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Wieviel Meinungsfreiheit haben wir noch?


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Rolf

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Wieviel Meinungsfreiheit haben wir noch?





Ein Kommentar von Bernhard Kaiser

The Brussels Journal (

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) und die konservativ-katholischen kreuz.net katholische nachrichten (

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) melden:

Der Philosophielehrer Christian Vanneste ist Mitglied der Mitte-Rechts Partei ‘Union pour un Mouvement Populaire’ unter der Führung von Innenminister N. Sarkozy. Er vertritt die Region Lille (Nordfrankreich) in der Französischen Nationalversammlung und bekleidet weitere politische Ämter. Er wurde am 25. Januar 2007 wegen sogenannter homophober Äußerungen zu hohen Geldstrafen verurteilt.

kreuz.net: „Im Januar 2005 hatte Vanneste in der Tageszeitung ‘La Voix du Nord’ erklärt: ‚Die Homosexualität ist eine Bedrohung für das Überleben der Menschheit.’ ‚Ich sage nicht, daß die Homosexualität gefährlich ist. Ich sage, daß sie der Heterosexualität unterlegen ist. Wenn Homosexualität allgemein wäre, wäre sie für das Überleben der Menschheit gefährlich.’ Im Februar 2005 wiederholte sich Vanneste in der Tageszeitung ‘Nord Éclair’: ‚Ich kritisiere homosexuelle Verhaltensweisen. Ich sage, daß sie moralisch unterlegen sind’.

Drei radikale Homo-Organisationen erstatteten daraufhin Anzeige: SOS Homophobie, Act Up – Paris und das Syndicat National des Entreprises Gay – Nationale Vereinigung homosexueller Unternehmen. Der erste Prozeß fand 2005 vor dem ‘Tribunal correctionel’ von Lille statt. Die drei Homo-Organisationen traten als Nebenkläger auf. In erster Instanz wurde Vanneste zu 3.000 Euro Strafe verurteilt. Jedem der drei Nebenkläger mußte er 2.000 Euro für deren Kampf gegen die Homophobie sowie 1.000 Euro Anwaltskosten bezahlen. Außerdem mußte er seine Verurteilung auf eigene Kosten in mehreren großen Zeitungen veröffentlichen – darunter Le Monde, L’Express und La Voix du Nord.“ Vanneste ging in Berufung, doch das Urteil wurde nunmehr bestätigt.

Auch wenn der Fall von einer streng konservativ-katholischen Agentur gemeldet wurde – die Sache geht alle an, die für die Geltung der christlichen Ethik einstehen. Das Urteil macht allen, die in der Öffentlichkeit stehen, klar, wie frei die sogenannte freie Meinungsäußerung wirklich ist. Wer in Frankreich ein kritisches Wort zum Thema Homosexualität sagt, muß mit einem Prozeß rechnen. Die Freiheit der christlichen Verkündigung ist damit ebenso bedroht wie die offene Diskussion über unterschiedliche Lebensformen.

Das Urteil des französischen Gerichts weckt die Befürchtung, daß ganz Europa unter eine neue Meinungsdiktatur gerät, in der nur noch das gesagt werden darf, was politisch korrekt oder dem Mainstream genehm ist. Demgegenüber sagt das deutsche Grundgesetz Art. 5: „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Welchen Wert hat dieser Paragraph noch für uns? Sollen wir ihn für ein ideologisch bestimmtes Europa preisgeben? Gemäß Art. 20 (4) GG sollte jeder mündige Bürger um eines freien Europas willen der Meinungsdiktatur, wie sie in dem Urteil gegen Vanneste zutagetritt, mit allen legalen Mitteln widerstehen. Das nützt freilich wenig, wenn man nicht auch die Freiheit lebt und seine Meinung öffentlich äußert. Darum: Meinungsfreiheit leben! Für Meinungsfreiheit eintreten! Wir brauchen keine Diktatur!
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