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Zwang zu religiösen Dingen


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5 Antworten in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Im Artikel 136 der Weimarer Verfassung , der auch im Grundgesetz stehen soll , steht Folgendes:

"Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilmahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesformel gezwungen werden "


Hat es jemals darüber Beschwerden oder gar Gerichtsverfahren gegeben, wo Menschen dazu gezwungen wurden ??
Wie sieht das bei Sekten, Kulten, religiösen Sondergruppen aus ?
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#2
Rolf

Rolf

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Natürlich hat es diese Zwänge gegeben und es gibt sie noch heute. Schon bei den Kreuzritterzügen hieß es: "Und willst Du nicht mein Bruder sein, dann schlag ich Dir den Schädel ein."

Heute ist man ein bisschen vornehmer geworden und nennt es "Gruppendynamik." Entweder man passt sich an und macht mit oder man wird verfolgt und gemobbt.


Religiöser Missbrauch ist in vielen Sekten auch heute an der Tagesordnung, leider!!


Und die Gerichtsbarkeit? Seit der Weimarer Republik haben es die Regierenden nicht fertig gebracht, den Begriff "Religionsfreiheit" so zu definieren, dass im Namen des Glaubens nicht Missbrauch und Willkür getrieben werden könnte.

Ich habe es in der Verhandlung mit wort und Geist erlebt. Über Inhalte darf nicht Gesprochen werden.Die Richter weigern sich aus Angst, gegen das Grundgesetz zu verstoßen,Missbrauch festzustellen und zu ahnden.

Auf meine Nachfrage beim Bundesjustizministerium erhielt ich ein freundliches Schulterzucken.

aus diesem Grund ist man gezwungen, Missbrauch selbst zu veröffentlichen, und sich dann von den Missbrauchern gerichtlich verfolgen mzu lassen, weil die offensichtlich in unserer Bananenrepublik Narrenfreiheit haben.


Herzliche Grüße


Rolf
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#3
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Danke Rolf für die niederschmetternde Antwort für Opfer.


Ist das folgende Onlinebuch interessant in diesem Zusammanhang ?

Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946


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#4
Rolf

Rolf

    Administrator

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  • 34025 Beiträge
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Die Antwort ist in der Tat niederschmetternd. Es ist in unserem "Rechtsstaat" bis heute nicht angekommen, dass im Namen der Religionsfreiheit massiver Missbrauch betrieben wird, der ebenso massiv betroffen Opfer mit sich bringt, die diesen Religionsfanatikern offensichtlich schutzlos ausgeliefert sind.

Dagegen verbietet uns unser "Rechtsstaat, dass man sich selbst angemessen zur Wehr setzt. Selbsjustiz heißt das dann, und das im Gegensatz zu denen, die im Namen der Religion anderen Schaden zufügen, strafbar.

Unser Staat treibt hier den Teufel mit dem Belzebub aus, weil unsere gewählten Volksvertreter für ein Grundgesetz, dass eigendlich zum Schutz der Bürger geschrieben wurde, keine adäquaten Definitionen findet.

Herzliche Grüße

Rolf
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#5
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Ich muß gestehen , es schwierig ist, genau zu definieren was erlaubt ist und was nicht, da jede Gruppe für sich die einzige Wahrheit in Anspruch nimmt.

In totalitären Staaten oder arabischen Staaten wo die Trennung zwischen Religion und Staat sich nicht entwickelt hat wie bei uns,
ist es auch keine Lösung "falsche Religionen" zu verfolgen oder zu verbieten.


Antimissonsgesetze wie in einigen Staaten sind auch keine Lösung oder führen womöglich noch zu kriminellen Handlungen gegen Andersdenkende.



Gesetze wie die Scharia, die vor einiger Zeit sogar von bestimmten Christen teilweise gewünscht wurden, sind bestimmt keine Lösung.

Als ein Berater vom Weißen Ring, der sich als früherer "Schutzmann" verstand, uns sagte nach dem abscheulichen Mißbrauch und monatelangen Terror und den Folgen , wir könnten froh sein wenn es zu keinem Gerichtsverfahren gegen den Täter kommt, da das Opfer Gerichtsverfahren seiner Meinung nicht überstehen würde, habe ich das auch als eine Kapitulation gegen den Täter gesehen.

Aber interessant ist, nach einer neuen Anzeige und endlich Abstand zur Gehirnwäsche des Täters, dass eine andere Kripobeamtin beim LKA 42 unserer Tochter nach einem weiteren Zeugenverhöhr eindeutig davon sprach, dass ihrer Meinung nach sexueller Mißbrauch stattgefunden hat und sie dringend weiter therapeutische Hilfe benötigt.
Die Frage ist wie es weitergeht.
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#6
Hebräer83

Hebräer83

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Al Capone haben sie nie wegen Alkoholschmuggels drangekriegt, sondern wegen Steuerhinterziehung.

Es ist gut, daß der Staat sich nicht in jeden unserer persönlicher Belange einmischt, welche Beziehungen wir mit welchen Menschen wie, wo und wann pflegen dürfen und wofür man evtl. gesteinigt werden kann (Iran).

Dafür müssen wir offenbar leider in Kauf nehmen, daß vieles an Psychomanipulation, was in diversen Sekten betrieben wird, strafrechtlich schwer handhabbar ist, weil ein entsprechender Paragraph derart schwer formulierbar ist. Schließlich soll ja nicht jede ev.-landeskirchliche oder katholische Predigt plötzlich von irgendjemandem als Manipulation gebrandtmarkt werden.

Allerdings könnte die Justiz in der Rechtssprechung hier auch einfach durch Präzendenz-Urteile Standarts schaffen und auf die Beurteilungen von Sektenbeauftragten, Seelsorgern und Psychologen hören.
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