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Notwendige Mehrheit für Ja zu Pastorinnen verfehlt


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Rolf

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Notwendige Mehrheit für Ja zu Pastorinnen verfehlt





Der Präses des Bundes, Ansgar Hörsting, warb für eine „vorsichtige Öffnung“ des pastoralen Dienstes für Frauen.
D i e t z h ö l z t a l (idea) – Der Bund Freier evangelischer Gemeinden (FeG) wird weiterhin keine Frauen zum Pastorendienst zulassen. Das hat der Bundestag, das höchste Entscheidungsgremium der 37.000 Mitglieder zählenden Freikirche, am 20. September im Kronberg-Forum (Dietzhölztal-Ewersbach/Mittelhessen), entschieden. Ein Antrag, Frauen den Zugang zum Pastorenamt zu öffnen, verfehlte allerdings nur knapp die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit.
Der Rheinische Kreis im Bund hatte beantragt, dass jede Gemeinde selbst entscheiden soll, ob sie eine Absolventin des Theologischen Seminars der Freikirche in Ewersbach in den pastoralen Dienst beruft. Dazu solle der Status „Pastorin im Bund“ geschaffen werden. Die Erkenntnis, dass Frauen Pastorinnen sein können, sei schriftgemäß und christuszentriert, erklärten Susanne Schäfer (Brühl) und Madeleine Seym (Langenfeld) für den Rheinischen Kreis. Frauen seien von Gott mit gleichen Rechten und Werten ausgestattet. Entsprechend ihrer Gaben hätten sie Anteil an allen Aufgaben und Ämtern in der Gemeinde. „Gott hat den Dienst von Frauen bestätigt und das sollten wir annehmen“, so Schäfer und Seym. Mehrere Delegierte wandten dagegen ein, dass biblische Argumente für ein Ja zu Pastorinnen „sehr dünn“ seien. Für den Antrag stimmten schließlich 354 Delegierte, 178 dagegen und 21 enthielten sich. Die Zustimmung lag damit bei 64 Prozent.

Bundesleitung: Erst Pastoralreferentin – dann Pastorin

Einen Kompromissvorschlag brachte die Bundesleitung ein. Ihr Antrag sah vor, den Status einer „Pastoralreferentin“ einzuführen. Danach sollten Absolventinnen des Theologischen Seminars Ewersbach mit dieser Bezeichnung in Gemeinden vermittelt und als Dienstanfängerinnen für zwei Jahre begleitet werden. Nach Abschluss dieser Zeit sollten Gemeinden die Möglichkeit erhalten, ihre Pastoralreferentin als Pastorin zu bezeichnen. Der Präses des Bundes, Ansgar Hörsting (Witten), warb vor der Abstimmung für den Kompromiss. Dieser bedeute eine „vorsichtige Öffnung“ des pastoralen Dienstes für Frauen, trage aber auch bestehenden Bedenken Rechnung. Dennoch erhielt der Antrag mit knapp über 64 Prozent Zustimmung nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit. Einen eigenen Antrag brachte der Geschäftsführer des Bundes, Klaus Kanwischer (Witten), ein. Er begründete dies damit, dass ihm der Kompromissvorschlag der Bundesleitung zu weit gehe. Sein Antrag sah vor, dass im Bund der Status der Pastoralreferentin eingeführt wird. In dieser Funktion könnten Frauen ihre Gaben und Fähigkeiten einbringen, ohne die besondere geistliche Verantwortung des Pastorenamts zu tragen, so Kanwischer.

Gleiche Qualifikation – unterschiedliche Bezeichnung?

Kritiker des Antrags wandten ein, dass es nicht fair und vermittelbar sei, wenn Frauen die gleiche Ausbildung und Qualifikation hätten, aber anders bezeichnet würden als ihre männlichen Kollegen. Mehrere Delegierte bewerteten die Anträge der Bundesleitung und Kanwischers als „faule Kompromisse“. Für den Antrag des Geschäftsführers stimmten 166 Delegierte. 351 votierten dagegen und 13 enthielten sich der Stimme. Präses Hörsting sagte zu den Ergebnissen der Abstimmungen, es werde zwar eine Tendenz deutlich. Die Zeit für eine Entscheidung sei aber offenbar noch nicht reif gewesen. Nun brauche man Zeit, Abstand und Gebet, um in Ruhe über das weitere Vorgehen nachzudenken.

Zehn Gemeinden aufgenommen

Der Bundestag beschloss die Aufnahme von zehn Gemeinden in den Bund: Bingen, Güldener Winkel (Region um Emmerke bei Hildesheim), Hesel (Ostfriesland), Horb am Neckar, Kirchberg (Hunsrück), Lindenberg (Allgäu), Mühlacker bei Pforzheim, Nidderau bei Hanau, Ramstein bei Kaiserslautern und Tübingen. Damit gehören jetzt 430 Gemeinden zu der Freikirche. Wie es weiter hieß, sind seit Januar 2006 22 neue Gemeinden gegründet worden. Der Bund Freier Gemeinden hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2016 100 neue Gemeinden ins Leben zu rufen.

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