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Richterbund hält Verbot von Sterbehilfe für praxisfern


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Richterbund hält Verbot von Sterbehilfe für praxisfern





Jesus.de-


04.07.2008


(epd) - Der Deutsche Richterbund hält die Forderungen nach einem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe für «moralisch begründet, aber leider praxisfern». Die Politik mache den Menschen etwas vor, wenn sie den Eindruck erwecke, das Problem lasse sich mit demStrafrecht lösen, sagte Präsident Christoph Frank der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitagsausgabe). Das Ziel, ethisch verwerfliche Geschäfte mit dem Tod zu bekämpfen, sei jedoch richtig.

Eine neue Vorschrift müsste das strafbare Verhalten so präzise und zweifelsfrei beschreiben, dass Polizei und Staatsanwälte auch etwas damit anfangen könnten. Er habe aber ganz erhebliche Zweifel, dass das gelingen könne, sagte Frank. Er warnte zudem vor weitreichenden Konsequenzen eines neuen Straftatbestandes. Staatsanwälte müssten dann jedem Hinweis auf eine geplante professionelle Sterbehilfe nachgehen. «Sie müssten also in jedem Einzelfall in die Intimsphäre alter oder todkranker Menschen eindringen, um die Umstände ihres Sterbewillens aufzuklären.»

Die Debatte über Sterbehilfe hatte durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch neue Aktualität bekommen. Kusch hatte eine 79-Jährige vor einigen Tagen beim Suizid begleitet. Der Bundesrat wollte am Freitag über ein Verbot der organisierten Sterbehilfe debattieren.
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Bundesrat: Zunächst kein Gesetzentwurf gegen gewerbliche Sterbehilfe





Jesus.de-



04.07.2008


(epd) - Der Bundesrat hat am Freitag noch nicht wie geplant über eine Gesetzesinitiative zum Verbot organisierter und gewerblicher Sterbehilfe entschieden. Stattdessen stimmte die Länderkammer einer Entschließung von 13 Bundesländern zu, wonach im Laufe des Jahres ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden sollte. Geprüft wird, ob auch die Gründung einer Vereinigung zur Sterbehilfe oder maßgebliche Mitgliedschaft unter Strafe gestellt werden können. In dem nun zurückgestellten Gesetzesantrag war dies vorgesehen.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Vorsitzende Kurt Beck (SPD) sagte, die Instrumente für den Lebensschutz und ein würdevolles Sterben seien möglicherweise diskussionsbedürftig, die Ziele seien es jedoch nicht. Die Entscheidung zur gemeinsamen Entschließung sei im Gespräch der unions- und SPD-geführten Länder und auch mit dem Bund gefallen.

Der Entwurf mehrerer unionsgeführter Länder sah vor, dass künftig die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung mit Geldbußen oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden soll. Der Verbotsantrag liegt dem Bundesrat bereits seit 2006 vor. Von einem solchen Verbot wären der Sterbehilfeverein des Hamburger Ex-Senators Roger Kusch, aber auch die Sterbehilfe-Organisation Dignitas betroffen. Kusch hatte am Wochenende nach eigenen Angaben eine 79-jährige Frau aus Würzburg beim Suizid begleitet. Der Entwurf geht nun zur Beratung an die Ausschüsse zurück.

Die bayerische Staatsministerin der Justiz, Beate Merk (CSU), lobte die Entschließung als «großartigen politischen Erfolg». Nun könne zielgerichtet und mehrheitlich eine Entscheidung getroffen werden. Das «unerträgliche Treiben» von «Quacksalbern des Todes» dürfe nicht akzeptiert werden. Der baden-württembergische Minister für Bundesangelegenheiten, Wolfgang Reinhart (CDU), warnte vor den Konsequenzen einer Sterbehilfe als «Dienstleistung». Damit könne auch die Erwartung entstehen, dass alte und kranke Leute von dem Angebot auch Gebrauch machten, um der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen.

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) sagte, der Straftatbestand gegen die organisierte Sterbehilfe müsse noch klarer gefasst werden. Es sei mehr Spielraum bei gemeinnützigen Organisationen, die in die Sterbebegleitung eingebunden sind, nötig.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig, äußerte im Bayerischen Rundfunk Zweifel daran, dass ein Verbot die Probleme mit der Sterbehilfe lösen könne. Abstrakt-generelle Vorschriften im Gesetzbuch gingen «an der Verzwicktheit des Lebens vorbei». Der FDP-Politiker plädierte für eine stärkere Kontrolle von Organisationen, die Hilfe zum Suizid anböten. Es müsse sichergestellt werden, dass keine kommerziellen Interessen verfolgt würden.

Die Deutsche Hospiz Stiftung rief dazu auf, eindeutig Position gegen die kommerzielle Sterbehilfe zu beziehen. Anderenfalls werde selbst ernannten Sterbehelfern in die Hände gespielt. Dazu müsse die Palliativversorgung und die Pflege gestärkt und ein Gesetz zu Patientenverfügungen geschaffen werden. Diese Rechtssicherheit könne Menschen Ängste nehmen.
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