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Englische Standesbeamtin verweigert Homo-Registrierungen


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Rolf

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Englische Standesbeamtin verweigert Homo-Registrierungen






Arbeitsgericht: Homo-Rechte dürfen Religionsfreiheit nicht übertrumpfen.


L o n d o n (idea) – Eine englische Standesbeamtin, die sich aus religiösen Gründen weigert, Zeremonien zur Registrierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften durchzuführen, hat einen wegweisenden Arbeitsprozess gewonnen.
Die 47-jährige Lillian Ladele war vor Gericht gezogen, weil ihr Arbeitgeber im Nord-Londoner Stadtteil Islington sie zwingen wollte, „Homo-Ehen“ zu schließen. Sie fühlte sich von ihren Kollegen eingeschüchtert und erniedrigt. Sie sei wie eine „Unberührbare“ behandelt worden, berichtet die Londoner Zeitung Times. Man habe ihr mit Entlassung gedroht. Das Arbeitsgericht gab ihr Recht und kritisierte die Behörde, die keinen Respekt für ihren „orthodoxen christlichen Glauben“ gezeigt habe. Das Verhalten der Kollegen habe Ladeles Würde verletzt. Die Kommunalverwaltung habe den Rechten von Schwulen und Lesben größeres Gewicht gegeben als der Religionsfreiheit. Homo-Rechte dürften aber religiöse Überzeugungen nicht „übertrumpfen“. Die Stadtverwaltung habe genügend andere Standesbeamte zur Verfügung, die schwule und lesbische Partnerschaften registrieren.

Allianz begrüßt Urteil – Kritik von Homo-Lobby

Frau Adele bezeichnete das Urteil als Sieg für die Religionsfreiheit. Die Evangelische Allianz Großbritanniens begrüßte ebenfalls die Entscheidung. Die Religionsfreiheit müsse ebenso geschützt werden wie jedes andere Menschenrecht. Vertreter der Homosexuellen-Bewegung kritisierten die Gerichtsentscheidung. Frau Ladelle habe keinen Sieg für die Religionsfreiheit errungen, sondern das Recht zur Diskriminierung. Der Direktor der Homo-Gruppe Stonewall, Ben Summerskill, erklärte, Beamte würden vom Steuerzahler für ihre Dienstleistungen bezahlt. Man dürfe nicht zulassen, dass sie bestimmen könnten, wem sie diese Dienste gewähren. Nach dem Arbeitsgerichtsurteil kann Frau Ladelle auch Schadensersatzforderungen stellen. Gegen das Urteil kann die Kommune Islington Revision einlegen.
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