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Katholische Kirche: Trauung ab 2009 auch ohne Standesamt


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Rolf

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Katholische Kirche: Trauung ab 2009 auch ohne Standesamt möglich







15.12.2008

(kath.net / jde) - Die katholische Kirche regelt ihre Traupraxis neu: Vom 1. Januar 2009 an sind in Deutschland kirchliche Trauungen bei fehlender standesamtlicher Eheschließung möglich. Das Verbot der kirchlichen Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung entfällt nach der Novellierung des Personenstandrechts. Für evangelische Christen wird sich hingegen nichts ändern: Schon bei der Urteilsverkündung hatte die Evangelische Kirche in Deutschland durchblicken lassen, substantiell nichts an der Traupraxis ändern zu wollen und die kirchliche Eheschließung weiter von der standesamtlichen abhängig zu machen.

Eine kirchliche Trauung bleibt nach kirchlichem Recht jedoch ohne Rechtsfolgen im staatlichen Rechtsbereich. Daher ist der katholischen Kirche daran gelegen, dass auch eine zivilrechtliche Ehe geschlossen wird. In etlichen deutschen Bistümern werden derzeit Regelungen erlassen.

Im Bistum Aachen setzte Bischof Heinrich Mussinghoff eine Ordnung in Kraft mit Wirkung vom 1. Januar 2009, die die Vorgehensweise bei kirchlichen Trauungen ohne zivile Eheschließung regelt. Ihr zufolge soll eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung nur im Ausnahmefall erfolgen, wenn eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist. Bei fehlender Zivileheschließung ist immer die Bescheinigung des Ortsbischofs einzuholen, dass dem nichts entgegensteht, das so genannte „Nihil obstat“.

Bei der Vorbereitung einer kirchlichen Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung sollen die Brautleute eine Einverständniserklärung abgeben. Sie erbitten die kirchliche Trauung im Bewusstsein, dass diese keine rechtlichen Wirkungen im staatlichen Bereich entfaltet. Die Brautleute müssen versprechen, alle Pflichten zu übernehmen und gewissenhaft zu erfüllen, die sie mit der kirchlichen Trauung übernehmen; dazu gehört insbesondere auch die materielle Fürsorge der Ehepartner füreinander und für aus der Ehe hervorgehende Kinder. Ferner müssen die Brautleute die Gründe angeben, warum sie eine standesamtliche Eheschließung nicht wollen. Die Erklärung der Brautleute ist von den Brautleuten vor dem zuständigen Pfarrer oder seinem Beauftragten zu unterschreiben. Nach der kirchlichen Trauung soll dann die vorgeschriebene Eintragung in die Kirchenbücher erfolgen.

Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) teilte in einer Mitteilung auf Ihrer Homepage mit, dass sie keine kirchlichen Hochzeiten mit dem Segen Gottes ohne staatlichen Trauschein durchführen werde. Dieses ließe das evangelische Kirchenrecht nicht zu. Der Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche, Johann Weusmann, erklärte bereits im Juli dieses Jahres, die Evangelisch-reformierte Kirche halte an der Anknüpfung der kirchlichen Trauung an die Zivilehe fest, da das bürgerliche Recht wesentliche Kriterien des evangelischen Eheverständnisses zur Grundlage habe. Das Kirchenrecht bedürfe erst dann einer Änderung, wenn auch die Zivilehe nicht mehr auf den Grundlagen Freiwilligkeit, Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Dauer beruhen würde.
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