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EUROPÄISCHE PETITION "Für das Leben und die Würde des M


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Rolf

Rolf

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Rahel e.V.
Gisela Koch - Vorsitzende
Schweinfurter Weg 18
D-28215 Bremen
eMail: rahel@rahel-ev.de
Internet: www.rahel-ev.de



Anno 2008


EUROPÄISCHE PETITION





"Für das Leben und die Würde des Menschen"





An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
an den Präsidenten der Europäischen Kommission
an den Präsidenten des Ministerrats der EU
an den Generalsekretär der UNO
an den Generalsekretär des Europarats
In Anbetracht dessen, daß
 sich „in dem Bewußtsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der
Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität gründet“, wie es in der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union heißt;
 60 Jahre vergangen sind seit der Verkündigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die ihren Anspruch auf Allgemeinheit
sowie ihre Wirksamkeit für die Freiheit, die Gerechtigkeit und den Frieden unzureichend erfüllen würde, wenn nicht jedem
menschlichen Lebewesen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod die gleiche Menschenwürde und die gleichen Menschenrechte
zugesprochen würden;
 die Staaten Europas, die Europäische Union und der Europarat es als ihre Aufgabe betrachten, die in der "Europäischen Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten" erklärten Menschenrechte zu beachten und zu fördern;
 es immer wieder Versuche gibt, das Recht auf Leben auf restriktive Art und Weise auszulegen, indem man dem ungeborenen
Menschen dieses Recht verweigert;
 die Definition von "Familie" und ihre Bedeutung für die Zukunft der Gesellschaft verloren geht, wenn man die Familie nicht als
"grundlegendes Element der Gesellschaft und des Staates" anerkennt, auf der Ehe zwischen Mann und Frau basierend und verbunden
mit dem Recht und der Pflicht, Kinder zu erziehen;
stellen wir, die unterzeichnenden Bürger der Staaten Europas fest,
 daß jeder Mensch das Recht auf Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod besitzt;
 daß die Familie, die auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau aufbaut, mit dem Recht und der Pflicht, ihre Kinder
zu erziehen, als grundlegendes Element der Gesellschaft und des Staates anerkannt werden muß.
Wir fordern,
 daß Initiativen ergriffen werden, um festzustellen, daß das Recht auf Leben eines jeden Menschen, wie es in der "Charta der
Grundrechte der Europäischen Union" (Art. 2), im künftigen EU-Vertrag, in der "Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und der Grundfreiheiten" (Art. 2) und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Art.
3) verankert ist, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod gilt;
 daß jede Entschließung, Stellungnahme, Empfehlung, Regelung, Entscheidung oder Richtlinie der Institutionen der Europäischen
Union, des Europarates und der Vereinten Nationen, die das Recht auf Leben und die Familie mittelbar oder unmittelbar betreffen,
diesem Prinzip entsprechen;
 das sofortige Ende der finanziellen Förderung der verbrauchenden Forschung an menschlichen Embryonen, wie es zum
Beispiel das 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union vorsieht;
 eine grundsätzliche Entscheidung, als Familie nur jene anzuerkennen, die auf der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau aufbaut
und denen als Vater und Mutter primär das Recht und die Pflicht zustehen, über die Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden.
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