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Bischof verweigert Impotenten die Trauung


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Rolf

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Italien





Bischof verweigert Impotenten die Trauung





Ein 25-jähriger Mann aus Italien wollte seine gleichaltrige Freundin heiraten. Das Eheglöbnis sollte standesamtlich und kirchlich besiegelt werden. Doch der örtliche Bischof machte dem jungen Paar einen Strich durch die Rechnung. Eine kirchliche Trauung lehnte er schlichtweg ab. Grund: Der Bräutigam ist impotent.

Viterbo, eineinhalb Stunden vor Rom, ist eine Stadt, die jedes Jahr eindrücklich ihren Zusammenhalt beweist: Jeweils am 4. September tragen hier ausgewählte Stadtbewohner eine tonnenschwere, haushohe Säule zu Ehren der „Heiligen Rosa“ durch die Gassen. Weil die Männer so schwer schleppen und wirklich gefährdet sind, erteilt ihnen der Bischof von Viterbo, Lorenzo Chiarinelli, zuvor stets die letzte Ölung. Ein anderes Sakrament, das der Ehe, hat er jetzt einem Paar aus seiner Stadt verweigert – weil der Bräutigam impotent sein könnte.

Der junge Mann, ein 25-Jähriger aus Viterbo, hatte vor eineinhalb Monaten einen schweren Autounfall. Seitdem ist er querschnittsgelähmt und kann nicht mehr gehen. Doch den Termin für die Hochzeit mit seiner gleichaltrigen Freundin wollte er nicht absagen – sie sollte stattfinden, kirchlich und standesamtlich. Deshalb schrieb das junge Pärchen an den Bischof von Viterbo, damit dieser die Verlegung der Hochzeit von Viterbo nach Rom genehmigen würde. Doch es kam ein Nein zur kirchlichen Trauung: Wegen des ersten Paragraphs in Canon 1084.

Hier, im Kirchenrecht, heißt es unter der Überschrift „Die trennenden Hindernisse der Ehe im Einzelnen“: „Die der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig.“ Freunde des Pärchens fragen sich, wie der Bischof zu dem Schluss kommen konnte, der Bräutigam würde „dauernd unfähig“ sein: „Es ist nicht gesagt, dass man unfruchtbar oder impotent ist bei einer Querschnittslähmung“, meint ein Freund des Pärchens zu dieser Zeitung.

Am Wochenende war die gescheiterte kirchliche Trauung ein großes Thema in Italien – und in Viterbo sowieso. Auf der regionalen Internetseite tusciaweb.it schreibt ein Freund des Pärchens: „Ich bin erstaunt, wie gut der Bischof über die Sache Bescheid weiß, denn wir wissen selbst noch nicht, ob unser Freund impotent ist und bleibt.“ Das Vorgehen findet er herzlos: „Sie lieber Bischof, haben doch nie mit der Familie gesprochen. Das ist, was uns am meisten verletzt hat.“

Tatsächlich bestätigte ein Sprecher des Bischofs, dass der Bischof sich persönlich nicht mit dem Fall beschäftigt habe: „Er hat nur das Kanonische Recht durchsetzen lassen.“ Seine Mitarbeiter hätten aber sehr wohl Kontakt mit der Familie aufgenommen. Zusätzlich verschickte der Bischof zwei Pressemitteilungen: „Die Darstellungen in der Presse sind von Vorurteilen durchsetzt. Den Betroffenen wurden mit christlichem und menschlichem Gespür alle unsere Gründe dargelegt.“

Ein Sprecher des Bischofs bekräftigte gegenüber dieser Zeitung die Haltung des Bischofs: „Der Bischof konnte das nulla ostat, die Bestätigung, dass einer Eheschließung nichts im Wege steht, nicht geben.“ Es sei eben einfach so: Der Junge Mann sei nicht „capace“ – er „kann“ nicht. Die Strenge in der Peripherie kann man dort, wo das Kirchenrecht geboren wurde, nur schwer nachvollziehen. „So etwas habe ich noch nie gehört“, sagt ein Vatikan-Prälat dieser Zeitung, „dann könnten auch zwei 80-Jährige nicht mehr heiraten.“ Und der deutsche Priesteramtskandidat Marius Fletschinger, der derzeit in Rom studiert, meint: „Das ist juridisches Denken, wenn nicht aus dem Mittelalter, dann aber kurz danach.“ Er jedenfalls hätte in diesem Fall den Impotenzparagraphen nicht angewandt: „Zwei Menschen können sich auch lieben und eins werden, ohne sexuellen Kontakt zu haben“, meint der 25-Jährige.

Das Pärchen von Viterbo sieht das offenbar ganz genauso. Sie haben sich von der Absage ihres Bischofs nicht beirren lassen und am Samstag standesamtlich geheiratet, mit Familie und zwei Hochzeitstorten im Krankenhaus. Der befreunde Pfarrer des Paares war sogar dabei. Selbst etwas zur Hochzeit beitragen durfte er allerdings nicht mehr.
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