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Das ist kein Witz sondern Realität


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#1
Rolf

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Wenn Finanzbeamte Fehler machen, kann es teuer werden.



Frontal21
Steuer, Schuld und Sühne
Millionenschaden durch Behördenfehler

Es klingt unglaublich: Ein simpler Tippfehler versetzt einen 70-jährigen
Rentner in Angst und Schrecken und kostet den Steuerzahler möglicherweise
Millionen. Dabei wollte der Mann nur ehrlich sein und meldete sich
telefonisch beim Finanzamt wegen eines Fehlers in seiner Steuererklärung für
2001.

04.03.2005 [Archiv]

Der Rentner, nennen wir ihn Rudolf B., ist 70 Jahre alt und hat ein paar
Aktien. Die haben im Jahr 2001 einen Gewinn von 11.000 DM abgeworfen. Das
meldet der Rentner dem Finanzamt.

Ein verhängnisvoller Fehler

Ab mit der Steuererklärung zum Finanzamt Sankt Augustin. Damit alles seine
Ordnung hat. Doch da merkt der ehrliche Rentner: Er hat sich vertan! Seine
Aktien haben über 17.000 DM Gewinn gemacht. Er hat dem Finanzamt glatt zu
wenig angegeben. Das muss er sofort melden. Rudolf B. ruft die Behörde an.

Dort freut man sich über den ehrlichen Steuerzahler. "Danke, klar", sagt die
nette Dame vom Finanzamt, "das kriegen wir hin". So tippt sie einfach den
richtigen Betrag ein: 17.067 DM. Doch leider vergisst sie, den alten Betrag
zu löschen. Deshalb steht da jetzt eine irre Summe: über eine Milliarde Mark.

Riesige Steuerforderung

Martin Fiedler von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf erklärt dazu: "Dies
hatte zur Konsequenz, dass bezogen auf die Bemessungsgrundlage eine Steuer
festgesetzt worden ist, die, so kann man es nicht anders sagen, schon in
astronomischer Höhe begehrt wurde."

Der Brief vom Finanzamt enthält eine Steuerforderung von 287 Millionen Euro.

Von dem astronomischen Begehren der Behörde erfährt der Rentner erst, als er
in seinem Briefkasten den Steuerbescheid findet: Für das angebliche
Einkommen von über einer Milliarde muss der Rentner Steuern zahlen, ziemlich
viel Steuern. Um genau zu sein: über 287 Millionen Euro.

Ein hartnäckiger Tippfehler

Fiedler gibt zu: "Das muss jemanden, der davon betroffen ist, sehr
schockieren. Sie müssen natürlich immer, wenn Sie den Gesamtsachverhalt
erfassen wollen und die erforderliche Würdigung durchführen wollen, auch die
Warte des Landes sehen. Hier ist es das Rechenzentrum, das quasi in Person
dem Rentner gegenüber steht und im Rechenzentrum, einem Zentrum, das
insgesamt zuständig ist für die Abarbeitung aller Steuerfälle. Dem sind hohe
Zahlen per se nicht wesensfremd."

Wohl aber dem Rentner: 287 Millionen Euro! Noch unter Schock ruft er wieder
die Behörde an, um ihr zu sagen, dass da etwas nicht stimmen kann. Die nette
Dame vom Finanzamt reagiert prompt: "Ein Tippfehler, tatsächlich. Na, das
korrigieren wir mal schnell, so."

Konto wird gepfändet

Normalerweise wäre das Problem jetzt gelöst. Aber leider entfalten Behörden
gelegentlich ein unnormales Eigenleben, vor allem eine Finanzbehörde: "Man
hat dann versucht, von Seiten der Verwaltung alles zu unternehmen, um die
Konsequenzen dieses eingetretenen Fehlers zu beseitigen", so Fiedler. "Dies
ist bedauerlicherweise nicht in jeglicher Ausprägung gelungen. Das ist jetzt
schwierig in allen Facetten offen zu legen."

Der Mann will sagen: Der Finanzapparat kriegt den Tippfehler nicht in den
Griff - und das Amt schlägt erneut zu. Das merkt der Rentner als er von
seinem Konto Geld abheben will. Das geht nicht. Sein Konto ist gepfändet.
Zehn Millionen Euro will das Finanzamt - Steuervorauszahlung. Jetzt reicht
es dem alten Mann.

Ohne Anwalt keine Klärung

Er nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt schreibt einen zweiseitigen Brief an
das Finanzamt, mit Erfolg. Jetzt hat der Rentner Ruhe und der Anwalt Zeit,
sein Honorar auszurechnen, mit Hilfe der Bundesgebührenordnung für Anwälte.
287 Millionen Euro Streitwert, das macht ein Honorar von 2,3 Millionen Euro.
Bezahlen muss das der Staat.

Richtig, der Staat haftet für den Tippfehler: Wir fragen Fiedler: "2,3
Millionen Euro Anwaltshonorar, für nur einen Brief und das auch noch vom
Staat, finden Sie das nicht ein bisschen viel?"

Pech für den Steuerzahler

Fiedler dazu: "Meine eigene Wertung möchte ich hier nicht voran stellen. Ich
möchte mich bei der Beantwortung dieser Frage auf die gesetzlichen
Grundlagen beziehen, und da muss man sagen, ist das im Prinzip derart
vorgegeben."

Und das Prinzip ist auf der Seite des Anwalts. Deshalb kämpft er vor Gericht
um seine Millionen - Pech für den Steuerzahler. Der wird einen Tippfehler
teuer bezahlen.


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