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Unglaublich !!!/ Berichte zu Sexuellem Mißbrauch


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6 Antworten in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Vier Jahre und zehn Monate -
Kinderschänder Christian G. erneut verurteilt
[Stadt Wedel] Der Triebtäter hatte im vorigen Jahr noch während eines gegen ihn laufenden Verfahrens weitere Verbrechen begangen

Er suchte Kontakt zu Familien mit kleinen Jungen, erschlich sich das Vertrauen der Eltern und Kinder - und missbrauchte sie auf schändlichste Weise: Christian G. (45), zuletzt in Wedel gemeldet, derzeit Justizvollzugsanstalt Neumünster. Vom Hamburger Landgericht wurde er jetzt zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt (AZ: 606/Kls 3/08). Diese Strafe erhielt er für insgesamt mehr als 20 Taten. Mütter von Opfern, die den Prozess verfolgten, sehen es als viel zu milde an. "Ich bin wütend", sagte eine im Gespräch mit wedel.de

Der Grund für die Höhe der Strafe ist, dass zwei Gerichte in zwei Verfahren mehrere Einzeltaten bündelten und jeweils eine Gesamtstrafe aussprachen, die in der Summe die Höhe der Einzelstrafen nicht erreichte. Und danach wurden die bereits gebündelten Strafen aus diesen zwei Prozessen jetzt von der sechsten Strafkammer des Hamburger Landgerichtes noch einmal zusammengefasst. Rechtsanwältin Gisela Frederking, die ein Opfer als Nebenkläger vertrat, stellte gegenüber: Insgesamt wurden Haftstrafen von 28 Jahren und 8 Monaten verhängt, die durch die mehrfache Zusammenfassung durch die Gerichte auf jetzt knapp fünf Jahre zusammenschmolzen.

Das ist für die Anwältin nicht das einzige Ärgernis. Ihrer Ansicht nach hätte bei G. auch Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. "Die Möglichkeit, dieses zu prüfen, ist bei einem Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe versäumt worden. Dem Hamburger Landgericht war es jetzt nachträglich nicht möglich." Weil die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung sehr restriktiv gehandhabt werde, sei es möglich, dass G. spätestens in vier Jahren zwei Monaten wieder auf freiem Fuß kommt. "Es wird weiterer Fälle und damit weiterer Opfer bedürfen, damit Sicherungsverwahrung angeordnet wird", sagte die Anwältin.
Dass die traurige Möglichkeit dazu besteht, schloss vor Gericht der psychologische Gutachter Dr. Thorsten Veismann nicht aus. Er attestierte dem Kinderschänder, "unheilbar pädophil" zu sein. Es bestehe allenfalls eine Möglichkeit, diesen Drang zu unterdrücken, in dem eine Gesprächstherapie absolviert werde und dem Päderasten dauerhaft Medikamente und Hormone verabreicht würden.



Christian G (hier mit Anwalt Frank Stammbach) auf dem Weg zum Prozess im vorigen Jahr vor dem Hamburger Landgericht..Die kriminelle Karriere von Christian G. ist lang. Er hat ein Vorstrafenregister wegen Betrug und Diebstahl und wurde bereits Anfang der 90er Jahre wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch schon davor, Ende der 80er Jahre, hatte er sein Unwesen getrieben. 1988 war er als Hockey-Trainer für Kinder in einem Rissener Verein im Einsatz. In dieser Rolle missbrauchte er einen damals acht Jahre alten Jungen über mehrere Monate hinweg. Auf einer Mannschaftsausfahrt verging er sich mehrfach an dem heimwehkranken Kind, ordnete "Sondertraining" an und stellte ihm sogar nach, als der Kleine mit den Eltern im Urlaub war. G. setzte den Jungen unter Druck, indem er ihm sagte, seine Mutter werde "sehr traurig sein", falls er von den Vorkommnissen erzähle. Eines Tages offenbarte der Junge sich trotzdem, die Eltern sahen aber von der Strafanzeige ab, weil der Junge panische Ängste vor dem Prozess hatte. Als Erwachsener holte der Geschädigte die Strafanzeige nach - nach 19 Jahren, kurz bevor die Tat verjährte. Der Prozess fand im vorigen Jahr im Juni vor dem Landgericht Hamburg statt. Er endete mit einem Urteil von drei Jahren.

Das aber nahm der Angeklagte nicht hin. Er legte beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Sein Anwalt bemängelte, dass kein psychologisches Gutachten angefertigt worden war. Deshalb wurde der Prozess nun erneut geführt.

In der Zwischenzeit überschlugen sich die Ereignisse. Während der BGH über den Revisionsantrag beriet, blieb G. auf freiem Fuß - und verging sich G. erneut an zwei Jungen, die zu den Spielkameraden seines Sohnes gehörten. Deren Eltern gegenüber hatte G. beteuert, dass er nach der ersten Verurteilung wegen seiner Neigung eine Psychotherapie erfolgreich absolviert hatte. Wieder vertrauten Eltern - wieder konnte G. nicht an sich halten. Im Januar diesen Jahres flog die Sache auf, er bekam vom Landgericht Itzehoe wegen Missbrauchs in zehn Fällen drei Jahren und sechs Monate Haft aufgebrummt - "Sicherungsverwahrung", in der G. für immer weggeschlossen worden wäre, war für das Itzehoer Gericht kein Thema. Das monierte jetzt die Nebenklägerin und auch der Hamburger Richter Rüdiger Göbel äußerte sich dazu: "Warum das Landgericht Itzehoe sich im Verfahren nicht mit der Möglichkeit der Verhängung einer Sicherungsverwahrung beschäftigt hat, entzieht sich der Erkenntnis des Landgerichtes Hamburg. Fest steht: In diesem Verfahren ist es nicht möglich."

In dem wieder aufgerollten Verfahren wurde G., der zu seiner Entlastung angab, als Kind selbst Opfer von Missbrauch gewesen zu sein, von der Nebenklage-Vertreterin mit mehreren neuen Vorwürfen konfrontiert. Sie wies G. nicht nur auf die Lüge in dessen Schlusswort im vorangegangenen Prozess hin, dass er solche Taten "bestimmt nie wieder begehe" und "geheilt" sei, sie kritisierte zudem, dass er im Brief an den BGH seinem Opfer "Show" und "Lügen" unterstellt habe. Außerdem habe er seine schrecklichen Taten verharmlost, indem er behauptete, sie seien aus Liebe geschehen. G.s Verteidiger, Rechtsanwalt Frank Stammbach, wies noch einmal darauf hin, dass G. zu seiner Schuld stehe und durch seine Geständnisse den Kindern Aussagen erspart habe und bereits gegenüber den Eltern aus den 80er Jahren die Taten eingeräumt habe.

Die Nebenklage verlangte zumindest sechs Jahre Haft (über die sechseinhalb der Summe aus zwei Verfahren hätte das Gericht aus formalen Gründen nicht hinausgehen können), die Staatsanwaltschaft fünf Jahre. Aber Richter Rüdiger Göbel milderte noch einmal auf vier Jahre zehn Monate. Nach Angaben von Experten könnte G., wenn er denn eine Therapie macht, in etwa dreieinhalb Jahren wieder auf den Straßen sein. Eine Opfer-Mutter: "In Wedel wird er sich hoffentlich nicht mehr blicken lassen." (fr)


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#2
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Es tut nicht Not ständig neue Threads aufzumachen. Ich habe die letzten von dir aus anderen Quellen zusammenzitierten Beiträge hier zusammengefaßt. Du kannst hier weitere einstellen. Ein weiteres optisches Ausarten neuer Threads habe ich technisch unterbunden.

http://www.psy-knowhow.de/psychiatrie/schizophrenie-trauma.htm.htm

Ein Erdbeben in der FachweltAuf zwei Konferenzen in Madrid und London trat 2006 ein internationales Forscherteam mit empirischen Befunden an die Öffentlichkeit, die nach Ansicht von Insidern ein kleines Erdbeben in der Fachwelt auslösen könnten.


Die Kernaussage lautet: Schwere psychische Traumatisierungen, z. B. sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlungen und emotionale Verwahrlosung, sind ein wesentlicher Faktor im Ursachenbündel der Schizophrenie.

Diese Forscher bestreiten den genetischen Einfluss nicht, betonen aber, dass psychische Traumata von der Schizophrenieforschung bisher zugunsten biologischer Faktoren erheblich unterschätzt wurden. Die traditionelle Forschung räume zwar ein, dass Traumata bei einigen psychiatrischen Krankheiten wie beim Posttraumatischen Stress-Syndrom oder der Dissoziativen Identitätsstörung eine bedeutende Rolle spielen ? als Ursache der Schizophrenie wurden sie bisher aber kaum in Erwägung gezogen.

Zu dieser Gruppe von Forschern, die psycho-traumatische Ursachen der Schizophrenie annehmen, zählen der Neuseeländer J. Reed, der Niederländer J. van Os, der Brite A. P. Morrison sowie der Kanadier C. A. Ross. Diese Wissenschaftler analysierten die empirische Literatur, die zwischen 1872 und Juli 2005 zu diesem Thema erschienen ist, und stellten ihre Ergebnisse 2005 in der englischsprachigen psychiatrischen Fachzeitschrift „Acta Psychiatrica Scandinavica“ vor. Trotz des langen Zeitraums fand sich nur eine kleine Zahl von empirischen Studien, die den Zusammenhang zwischen Trauma und Schizophrenie bei Frauen (46) oder Männern (31) untersuchen.

Die Auswertung dieser Studien ergab jedoch ein deutliches und einheitliches Bild mit u. a. folgenden Befunden:

Sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung und emotionale Vernachlässigung sind kausale Faktoren der Schizophrenie; sie stehen vor allem in engem Zusammenhang mit visuellen Halluzinationen sowie dem Stimmenhören (kommentierende und kommandierende Stimmen).
Je schwerer das psychische Trauma war, desto ausgeprägter sind die psychotischen Symptome.
Psychologische Ansätze sind zur Behandlung traumatisierter Menschen mit der Diagnose „Schizophrenie“ effektiver als eine überwiegend medikamentöse Behandlung.
Die Forscher fanden Häufigkeiten des sexuellen Missbrauchs zwischen 51 und 97 Prozent.
Die Studien beruhten allerdings überwiegend nicht auf sog. „harten Daten" (Gerichtsurteile, Polizeiakten), sondern auf den Erinnerungen der Patienten an Missbrauch und Misshandlungen. Kritiker dieser Resultate könnten einwenden, dass diese Berichte nicht sehr zuverlässig seien, da Erinnerungen falsch sein könnten und da eine Verwechslung von Realität und Phantasie bekanntlich zum Krankheitsbild der Schizophrenie gehöre.

Das Forscherteam hält diese Bedenken aber nicht für stichhaltig, da eine größere Zahl von wissenschaftlichen Studien zeige, dass derartige Angaben von Psychotikern einer strengen Überprüfung in der Regel standhielten. Falsche Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs seien bei Schizophrenen nicht häufiger als in der Normalbevölkerung.

Die Studie von Read und seinen Mitarbeitern ist ein weiterer Mosaikstein eines neuen und alten Bildes der sog. psychischen Krankheiten. Die moderne, biologisch orientierte Psychiatrie hatte die alte Erkenntnis, dass seelische Verletzungen eine wesentliche Ursache späteren psychischen Leidens seien, durch Brain-Scans und Spekulationen über Neuro-Transmitter beinahe aus dem Bewusstsein verdrängt. Nun aber zeichnet sich eine Neuorientierung ab. Die Bedeutung der Traumata wird wiederentdeckt und ? was noch bedeutender ist ? ihr Einfluss auf den Hirnstoffwechsel wird mit den modernen Methoden der medizinischen Wissenschaft untersucht.


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#3
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http://www.morgenpost.de/berlin/article709742/Menschenmenge_jagt_mutmasslichen_Kinderschaender.html

Selbstjustiz

Menschenmenge jagt mutmaßlichen Kinderschänder

Dienstag, 22. Juli 2008 17:30 - Von Steffen Pletl und Peter Oldenburger
Ein 32-jähriger Rumäne soll in Berlin-Wedding drei Kinder missbraucht haben. Einige Zeit danach wurde er von einem der Mädchen auf der Straße wiedererkannt. Die Nachricht verbreitete sich im Kiez wie ein Lauffeuer, aufgebrachte Anwohner machten Jagd auf den Mann. Die Polizei musste Verstärkung anfordern, um die Menge in Schach zu halten und den angeblichen Täter zu schützen.
Interaktive Grafik: Berliner Kriminalitätsatlas
Der wegen sexuellen Missbrauchs von drei Kindern seit Sonntag inhaftierte mutmaßliche Sextäter Petru L. leugnet die ihm vorgeworfenen Taten. Der 32-Jährige war am Sonnabend in Wedding festgenommen worden, nachdem er drei Mädchen zunächst sexuell belästigt und sich an einer Elfjährigen in einem Keller eines Mehrfamilienhauses vergangen haben soll.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird der Vorgang als Vergewaltigung gewertet. „Konkret wird dem Verdächtigen sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch in besonders schwerem Fall vorgeworfen“, so Simone Herbeth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der aus Rumänien stammende L. soll die drei Mädchen im Alter von acht bis zwölf Jahren gegen 16.40 Uhr auf der Sparrstraße angesprochen und für sexuelle Handlungen Geld geboten haben. Die Kinder wiesen ihn ab, woraufhin er eines Mädchen am Arm festhielt. Dieses Kind habe sich jedoch losreißen können, so Herbeth weiter.
Dann habe der 32-Jährige die Elfjährige in einen Keller gezerrt und sexuelle Handlungen vorgenommen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wehrte sich das Mädchen gegen seinen Peiniger, als eine der Freundinnen der Elfjährigen zu Hilfe kam. Daraufhin ließ L. von seinem Opfer ab. Nur deshalb sei es laut Staatsanwaltschaft bei dem Übergriff wohl „nicht zum Äußersten“ gekommen. Zwei der völlig verstörten Mädchen vertrauten sich ihren Eltern an, die sofort die Polizei alarmierten.
Die Fahndung nach dem geflüchteten Täter im Bereich des Sparrplatzes wurde von einer aufgebrachten Menschenmenge massiv behindert. Die Nachricht des Kindesmissbrauchs hatte sich wie ein Lauffeuer verbreitet. „Etwa 40 Personen versuchten beim Eintreffen der Kollegen, den Triebtäter selber zu stellen“, so ein Polizeisprecher. Erst alarmierte Verstärkung, die mehrere Platzverweise verhängte, konnte die Lage beruhigen. Der tatverdächtige Petru L. konnte rasch in einer Gruppe von Straßenmusikanten ausgemacht werden. Die Opfer erkannten ihn wieder; der 32-Jährige wurde festgenommen.
Nach Informationen von Morgenpost Online lebte L., der in Berlin ohne Wohnsitz ist, seit fünf Tagen bei Landsleuten in einem Haus unweit des Tatorts - dort ist es nach Angaben eines Anwohners nicht ungewöhnlich, dass Hartz-IV-Empfänger Teile ihrer Wohnungen teuer untervermieten. Die Straßenmusiker wiesen zunächst die schweren Vorwürfe gegen ihren Bekannten zurück. Später räumten sie allerdings ein, er könne die Elfjährige möglicherweise angefasst haben – jedoch nicht mehr. Bei der Festnahme verweigerte der mutmaßliche Sexualtäter die Aussage. Vor einem Bereitschaftsrichter stritt er dann den Tatvorwurf ab.


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#4
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http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung

Obwohl hier einige Folgen von sexuellen Übergriffen beschrieben werden,
gibt es keine Konsequenzen für Täter, wenn Opfer Anzeigen aus Angst und Krankheit zurücknehmen.
Ärzte, Therapeuten und viele andere sehen die Krankheit, aber die interessieren sich nicht für eine Bestrafung.
Wenn Täter Wiederholungstäter werden, weil die Fachleute nicht gehandelt haben, sind dann nicht auch die Fachleute mitschuld an neuen Opfern?
Nach unseren Gesetzen wohl nicht .

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Folgen für die Opfer
Zu den physischen Folgen der Vergewaltigung und der Gefahr, durch Geschlechtskrankheiten angesteckt oder ungewollt schwanger zu werden, kommt häufig eine langfristige psychische Schädigung des Opfers (psychisches Trauma).

Die Reaktion kann bis zu schweren Depressionen, Psychosen, Schuldgefühlen, Angstzuständen, Panikattacken und Suizidversuchen oder vollendetem Suizid reichen, jedoch ist die Schwere der Reaktionen sehr individuell und nicht bei allen Betroffenen gleichartig.


Laut einer Studie werden 50% aller Partnerschaften nach einer Vergewaltigung beendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Partner der Täter ist, oder die Tat durch einen Fremden begangen wird



Während einige Opfer auch ohne spezielle Betreuung zu einem normalen Leben zurückfinden, gelingt es anderen langfristig nur durch eine Psychotherapie, die Vergewaltigung zu verarbeiten. Besonders bei sehr jungen, aber auch zahlreichen erwachsenen Opfern ist eine vollständige Heilung der psychischen Wunden auch durch Therapien nicht oder nur sehr schwer möglich. Daher ist es beim Umgang mit Betroffenen wichtig, offen für die individuellen Bedürfnisse zu sein, ohne durch Erwartung einer bestimmten Reaktion Druck aufzubauen.


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#5
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Warum haben hier die Behörden nicht schneller gehandelt ????

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Telefonterror: Mann muss ins Gefängnis

Dorf mit Anrufen massiv belästigt - Urteil vor dem Landgericht Diez

Ein 32-jähriger Mann aus Leipzig ist am Donnerstag in Diez (Rheinland-Pfalz) wegen Telefonterrors zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. "Der Angeklagte hat das Telefon zur Waffe gemacht", sagte der Vorsitzende Richter am Amtsgericht, Eckhard Krahn. Die Nebenkläger aus dem Taunusdorf Rettert hätten dadurch große gesundheitliche und finanzielle Schäden erlitten.


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Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten. Die Nebenkläger aus dem Taunusdorf Rettert hätten dadurch große gesundheitliche und finanzielle Schäden erlitten.

Mehr als hundert Anrufe pro Tag
Zuvor hatten die Nebenkläger am Donnerstag Details zu den Belästigungen geschildert. Der arbeitslose Angeklagte hatte mehr als 50 Familien im Taunusdorf Rettert massiv mit Anrufen belästigt und bedroht.

Der Stalker habe seit März 2004 monatelang und manchmal mehr als hundert Mal am Tag bei ihm und seiner Frau angerufen, sagte ein 53-Jähriger vor dem Amtsgericht Diez (Rheinland-Pfalz). Wegen des Terrors leide er heute unter Magengeschwüren und Bluthochdruck. Seine Frau sprach von einem Nervenzusammenbruch.

Mehr als 3500 Verstöße vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten rund 3500 Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor. Dabei soll der 32-Jährige einer Bekannten nachgestellt haben, die nach Rettert gezogen war und ihm angeblich 430 Euro schuldete. Die Frau war Mieterin bei einer der beiden Nebenkläger-Familien.

Der Prozess war im Januar direkt nach dem Auftakt ausgesetzt worden, damit ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden konnte. Ein Sachverständiger sah am Donnerstag keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Sachsen. Laut Gericht könnte noch am Donnerstag ein Urteil gesprochen werden.

Opfer leiden unter Folgen
Nach Angaben des 53-jährigen Nebenklägers drohte der Angeklagte mit Sätzen wie: "Ein kleines Feuer im Haus kann ein großes Inferno entfachen." Das Haus, in dem die Bekannte des Angeklagten lebte, habe sich nicht mehr vermieten lassen. Sie hätten es schließlich deutlich unter Wert verkaufen müssen. "Wir sind pleite", schilderte der 53-Jährige die Folgen des Terrors. "Er (der Angeklagte) hat uns versprochen, dass er uns ein Leben lang verfolgen wird. Und das wird auch so sein."

Am Donnerstag wiederholte der Angeklagte über seinen Anwalt sein Geständnis. Er räumte zudem ein, die Telefonanrufe auch nach dem Prozessbeginn im Januar fortgesetzt zu haben. Eine Familie erhielt nach eigenen Angaben noch im September rund 900 Anrufe. "Das Telefon ist eine Waffe", sagte eine 46 Jahre alte Nebenklägerin. Der Sachverständige regte die Fortführung einer ambulanten Psychotherapie an, um das "verfestigte Verhalten" des Angeklagten zu ändern.

www.heute.de


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#6
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http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,582851,00.html

KAMPF GEGEN KINDERSCHÄNDER
Polens Regierungschef gibt Kastrationspläne auf


Kinderschänder sollen nach einem Gesetzentwurf der polnischen Regierung künftig härter bestraft werden. Allerdings ist von "chemischer Zwangskastration", die Regierungschef Donald Tusk angekündigt hatte, nicht mehr die Rede.

Berlin/Warschau - Die polnische Regierung hat die Strafen für Sexualverbrecher verschärft. Sie verabschiedete am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Allerdings hat Donald Tusks Kabinett in einem wichtigen Punkt einen Rückzieher gemacht: In dem Gesetzentwurf ist nicht mehr die Rede davon, zwangsweise Pädophile "chemisch kastrieren" zu lassen, wie es der Ministerpräsident vor einigen Wochen angekündigt hatte.



Tusk: Für eine Verschärfung des Strafrechts von Sexualstraftätern
Mit seinem Vorhaben hatte Tusk für Entsetzen bei EU-Politikern gesorgt. Auch in Polen war eine heftige Diskussion entbrannt. Mediziner hatten betont, dass eine medikamentöse Behandlung von Sexualstraftätern nur zusammen mit einer Psychotherapie erfolgreich sei. Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass eine Zwangstherapie gegen den Willen eines Patienten nach polnischem und internationalem Recht unzulässig ist.

Kritik gab es auch an der Wortwahl Tusks. Die liberale Tageszeitung "Gazeta Wyborcza" wies daraufhin, dass Pädophilie eine Krankheit sei, bei der das sexuelle Interesse auf Kinder ausgerichtet ist. Nicht jeder Pädophile missbrauche automatisch Kinder.

Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen Täter, die Minderjährige missbraucht haben, nach Verbüßung ihrer Gefängnisstrafe mit Medikamenten zur Senkung des Geschlechtstriebs behandelt werden. Dies sei "obligatorisch", sagte Tusk am Dienstag. Falls die Sexualstraftäter dies ablehnen, sollen sie nach Angaben des Premiers in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden. "Ziel der Maßnahmen ist nicht Rache, sondern größtmöglicher Schutz potentieller Opfer", betonte Regierungschef Tusk. Die Mehrheit im Parlament für seine Gesetzesänderung ist sicher, weil auch die nationalkonservative Opposition sein Projekt unterstützt.



Donald Tusk Sexualstraftäter Strafrecht Pädophile Kastration
zu SPIEGEL WISSEN Nach dem Entwurf soll unter anderem das Strafmaß für Kinderschänder auf 3 bis 15 Jahre angehoben werden, bislang waren zwei bis zwölf Jahre vorgesehen. Die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen im Internet oder per Telefon soll ebenfalls strafbar sein, wenn sie das Kind treffen und missbrauchen wollen.

Nach Einschätzung des Strafrechtlers Zbigniew Holda von der Helsinki Stiftung für Menschenrechte bedeutet der Gesetzentwurf eine "Pflicht zur Behandlung, aber keinen Zwang". Straftäter, die sich nicht behandeln ließen, würden mit negativen Konsequenzen rechnen müssen. Sie könnten etwa nicht damit rechnen, auf Bewährung entlassen zu werden, sagte er der polnischen Nachrichtenagentur PAP.

In Ostpolen war im September bei Siematycze ein 45-jähriger Mann festgenommen worden, der seine Tochter jahrelang sexuell missbraucht und zwei Kinder mit ihr gezeugt hatte. Die Tat löste Abscheu und Empörung aus


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#7
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http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,595682,00.html

"Die Opfer kriegen immer lebenslänglich"
Von Annette Langer

Kristin Ewert erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Vater: Er soll die heute 45-Jährige als Kind systematisch missbraucht haben. Nun fordert sie Gerechtigkeit - zu spät, denn der Fall ist verjährt. Sollte Deutschland wie jüngst die Schweiz das Sexualstrafrecht ändern?

Wenn Kristin Ewert* damals ihren Vater besuchte, musste sie Mittagsschlaf halten. Seltsam fand sie das. Denn sie war zwölf Jahre alt, schließlich kein Baby mehr. Das sah der Papa offenbar genauso. Ewert zufolge begann er, sich zu ihr zu legen, sich an ihr zu reiben - sie so anzufassen, wie es sich nicht gehört für einen Vater. Für niemanden.



"Ich habe jahrelang gedacht, er braucht das", sagt die heute 45-Jährige. Ihr Vater sei "ein Gott" für sie gewesen: unangreifbar, allwissend und fürsorglich. Sie habe ihm "etwas zurückgeben wollen für alles, was er für mich getan hat". Ein Rechtsanwalt, gebildet und angesehen, eine Stütze im sozialistischen System der DDR.

Auch die Mutter war Juristin - allerdings keine Stütze für Kristin. Unterkühlt und angespannt sei das Verhältnis gewesen, so schwierig, dass das Mädchen froh war, fünf Jahre nach der Scheidung endlich zum Vater ziehen zu können.

Der wartete auf sie mit Aufmerksamkeiten, Geschenken und "väterlichen Liebesbekundungen". Zwei- bis dreimal in der Woche soll er zu Kristin aufs Zimmer gekommen sein. "Manchmal wurde ich wach, und er saß schon da und hat gefummelt." In Indien würden die Väter das auch mit ihren Töchtern machen, das "stärkt den Familienzusammenhalt", soll er gesagt haben.

Der Widerwille in Kristin wuchs. Nach Kräften versuchte sie, ihn zu betäuben: Alkohol und Tabletten brachten das Mädchen über den Tag. Sie litt an Bulimie, "kotzte sich die Seele aus dem Leib", und war ständig auf der Flucht. Nur weg vom Vater, irgendwo übernachten, bei Freunden, Bekannten, zur Not vom gesparten Taschengeld im Hotel. "Das war das Schlimmste: dass ich nie nach Hause gehen konnte. Dass niemand mir geholfen hat. Diese Panik, die totale Verlassenheit."

Verjährung: Wer zu spät kommt, kann nicht klagen

Ewerts Vater wollte sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht zu den Vorwürfen äußern. In einem Brief an die Tochter vom 22. November spricht er von einem "Vernichtungskampf gegen mich": "Du hast die Duldungsgrenze überschritten. Du musst mit Konsequenzen rechnen", heißt es da.

Ob der heute 70-Jährige die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat, wird gerichtlich nicht mehr zu ermitteln sein. Denn laut deutschem Recht verjährt sexueller Missbrauch an Kindern zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers. Bei schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung liegt die Frist bei 20 Jahren.


Kristin hätte bis zu ihrem 28. Lebensjahr ihren Vater vor Gericht bringen müssen - etwas, das ihr damals unmöglich war. "Um überhaupt überleben zu können, musste ich die Erlebnisse mit meinem Vater verdrängen. Ich war 20 Jahre lang depressiv, alkoholabhängig und auf der Flucht vor ihm. Ich fürchte ihn noch heute."

Ein Dilemma, das die Hamburger Opferanwältin Gisela Frederking nur allzu gut kennt: "Aus der Praxis wissen wir, dass es sehr lange dauert, bis Missbrauchsopfer in der Lage sind, die Straftat anzuzeigen. Erst wenn sie darüber reden, in Therapie gehen und verdrängte Bilder zulassen, kommen viele zu dem Schluss, dass der Missbrauch geahndet werden muss." Und genau dann sei es häufig zu spät.

"Ich persönlich plädiere für eine Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten", sagt Frederking. Was für Mord und Völkermord gelte, müsse auch bei sexuellem Missbrauch möglich sein, der häufig über viele Jahre stattfinde und "so unendlich viel zerstört".

Wie die Schweiz die Verjährung für Sexualdelikte kippte

Eine Forderung, die in der Schweiz gerade Realität geworden ist. Am 30. November stimmten 52 Prozent der Eidgenossen per Volksabstimmung dafür, dass "pornografische Straftaten an Kindern" in Zukunft nicht mehr verjähren. Ein Riesenerfolg für den Kinderschutzverein Marche Blanche, der 120.000 Unterschriften für das Referendum gesammelt hatte.

"Ich bin sehr stolz, dass die Schweizer gegen den Willen der Regierung und die Mehrzahl der Parteien für unsere Eingabe gestimmt haben", sagte die Gründerin der Initiative, Christine Bussat, SPIEGEL ONLINE. In Ländern wie Kanada oder Großbritannien müssten Sexualstraftäter längst mit lebenslanger Strafverfolgung rechnen. "Rechtsanwälte und Opferschutzorganisationen dort sprechen von einer erheblichen Verbesserung, schon weil der Zeitdruck bei der Beweisbeschaffung und im Verfahren wegfällt."

Im Bundesjustizministerium in Berlin sieht man keinen Handlungsbedarf - man habe die Verjährungsfristen in den vergangenen Jahren bereits deutlich verlängert und die Strafen verschärft. "Das deutsche Recht geht bei schweren Sexualstraftaten wesentlich weiter als die jetzt vorgeschlagene schweizerische Lösung", sagte Sprecher Ulrich Staudigl SPIEGEL ONLINE, "deshalb sehen wir keinen Anlass für Änderungen."

Theorie versus Praxis

"Was nützt die schöne Theorie, wenn die Gerichte in der Praxis fast nur Strafen im unteren Bereich verhängen?", fragt Anwältin Frederking. So könne allein der Besitz von kinderpornografischen Schriften mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden: "In der Regel kommen solche Täter aber mit einer Geldstrafe davon." Ein weiteres Problem: Sexualstraftäter sind häufig Wiederholungstäter mit einer hohen Rückfallquote von bundesweit 20 bis 30 Prozent.


ZUM THEMA AUF SPIEGEL ONLINE
Kindesmissbrauch: Pädophiler Pfarrer darf im Orden bleiben (02.12.2008)
Bundesverfassungsgericht: Sexualstraftäter bleibt auf freiem Fuß (29.10.2008)
Kampf gegen Kinderschänder: Polens Regierungschef gibt Kastrationspläne auf (08.10.2008)
Nach BGH-Urteil: Verschärfte Überwachung für freigelassenen Kinderschänder (23.07.2008)
Weihnachtsnotruf: Wunschzettel führt zu mutmaßlichem Kinderschänder (16.12.2008)
Dritte-Welt-Kongress: Unicef fordert härtere Strafen für Sextouristen (29.11.2008)
Inzestfall in Großbritannien: "Das ist das Schlimmste, was ich je gesehen habe" (26.11.2008)Immerhin: Die Verjährung wird ausgesetzt, sobald die Polizei einen Beschuldigten vernimmt oder die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitet. In diesem Fall beginnt die Frist von neuem. Seit August 2005 ruht die Verjährung außerdem so lange, wie ein Beschuldigter sich im Ausland aufhält und die deutschen Behörden seine Auslieferung betreiben.

Für Christine Bussat ist es ein Skandal, dass ehemalige Sexualstraftäter ungehindert Zugang zur Kinder- und Jugendarbeit haben: "In der Schweiz ist es für einen Pädophilen leichter, eine Arbeitserlaubnis zu kriegen, als einen Angelschein!", empört sich die Aktivistin.

Ein Problem, das auch deutsche Kinderschützer beklagen: Eintragungen von Sexualdelikten im Bundeszentralregister werden nach Verbüßen einer Haftstrafe gelöscht. Im polizeilichen Führungszeugnis zur Vorlage beim Arbeitgeber tauchen nur Straftaten auf, die mit mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet wurden. Auch Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen tauchen hier nicht auf. Das bedeutet, dass gerade moderat bestrafte Missbrauchstäter sich in Jobs tummeln können, in denen sie direkten Kontakt zu Kindern haben. Ein Missstand, dem das Bundesjustizministerium nun mit einem "erweiterten Führungszeugnis" begegnen will. In Zukunft sollen sämtliche Sexualstraftaten darin verzeichnet sein - also auch Delikte wie die Verbreitung von Kinderpornografie oder Exhibitionismus. Im Januar soll ein Gesetzentwurf im Kabinett eingebracht werden.

Rechtsweg nicht ausgeschlossen

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring hält die Gesetzesverschärfungen der vergangenen Jahre für ausreichend. Man dürfe nicht vergessen, dass "die Beweislage mit den Jahren nicht eben besser wird", sagt Walter Schwab, Referatsleiter Opferhilfe und Strafrecht, SPIEGEL ONLINE. "Häufig sind wichtige Zeugen bereits verstorben oder nicht auffindbar, das erschwert die Beweisführung ganz erheblich."

Für zahlreiche Missbrauchsopfer würden die langjährigen Verfahren zur Tortur, die Ergebnisse seien oft frustrierend. "Wenn dann noch ein Gutachter die Glaubwürdigkeit prüft und zu dem Ergebnis kommt, die Aussagen des Opfers seien nicht stimmig, dann ist die Enttäuschung groß", sagt Schwab. Allenfalls in Großfamilien mit clanähnlichen Strukturen, wo das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Opfer und Täter sehr groß ist, könnte er sich eine "Ausnahmeregelung der Verjährungsfristen" vorstellen.

Lebenslang für die Opfer

Kristin Ewert hätte keine Angst vor einem langen Verfahren. "Ich will ein Zeichen setzen, es sind so unglaublich viele Mädchen und Frauen, die jeden Tag Gewalt erleiden", sagt die vierfache Mutter. Erst im Dezember veröffentlichte die medizinische Fachzeitschrift "The Lancet" eine Studie, der zufolge in den Industrieländern rund 15 Prozent der Mädchen und fünf Prozent der Jungen vor ihrem 18. Geburtstag sexuell missbraucht werden.

Dass die Dunkelziffer bei Taten, die sich zu 90 Prozent im sozialen Nahbereich der Opfer abspielen, besonders hoch ist, verwundert nicht. Die Hamburger Initiative gegen sexuelle Gewalt an Kindern hat ermittelt, dass ein Kind bis zu sieben Personen ansprechen muss, bevor ihm geholfen wird. "Die Herren der Schöpfung denken, sie haben freie Hand", sagt Ewert. Deren Frauen würden durch ihr Schweigen allzu oft zu Mittäterinnen.

Kristins Bruder Michael* erfuhr erst als Erwachsener von den Missbrauchsvorwürfen gegen den Vater. Er glaubte der Schwester sofort: "Das Schlimmste war, dass meine Mutter das Ganze offenbar geduldet hat", sagt er. "Was sollte ich denn machen?", habe sie ihn in einem klärenden Gespräch gefragt. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE wollte sich die Mutter nicht zu den Vorwürfen äußern.

Michael erinnert sich an weitere unangenehme Begebenheiten: "Mein Vater hatte während eines Ostsee-Urlaubs meine damals minderjährige Freundin sexuell bedrängt und fast vergewaltigt", sagt der Kraftfahrer. "Sie war in Tränen aufgelöst." Auf dem Weihnachtsmarkt habe sein Vater häufig Kontakt zu sehr jungen Mädchen gesucht, sie beschenkt und eingeladen, erinnert sich der Sohn, dessen Gefühle sich heute zwischen Wut und Resignation bewegen. "Ich wollte ihn zum Schutz der Öffentlichkeit mit riesigen Plakaten als Pädophilen outen, habe dann aber nur den Kontakt zu ihm abgebrochen."


MEHR ÜBER...
Verjährung Kindesmissbrauch BMJ Weißer Ring Opferanwälte Dunkelziffer Kinderpornografie Pädophilie
zu SPIEGEL WISSEN Kristin wurde durch eine Begegnung mit ihrem schwer depressiven Halbbruder Robert* wachgerüttelt, der lange Zeit in der Psychiatrie war und ihrer Meinung nach am Vater zerbrochen ist. "Ab diesem Moment war klar, dass mein Vater nicht ungeschoren davonkommen darf."

Die Chancen der 45-Jährigen, auf dem Rechtsweg etwas zu bewirken, sind denkbar gering. "Strafrechtlich sehe ich keine Möglichkeit", sagt Opferanwältin Frederking. Man könne auf zivilrechtlichem Weg Schmerzensgeldansprüche einklagen, weil die Verjährung erst ab Erkenntnis der Straftat einsetze - also zum Beispiel nach Bewusstmachung durch eine Therapie. In diesem Fall allerdings wäre Ewert Klägerin und müsste "beweisen, was sie behauptet".

Das dürfte schwierig werden, doch Ewert hat noch eine Hoffnung: Anfang Dezember beantragte sie Akteneinsicht bei der Behörde der Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen. Weil der Vater inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit gewesen sein soll, hofft sie, in der Akte auch Vermerke oder Abhörprotokolle zu finden, die einen Missbrauch an ihr belegen könnten.

Mit großem Elan verfolgt Ewert ihre Suche nach später Gerechtigkeit. Dennoch gilt für sie: "Für mich gibt es schon jetzt keine Verjährung. Die Opfer kriegen immer lebenslänglich. Ich trage den Missbrauch bis zu meiner letzten Stunde mit mir herum."


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