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Weihbischof kritisiert Ablasshandel zu Luthers Zeiten


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Weihbischof kritisiert Ablasshandel zu Luthers Zeiten






Jaschke: Katholiken akzeptieren Luthers Thesen


30.10.2008


(epd) - Der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke hat den Ablasshandel zu Luthers Zeiten kritisiert. Es sei damals durch einzelne Ablasshändler der Eindruck vermittelt worden, mit Geldzahlungen könne man sich Freibriefe für Sünden erkaufen, sagte der katholische Theologe der evangelischen Wochenzeitung «Die Nordelbische». Jaschke: «Das ist natürlich alles Unsinn.» Der Ablasshandel sei ein einträgliches Geschäft gewesen.

Der Ablasshandel war ein wichtiger Auslöser der Reformation. Martin Luther sah im geschäftsmäßigen Handel mit Ablassbriefen einen krassen Missbrauch, der ihn zum Anschlag seiner 95 Thesen am 31. Oktober 1517 in Wittenberg veranlasste. Die Reformation führte dann später zur Gründung der evangelischen Kirche. Mit den Einnahmen aus dem Ablasshandel wurde unter anderem der Bau des Petersdoms in Rom finanziert.

Luthers 95 Thesen werden nach den Worten Jaschkes heute auch von katholischer Seite akzeptiert. «Das ist unter Theologen kein Streit.» Sei seien nicht kirchentrennend. Damals jedoch seien sie politischer Sprengstoff gewesen. Er persönlich sehe mit Lutheranern kaum Schwierigkeiten, eine gemeinsame Kirche im Sinne einer «versöhnten Verschiedenheit» zu bilden. Sie komme nur deshalb nicht zustande, weil die Kirche derzeit politisch andere Sorgen habe. Unterschiede gebe es aber im Verständnis des Priesteramtes.

Er selbst sei nicht glücklich mit der Ablassgeschichte, weil damit der «schmerzliche Riss durch die Christenheit» verbunden sei, sagte Jaschke weiter. Es sei «recht unsensibel» gewesen, dass der Vatikan im Jahr 2000 wieder den Ablass ins Gespräch gebracht habe. Für ihn selbst spiele der Ablass keine Rolle. «Ich bin nie irgendwo hingepilgert mit der Absicht, mir Ablässe zu verdienen.»

Der Ablass sei in seiner ursprünglichen Form ein solidarischer Akt der Kirche gewesen, so Jaschke. Einem Sünder, der aus der Gemeinschaft für 30 Tage ausgeschlossen wurde, konnte dies per Ablass verkürzt werden. Ein Ablass sei aber nie eine Sündenvergebung, sondern beziehe sich immer auf die Folgen der Sünde.
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