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Universelles Leben unterliegt vor Gericht


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#1
Rolf

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Quelle: Main-Post vom 18.08.08



WÜRZBURG






Universelles Leben unterliegt vor Gericht






Pfarrer darf behaupten, "Prophetin" sei in psychiatrischer Behandlung gewesen

Weil das Universelle Leben einen Formfehler gemacht hat, kann ein
katholischer Pfarrer weiter behaupten, Gabriele Wittek, die "Prophetin" der
Glaubensgemeinschaft, sei in psychiatrischer Behandlung gewesen.

Der Ärger begann in einer Würzburger Schule, wo ein katholischer
Religionslehrer Anfang Juli Arbeitsblätter an seine Schüler austeilte. Darin
ging es auch um die Begründerin des Universellen Lebens (UL), von der hier
folgendes behauptet wurde: "Die Prophetin war öfters in psychiatrischer
Behandlung."

Vertreter des UL beantragten daraufhin beim Verwaltungsgericht Würzburg den
Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der dem Pfarrer diese Behauptung
untersagt werden sollte. Als Gegner ihres Antrags nannten die Anwälte des UL
die Diözese Würzburg.

Nach Auffassung der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts ist das Bistum
aber nicht der "Antragsgegner". In einem jetzt veröffentlichten Beschluss
heißt es, dass sich das UL gegen den Träger der Schule, also die Stadt
Würzburg, hätte wenden müssen. Deshalb war der Antrag des UL zum Scheitern
verurteilt.

Auf Anfrage der Redaktion erklärte die Pressesprecherin des Gerichts, Monika
Kollenda, ausdrücklich, dass die Kammer nicht geprüft habe, ob der
Religionslehrer behaupten dürfe, "Prophetin" Gabriele Wittek sei
psychiatrisch behandelt worden. Das Gericht habe auch nicht recherchiert, ob
die Behauptung des Pfarrers der Wahrheit entspreche.

In dem Beschluss äußert die Kammer allerdings ihr "Befremden" darüber, dass
die Diözese Würzburg nicht angegeben hat, woher sie angeblich weiß, dass
Gabriele Wittek in psychiatrischer Behandlung gewesen sein soll. Das Bistum
hat nur beantragt, "Auskunft aus den Patientenunterlagen der
Universitätsklinik Würzburg" einzuholen.

Das UL kann gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel
einlegen. Außerdem kann es versuchen, eine einstweilige Anordnung gegen den
richtigen Gegner, also die Stadt Würzburg, zu erwirken.

Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
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