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Union bringt Gesetzentwurf zur Spätabtreibung ein


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Rolf

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Union bringt Gesetzentwurf zur Spätabtreibung ein





Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU, Johannes Singhammer, erwartet Mehrheit im Parlament.
B e r l i n (idea) – Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU will in den nächsten Tagen einen Gesetzesentwurf in das Parlament einbringen, der die Zahl der Spätabtreibungen verringern soll.

Das bestätigte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU, Johannes Singhammer, am 11. September gegenüber idea. Der Gruppenantrag sieht vor, dass eine Schwangere, bei deren ungeborenem Kind nach der 22. Schwangerschaftswoche eine Behinderung festgestellt worden ist, künftig vor einer Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung „ein qualifiziertes Beratungsangebot“ erhält. Für den Arzt bestünde dann eine Beratungspflicht.

Falls er ihr nicht nachkommt, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Zwischen der Beratung und der möglichen Abtreibung muss zudem eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen liegen. Laut Singhammer wird der Antrag von der Unionsfraktion voraussichtlich geschlossen unterstützt. Mit dem Koalitionspartner SPD konnte sich die Union dagegen nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Die Sozialdemokraten betrachten die geplanten Regelungen im Gendiagnostikgesetz als ausreichend. Dieses sieht unter anderem vor, dass Frauen vor und nach der vorgeburtlichen Untersuchung ärztlich beraten werden müssen. Eine gesetzliche Frist zwischen einer möglichen Krankheits-Diagnose und einer Abtreibung sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Zudem verwies Singhammer darauf, dass das Gesetz nur die genetisch bedingten Krankheiten berücksichtige. Der Gruppenantrag der Union schließe dagegen alle Krankheiten mit ein – also auch etwa Herzfehler oder den sogenannten „offenen Rücken“ (Spina bifida).

Keine Symbolpolitik

Den Vorwurf der Sozialdemokraten, die Union betreibe mit dem Vorstoß „reine Symbolpolitik im bayerischen Landtagswahlkampf“ wies Singhammer zurück: „Mir wäre es viel lieber gewesen, wenn wir schon vor einigen Jahren zu einem Ergebnis gekommen wären.“ Doch alle Beratungen mit der SPD hätten nicht gefruchtet. Für eine Umsetzung seines Vorhabens ist er auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen. Singhammer ist zuversichtlich: „Ich denke, wir werden am Ende eine Mehrheit kriegen und mit diesem Gesetz die Zahl der Spätabtreibungen verringern.“

ALfA: Mehr Rüttgers und weniger Merkel

Unterdessen hat die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für ihre Politik im Bereich des Lebensschutzes kritisiert. Die ALfA-Vorsitzende Claudia Kaminski (Köln) sagte am 11. September, unter Merkels Führung habe man auf diesem Gebiet „alten Sünden auch neue hinzugefügt“. Als Beispiel nannte sie neben dem Gendiagnostikgesetz auch die Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz. Die im April beschlossene Neuregelung ermöglicht es, vor dem 1. Mai 2007 erzeugte embryonale Stammzellen für die Forschung nach Deutschland zu einzuführen. Bei der Herstellung solcher Zellen wird der Embryo getötet. Kaminski zufolge hat der Lebensschutz in der Kanzlerin „bisher keine gute Anwältin gefunden“. Sie forderte in ethischen Fragen „mehr Rüttgers und weniger Merkel“. Damit nahm sie Bezug auf eine Rede des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), der am 10. September das Gendiagnostikgesetz kritisiert hatte. Ihn stört vor allem der Passus, der die vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen regelt. Deren Ergebnisse könnten zu Abtreibungen führen, was jedoch „mit unserem Menschenbild nicht vereinbar“ sei.

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