es wahrscheinlicher, dass sie Kinder und Tiere vergewaltigten. Die Urteilsaufhebung wurde mit dem Recht auf Meinungsfreiheit begründet, erklärte jetzt das Gericht, denn die Ansichten des Pastors könnten sicherlich in Frage gestellt werden, es sei aber nicht verboten, eine persönliche Interpretation der Bibel anzubieten und andere aufzurufen, ihr zu folgen.

Kritiker erklärten, das Urteil könne auch so aufgefasst werden, dass die Diskriminierung von Schwulen und Lesben erlaubt sei.
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