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Keuschheit auf dem Stundenplan


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2 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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14.10.08





Keuschheit auf dem Stundenplan






Ein jahrelanger Gerichtsstreit hat eine überraschende Wendung genommen:
Stuttgarter Richter genehmigen eine streng christliche Privatschule.




Baden-Württemberg gestattet streng gläubigen Baptisten, eine Privatschule
zu gründen



Das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt einer Gruppe
fundamentalistischer Baptisten unter Auflagen die Genehmigung für ihre
private Bekenntnisschule in Öhringen (Hohenlohekreis). In einem Vergleich
vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verpflichten sich die bibeltreuen
Familien künftig die Evolutionstheorie ab Klasse fünf im Rahmen der
Naturwissenschaften und Geschichte mit der „nötigen Seriosität und
dem nötigen Umfang darzustellen, sodass sich die Schüler eine eigene
Meinung bilden können.“

Urteil:

Kein Keuschheitsgebot für Schüler
Das Regierungspräsidium hatte einen Antrag der Baptisten auf Genehmigung
ihrer im Juli 2005 gegründeten privaten christlichen Bekenntnisschule 2006
noch abgelehnt. Dagegen hatten sie geklagt. Das Regierungspräsidium hatte
argumentiert, dass die Voraussetzungen für eine Genehmigung, vor allem die
erforderliche Gleichwertigkeit der Bekenntnisschule mit öffentlichen
Schulen, nicht vorlägen. Die Schule habe es in den letzten Wochen
geschafft, die Leistungen weitgehend zu erbringen, kommentierte Karin
Rother vom Regierungspräsidium den Meinungsumschwung. Die Kosten des
Verfahrens tragen die Strenggläubigen.

Schulunterricht auch ohne Genehmigung

Derzeit besuchen nach Angaben des Gerichts 14 Kinder aus der
Baptistengemeinde die Schule in den Klassen eins bis sieben. Nach dem
pädagogischen Konzept der Schule ist allein die Bibel Grundlage für
Erziehungsmaßstäbe. Die Schüler sollen Gehorsam gegen Gott, die Eltern und
die Obrigkeit, Schamhaftigkeit und Keuschheit lernen. Abweichend vom Lehr-
und Bildungsplan des Landes soll damit die Sexualerziehung den Eltern
vorbehalten werden. Auch sollte statt der Evolutionstheorie die biblische
Schöpfungslehre unterrichtet werden und im Unterricht nichts Esoterisches
stattfinden, was Seele und Geist der Schüler in Fantasiewelten versetzt
oder dazu geeignet ist, wie Mandala-Malen oder Rollenspiele.

Obwohl keine Genehmigung für die Privatschule vorlag und Eltern
Bußgeldbescheide erhielten, wurde der Unterricht jahrelang fortgesetzt.
Der Vorsitzende Richter der 10. Kammer, Ulrich Zimmermann, rügte deswegen
die Kläger: „Sie betreiben seit drei Jahren ohne Genehmigung eine
Schule.“ Dies sei ein Zuverlässigkeitsproblem. Der Besuch einer
Schule, die nicht genehmigt ist, kommt einer Schulverweigerung gleich.

Naturwissenschaftlicher Unterricht ist Bedingung

Weitere Bedingungen für die Genehmigung sind, dass das pädagogische
Konzept nach den Vorgaben des Regierungspräsidiums fortgeschrieben wird,
sodass es nicht hinter dem der öffentlichen Schulen zurücksteht. Wegen des
hohen Alters einiger Lehrer muss sich die Schule um neue Lehrkräfte
bemühen und dem Regierungspräsidium entsprechende Arbeitsverträge
vorlegen. Die Lehrer müssen außerdem wirtschaftlich abgesichert sein.
Ferner muss eine Sporthalle und ein Labor für naturwissenschaftliche
Fächer eingerichtet werden.



Erst im vergangenen Jahr waren Eltern der Baptistengemeinde mit ihrer
Klage vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, ihre Tochter von der
Schulpflicht befreien zu lassen. Stattdessen sollte das Kind zu Hause
unterrichtet werden. Die Eltern argumentierten, die Schüler würden an
öffentlichen Schulen nicht dazu erzogen, sich der Obrigkeit unterzuordnen.
Stattdessen werde ständige Rebellion und das unablässige Hinterfragen von
Autorität vermittelt. Bereits 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht
darauf hingewiesen, dass Eltern ihre Kinder nicht aus religiösen Gründen
aus der Schule abmelden dürfen. Die Schulpflicht habe Vorrang vor dem
Erziehungsrecht.
mb/dpa


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#2
Morgenrot

Morgenrot

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#3
Timm

Timm

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Das Recht auf Glaubensfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht werde durch den staatlichen Erziehungsauftrag eingeschränkt, erläuterte sie: „Eltern müssen ihre Kinder zur Schule schicken.“

Zimmer heißt es zwar nicht gut, dass die Evangeliumschristen-Baptisten ihre Kinder von manchen Unterrichtsstunden fernhalten. Doch der Weg, den Schulamt und Amtsgericht nun eingeschlagen hätten, sei ein „Weg der Konfrontation und nicht der Integration“.



Hier stellt das Gericht nur fest, was ohnehin schon jeder weiß. In Deutschland ist Erziehung auch staatlich. In Deutschland wird Erziehung eben auch finanziell unterstützt mit dem Kindergeld, steuerlichen Vergünstigungen, Recht auf einem Kindergartenplatz uvm.

Und gerade Einwanderer mit einer deutschen Abstammung erhalten darüber hinaus Sprachkurse (die unsere Krankenkassen finanzieren müssen) und zinsgünstige Darlehen für den Hausbau. Einwanderer anderer Länder erhalten diese Vergünstigungen nicht. Der Staat tut bereits viel für die Integration der "Russlanddeutschen". Nun ist es an den Einwanderern diese Integration zu intensivieren. Das geschieht aber nicht indem man seine Kinder nicht in die Schule schickt.

Im Großen und Ganzen haben wir hier die gleiche Problematik wie bei muslimischen Familien, die ihre Töchter nicht zum Sport oder Schwimmunterricht gehen lassen wollen. Und wie man die Sache auch betrachtet: wer meint, dass Deutschland ein Land mit einer satanischen Bevölkerung/Regierung sei vor dem man die Kinder schützen muss - der sollte wieder nach Kasachastan, Russland, Türkei, Algerien oder einem anderen Heimatland auswandern. Da ist wohl kaum Bereitschaft zur Integration vorhanden. Und in den betreffenden Rückreiseländern kann man dann nach Lust und Laune den Schleier tragen und wird auch nicht gezwungen Theaterstücke oder Schulen zu besuchen.
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