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Wählen ab der Wiege


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Rolf

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Wählen ab der Wiege





ZEIT online, dpa 9.7.2008 - 09:56 Uhr

Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen wollen Kindern von Geburt an das Wahlrecht geben - genauso wie Erwachsenen

Nach dem parteiübergreifenden Vorschlag sollen Kinder künftig grundsätzlich von Geburt an bei Wahlen eine Stimme haben. Dabei sollen zunächst die Eltern auch für ihre Kinder abstimmen dürfen. Später könnten sich die Kinder dann in eine Wahlliste eintragen lassen, wenn sie sich selbst dazu für reif halten. Das Wahlrecht ginge dann von den Eltern auf sie über.

In dem Antrag heißt es, zurzeit seien rund 14 Millionen Bundesbürger "allein aufgrund ihres Alters" vom Wahlrecht ausgeschlossen. Damit dürfe fast jeder fünfte Bundesbürger - etwa 17 Prozent - nicht wählen.

Bislang muss man in Deutschland 18 Jahre alt sein, um bei Bundes- und Landtagswahlen mitentscheiden zu dürfen. Bei Kommunalwahlen reicht in einigen Ländern das Erreichen des 16. Lebensjahrs aus. Getragen wird der Vorstoß von 46 Abgeordneten aus Union, SPD und FDP. Dazu gehören unter anderem die frühere Familienministerin Renate Schmidt und Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (beide SPD) sowie FDP-Generalsekretär Dirk Niebel.

In dem Antrag sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, Artikel 38 des Grundgesetzes zu ändern. Der Satz "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat" solle ersatzlos gestrichen werden.

Ein ähnlicher Antrag war im Bundestag im Juni 2005 gescheitert. Die Gegner führten damals verfassungsrechtliche und praktische Bedenken an. Beispielsweise hieß es, Eltern würden dann so wählen, wie sie selbst stimmen - und nicht wie es ihre Kinder vielleicht wollen. Für die Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.



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