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Religionsgesetze entstauben


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Rolf

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Religionsgesetze entstauben





24. Juli 2008


Das Islamgesetz stammt aus dem Jahr 1912, das „Israelitengesetz“ aus 1890 – nun sollen die beiden Gesetze aus der Monarchie modernisiert werden.

Wien (SN). Bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gibt es derzeit gleich an zwei Fronten Bewegung: Zum einen will Ministerin Claudia Schmied (SPÖ) die Gesetzesgrundlagen für das Islamgesetz novellieren. Zum anderen wird innerhalb der Glaubensgemeinschaft gerade an einer neuen Verfassung gearbeitet.
Das Kultusamt, das der Ministerin untersteht, will die gesetzlichen Grundlagen für zwei Religionsgemeinschaften auf den neuesten Stand bringen lassen: Sowohl das Islamgesetz von 1912 als auch das Israelitengesetz von 1890 sollen voraussichtlich im kommenden Jahr novelliert werden. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Rechtsgrundlagen seien nicht mehr „zeitgemäß“ – immerhin stammen sie noch aus der Zeit der Habsburgermonarchie – und würden nicht mehr der Verfassungsrealität entsprechen, hieß es.

Auch der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) kommt eine Modernisierung des fast 100 Jahre alten Textes recht: „Es ist ein Anliegen, das wir selbst haben“, sagte IGGiÖ-Sprecherin Carla Amina Baghajati zur APA. Es gehe darum, das Gesetz zeitgemäßer zu formulieren und dem Islam in einigen Bereichen die gleichen Möglichkeiten wie anderen Glaubensgemeinschaften einzuräumen, sagte sie.

Auf das Islamgesetz geht die staatliche Anerkennung der Muslime in Österreich im Jahr 1912 zurück. Die Islamische Glaubensgemeinschaft wurde 1979 als Körperschaft Öffentlichen Rechts gegründet. Seit 1999 steht der gebürtige Syrer Anas Schakfeh an der Spitze. Das „Israelitengesetz“ stellt das Verhältnis der Kultusgemeinden zum Staat auf eine einheitliche Rechtsgrundlage. 1984 wurde es zuletzt novelliert.

Bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft schreitet auch die Arbeit an einer neuen Verfassung voran, auch wenn es zuletzt einen kleinen Rückschlag gegeben hat: Der erste Vorschlag der IGGiÖ wurde vom Kultusamt, das der Verfassung zustimmen muss, retourniert, da es Ungereimtheiten bei der Regelung der Mitgliedschaft gab. Im September soll nun eine zweite Version vom Schurarat, dem „Parlament“ der IGGiÖ, abgesegnet werden und erneut den offiziellen Stellen übergeben werden. Ausschlag dafür, dass die Statuten der Zeit angepasst werden, ist, dass die Wahl des Schurarates auf eine breitere Basis gestellt wird. Immer wieder hatte es externe wie interne Kritik daran gegeben, dass nur ein Prozent der rund 400.000 in Österreich lebenden Muslime wählen würden.

Kritik an der Glaubensgemeinschaft kam am Donnerstag einmal mehr vom ansässigen Informations- und Dokumentationszentrum. Generalsekretär Günther Ahmed Rusznak – er ist vor Jahren zum Islam konvertiert – sprach der Glaubensgemeinschaft ihre rechtliche Existenz ab und forderte die Bestellung eines Kurators.
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