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Evangelischer Pfarrer zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt


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Rolf

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Evangelischer Pfarrer zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt


Er soll kurdischer Familie Beihilfe zum illegalen Aufenthalt geleistet haben.

H e r f o r d (idea) – Weil er einer kurdischen Familie den illegalen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht haben soll, hat das Amtsgericht in Herford (Westfalen) einen evangelischen Pfarrer zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.

Der 46 Jahre alte Berthold Keunecke soll über drei Monate hinweg eine Mutter sowie deren beide minderjährige Töchter mit Beratung, Geld und Wohnraum unterstützt haben. Die Familie hatte in Deutschland um Asyl gebeten. Ihre Anträge waren aber abgelehnt worden. Der Anwalt des Geistlichen, Sebastian Nickel, hat bereits Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, sagte Keunecke am 8. Dezember gegenüber idea. Er respektiere das Gesetz zwar, sehe aber auch die Unterstützung der kurdischen Familie als gerechtfertigt an.

Er stützt sich dabei auf andere Urteile, bei denen in ähnlichen Fällen keine Strafen verhängt worden seien. Keunecke kritisiert, dass es in Deutschland rechtliche Widersprüche gebe. Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung schwebten in einem rechtsfreien Raum. So seien ihre Kinder zwar schulpflichtig, die Schule müsse aber der Ausländerbehörde melden, wenn ein solches Kind den Unterricht besucht. Die westfälische Kirche äußerte in einer Stellungnahme „Verständnis für die Gewissensentscheidung“ des Pfarrers. Man respektiere aber auch das Urteil, das „nach den äußerst strengen ausländerrechtlichen Vorschriften“ gefällt worden sei.

Die Lebenssituation von Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht stehe in Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Kirche hält daher Legalisierungsinitiativen in Politik und Verwaltung dringend notwendig. Für in der Illegalität Lebende müssten – im Sinne von Amnestien – Wege zur Legalisierung geschaffen werden.
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