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Lehrer in Baden-Württemberg dürfen kein Ordensgewand tragen


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Rolf

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Lehrer in Baden-Württemberg dürfen kein Ordensgewand tragen





Jesus.de-



17.05.2008


(kath.net) - Kommt ein „staatlich verordneter Nihilismus“? Ein aktuelles Urteil in Baden-Württemberg deutet darauf hin.

Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg dürfen im Unterricht künftig weder ein Kopftuch noch ein Ordensgewand oder die jüdische Kippa tragen. Ausgenommen ist nur der Religionsunterricht.

Entschieden hat dies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch, wie die FAZ meldete. Anlass des Urteils war eine Klage einer zum Islam konvertierten Lehrerin.

Die 58-jährige Doris Graber hatte gegen eine Anweisung des Oberschulamtes, ihr Kopftuch abzunehmen, geklagt und vom Stuttgarter Verwaltungsgericht in erster Instanz recht bekommen.

Das Gericht sah in der Regelung des baden-württembergischen Schulgesetzes einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil im badischen Lichtental Ordensfrauen in einer öffentlichen Schule im Ordenshabit unterrichten.

Gegen dieses Urteil hatte sich die Landesregierung juristisch gewehrt und vor dem Verwaltungsgerichtshof recht bekommen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs verstößt weder die gesetzliche Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz noch deren Vollzug.

Es spreche viel dafür, dass gegen die drei Ordensfrauen in Lichtental, die in einer staatlichen Grundschule den Habit tragen, nicht eingeschritten werden müsse, weil „ein historisch bedingter Ausnahmefall auf einer einmaligen sondervertraglichen Grundlage“ vorliege. Aus dem Schulgesetz ergebe sich keine unzulässige Bevorzugung christlicher Glaubensbekundungen.

Gesetzgeber und Justiz stünden heute in einem Dilemma in der Abwägung der verschiedenen Dimensionen der Religionsfreiheit, heißt es in einem Kommentar in der FAZ dazu. „Wenn das Recht der Schüler auf Freiheit von Religion höher steht als das Recht der Lehrerin auf Religion, müssen aus Gründen der Gleichbehandlung alle Kleidungsstücke und Symbole, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft kenntlich machen, verboten sein - und das in Schulen, in denen Kinder der Landesverfassung zufolge auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte erzogen werden sollen.“

Diese Grundlage werde durch die Rechtsprechung in doppelter Weise dementiert: „Die jüdisch-christliche Symbolwelt wird eliminiert, Toleranz gegenüber anderen Religionen delegitimiert. Die Folge solcher staatlicher Neutralität ist staatlich verordneter Nihilismus.“


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