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Ab 2009: Kirchliche Trauung ohne Standesamt möglich?


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7 Antworten in diesem Thema

#1
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Ab 2009: Kirchliche Trauung ohne Standesamt möglich?





Jesus.de-


10.05.2008


(epd) - In Deutschland können Paare nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus» ab 2009 kirchlich heiraten, ohne dass die Partner zuvor standesamtlich geheiratet haben. Dies erlaube die von der großen Koalition beschlossene Änderung des Personenstandsrechtes, meldete das Münchner Magazin vorab.

Wie «Focus» weiter berichtet, arbeite die katholische Deutsche Bischofskonferenz an einer kirchenrechtlichen Regelung, wonach Heiraten ohne Trauschein nur mit bischöflicher Ausnahmegenehmigung möglich sind. Gedacht sei vor allem an die sogenannte Rentner-Ehe, bei der zwei Hinterbliebene den kirchlichen Segen wünschten, aber zivilrechtlich unverheiratet bleiben wollten, um keine Rentenansprüche zu verlieren.

Der Stellvertreter des Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland, David Gill, sagte dem epd, bei der Änderung des
Personenstandsgesetzes sei eine Vorschrift entfallen, die es als Ordnungswidrigkeit einstufte, wenn eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung erfolgt. Diese Bestimmung sei in der Praxis in der Vergangenheit ohne Bedeutung gewesen und deshalb nun entfallen.

Faktisch ändere sich aber nichts, ergänzte Gill. In den kirchlichen Lebensordnungen und Gesetzen sei festgelegt, dass eine Zivilehe der kirchlichen Trauung vorauszugehen habe.
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#2
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Ab 2009 ist kirchliche Trauung ohne Standesamt möglich


In einer vor Gott geschlossenen Seniorenehe sehen sie einen Ausweg. Diese ist aber sehr umstritten.
H a n n o v e r / B e r l i n (idea) – Ab kommendem Jahr können Paare in Deutschland kirchlich heiraten, ohne sich zuvor standesamtlich trauen zu lassen. Doch in den beiden großen Kirchen stößt das vom Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedete Personenstandsrechts-Reformgesetz auf Vorbehalte.

„Voraussetzung für die Trauung ist die rechtsgültige Eheschließung“, teilte Oberkirchenrat Gerhard Eibach (Hannover) in einem idea vorliegenden Schreiben zum Reformgesetz mit. Für die evangelische Kirche stelle die kirchliche Trauung kein Sakrament dar. Sie sei damit eng an die zuvor vollzogene staatliche Eheschließung gebunden. Nur die rechtsgültig geschlossene Zivilehe habe Rechtsfolgen. Auch in der katholischen Kirche soll nach Auskunft aus der Deutschen Bischofskonferenz (Bonn) Heiraten ohne standesamtlichen Trauschein nur mit bischöflicher Ausnahmegenehmigung möglich sein. Eine kirchenrechtliche Regelung sei in Arbeit, hieß es. Nach dem ab dem 1. Januar 2009 geltenden Reformgesetz begeht ein Pfarrer – anders als bisher – keine Ordnungswidrigkeit mehr, wenn er ein Paar traut, das zuvor nicht standesamtlich geheiratet hat. Doch schon jetzt wird für eine solche Ordnungswidrigkeit kein Bußgeld fällig. Das Bundesinnenministerium teilte auf idea-Anfrage mit, dass der Staat weiterhin großes Interesse daran habe, „dass bürgerliche und kirchliche Ehe denselben Lebenssachverhalt, nämlich die auf Lebensdauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, meinen“.

Witwen verlieren Rentenanspruch durch neue Ehe

Seit einigen Jahren wird vor allem in christlichen Kreisen über eine nur kirchlich geschlossene „Seniorenehe“ diskutiert. Der Hintergrund: Durch eine neue Ehe verlieren Witwer und Witwen Rentenansprüche aus einer früheren Ehe und stehen sich finanziell schlechter. Ihre Rentenansprüche könnten sie behalten, wenn sie in „wilder Ehe“ zusammenlebten. Doch ein solcher Schritt kommt für viele Christen aus Glaubensgründen nicht infrage. In einer vor Gott geschlossenen Seniorenehe sehen sie einen Ausweg. Der frühere Generalsekretär des Evangelischen Fachverbands für Sexualethik und Seelsorge „Weißes Kreuz“, Gerhard Naujokat (Kassel), hat sich wiederholt für eine solche Rentnerehe ausgesprochen; sein Nachfolger, Rolf Trauernicht (Ahnatal bei Kassel), ist dagegen. Eine Seniorenehe schaffe auch neue Probleme, weil sie keine rechtlichen Folgen habe. Liege etwa einer der Partner in der Klinik, könne dem anderen das Besuchsrecht verwehrt werden. In der größten deutschen Freikirche, dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten- und Brüdergemeinden), war nach kontroverser Diskussion darauf verzichtet worden, eine einheitliche Regelung zu beschließen. In einigen Gemeinden wurden solche Paare bereits gesegnet, andere Gemeinden tolerieren diese Form des Zusammenlebens nicht. Der Bund Freier evangelischer Gemeinden hatte sich gegen Seniorenehen ausgesprochen.

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#3
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Eine Ehe, die eine Bundesbeziehung begründet, wurde schon immer verbindlich vor Gott geschlossen. Das Standesamt ist da eher einsterrechtliches Verwaltungsamt der Welt und in der Bibel nicht zu finden. Hier galt allenfalls das Gebot, als Christ dr Obrigkeit untertan zu sein, was ja nun durch die Gesetzesänderung wegfällt.

Insofern ist auch aus meiner Sicht eine solche vor Gott geschlossene Ehe in Zukunft legitim. allerdings würde dies voraussetzen, dass die Ehewilligen zuvor eine biblische Belehrung über Ehe nach dem Plan Gottes erhalten und sich über die Verbindlichkeit und Gültigkeit der vor Gott geschlossenen Ehe im Klaren sind.

Besser wäre aus meiner sicht jedoch gewesen, der Staat hätte seine unsägliche Gesetzgebung im Rentenrecht geändert, die leider quasi dazu führt, dass Leute, die wieder heiraten und Witwen® - Renten bezogen per staatlichem Erlass reguläer erworbene Rentenansprüche "gestohlen" werden.

Man darf befürchten, dasse s nur eine Frage der Zeit ist, bis auch diese rein kirchlich geschlossenen Ehen steuerrechtlich an die standesamtliche Regelung angeglichen werden, und dass letztendlich nur wiedr einmal biblische Grundaussagen erfolgreich unterlaufen wurden.
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#4
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Justizminister kritisiert Hochzeiten ohne Standesamt





08.08.2008


(epd) - Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) befürchtet Nachteile für muslimische Frauen durch die vorgesehene Trennung von religiöser und standesamtlicher Hochzeit. Die ab 2009 mögliche religiöse Heirat ohne vorherige standesamtliche Trauung könne Frauen aus konservativen islamischen Familien oder aus Sekten schaden, sagte Goll am Freitag in Stuttgart.

Ultrakonservative könnten diese Möglichkeit «als Einladung verstehen, Ehen verstärkt nur noch nach den Vorgaben ihrer Religion und Tradition zu schließen», erklärte der Minister mit Blick auf Zwangsehen. Die betroffenen Frauen seien dann schutz- und rechtlos, weil diese Ehen zivil- und familienrechtlich keinerlei Wirkung hätten.

Eine Zwangsheirat sei eine unakzeptable Menschenrechtsverletzung, sagte Goll. Der Minister forderte mehr Aufklärung und Prävention zur Bekämpfung von Zwangsheiraten. Goll stellte ein neues Informationsblatt «Du entscheidest, wen und wann Du heiratest!» für Mädchen vor.
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#5
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Skepsis gegenüber Ehe ohne Standesamt



02.09.2008


(epd) - Der Kirchenrechtler Axel von Campenhausen sieht Überlegungen zu einer Neuordnung des Eherecht mit Skepsis. Modelle, bei denen Paare die Ehe wahlweise im Standesamt oder in der Kirche schließen können, würden die Selbstständigkeit der Kirchen nicht stärken, schreibt der langjährige Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Dienstagsausgabe). Vielmehr müssten dann Pfarrer als Standesbeamte handeln und sei staatliche Kontrolle zu erwarten, gibt er zu bedenken. Hintergrund der Äußerungen ist das neue Personenstandsrecht, mit dem ab Anfang 2009 das Verbot der kirchlichen Trauung vor der Zivilehe aufgehoben wird.

Auch bei der «fakultativen Zivilehe» behalte der Staat seine Zuständigkeit, argumentiert Campenhausen: «Kirchliche Institutionen können nur durch staatliche Beleihung oder Delegation eine bürgerlich wirksame Ehe begründen.» Zudem könnte dieses Modell zu stärkerer staatlicher Mitwirkung führen, etwa durch Überprüfung der Zuverlässigkeit der Pfarrer. Zwar seien die Kirchen, die schon vor 1919 bestanden dem Staat vertraut, der Islam hingegen nicht: «Staatliche Kontrolle wäre also unabweislich», folgert er.

Außerdem wäre eine große Neuordnung des bundesdeutschen Eherechtes ein «politischer Gewaltakt», schreibt Campenhausen. Es sei nicht erkennbar, dass daran eine Volkspartei Interesse habe: «Bei derartigen Reformbestrebungen würden auch sofort Stimmen laut, die «ganz andere Formen menschlicher Zusammenrudelung propagierten als die immer noch von der Verfassung geschützte, grundsätzlich lebenslange Einehe eines Mannes oder einer Frau».

Der Berliner Bischof Wolfgang Huber hatte in der vergangenen Woche die wahlweise Eheschließung vor dem Pfarrer oder Standesbeamten als «reizvolle Vorstellung» bezeichnet. «Ich halte aber eine solche Entwicklung in Deutschland 140 Jahre nach Bismarcks Zivilstandsgesetzgebung nicht für wahrscheinlich», fügte der EKD-Ratsvorsitzende. Das Modell der fakultativen Zivileheschließung vor Standesamt oder Pfarrer gibt es unter anderem in Großbritannien, Italien und Spanien.
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Landesbischof verteidigt kirchliches Eheversprechen



10.09.2008


(epd) - Trotz hoher Scheidungszahlen rät der bayerische evangelische Landesbischof Johannes Friedrich Brautpaaren, sich das traditionelle kirchliche Eheversprechen «bis der Tod euch scheidet» zu geben. Paare brächten damit gegenseitige Verlässlichkeit und Treue für eine lebenslange Beziehung «in guten und schlechten Tagen» zum Ausdruck, sagte Friedrich am Dienstagabend in München. Viele Paare ließen sich heute zu schnell scheiden. Eine Ehe auf Zeit lehnte er ab. Rund 200.000 Ehen werden jährlich in Deutschland geschieden.

Zu Partnerschaft und Ehe bereite die Evangelische Kirche in Deutschland eine neue Stellungnahme vor, kündigte Friedrich bei der
Aufzeichnung der kirchlichen Talkshow-Reihe «Tacheles» an. Der Landesbischof ist Mitglied im Rat der EKD. Die Sendung zum sechsten Gebot «Du sollst nicht ehebrechen - wie viel Lüge verträgt die Liebe» wird am Sonntag (14. September) auf dem Dokumentationskanal Phoenix um 13.00 Uhr sowie um 22.30 Uhr ausgestrahlt.

Die TV-Talkshow «Tacheles» zu den zehn Geboten ist eine insgesamt zwölfteilige Fernsehreihe der EKD-Rundfunkarbeit. Sie wird gemeinsam mit der evangelischen Zeitschrift «chrismon» veranstaltet. Die Sendungen werden bei Phoenix gezeigt.
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Welcher Schein muss sein?





Frage von AR:
"Ist es möglich, zuerst in der Gemeinde und vor Gott die Ehe zu schließen und danach erst standesamtlich zu heiraten? Ist in der Zwischenzeit die Ehe vor Gott auch anerkannt? "


Gottes Traumhochzeit

Das ist eine ganz interessante Frage! Ich hätte sie andersherum erwartet: Ist die Ehe auch gültig, wenn sie nur vor dem Standesamt geschlossen wird und nicht vor Gott in der Kirche. In dieser Variante kenne ich die Frage.

Das erste Ehepaar der Welt, Adam und Eva, hatten kein Standesamt und keine Kirche. Gott schuf sie als Mann und Frau und er fand alles sehr gut, was er gemacht hatte (1.Mose 1,26-31). Er hat Mann und Frau füreinander bestimmt. Es entspricht seinem Willen, dass der Mensch nicht alleine bleiben soll. Indem Gott Mann und Frau schuf, hat er die Ehe gestiftet, ohne dies explizit zu erwähnen.

Weiter ist in der Bibel das Zusammenleben von Mann und Frau geregelt. Es gibt Regeln und Ratschläge für das Miteinander und klare Vorgaben für die Unauflösbarkeit der Ehe. Es gibt jedoch keine verbindlichen Vorschriften in der Bibel, die die Eheschließung bis ins Detail regeln.

Klar ist, dass die Ehe durch eine klare Willensäußerung beider Ehepartner zustande kommt. Es ist ein „Hervortreten aus der Menge“ und das für alle sichtbare, öffentliche Bekenntnis: „Wir gehören jetzt zusammen.“

Dabei sind – biblisch gesehen - die folgenden Merkmale kennzeichnend für eine Ehe:



Die Ehe besteht immer und ausschließlich zwischen einem Mann und einer Frau.

Sie steht allen Menschen und Kulturen zu. Sie ist Teil der Schöpfungsordnung.

Sie wird freiwillig geschlossen.

Sie besteht bis zum Tod eines Partners.

Sie wird öffentlich geschlossen.

Sie steht unter dem besonderen Schutz und der Verheißung Gottes.


Damals in Israel

Im Alten Orient hat sich das Paar etwa ein Jahr vor der Eheschließung verlobt.Damit war die Verbindung schon rechtsgültig und nur durch einen Scheidebrief wieder zu trennen. Dennoch wurde klar zwischen der Verlobungszeit und der Ehe unterschieden. Die Ehe galt als geschlossen, wenn der Ehemann die Ehefrau in sein Haus geholt hatte, das nannte man auch „Heimholung“ oder „Besitzergreifung“. Segenswünsche der Eltern, die über dem Brautpaar gesprochen wurden, waren der einzige religiöse Bestandteil in der Hochzeitsfeier. Die Hochzeit selbst dauerte sieben Tage.

Gleich am ersten Abend der Feier verschwand das Paar und die Ehe wurde mit der geschlechtlichen Vereinigung vollzogen. Wohlgemerkt: Sie wurde vollzogen, nicht geschlossen. Sonst wäre jeder Geschlechtsakt gleichzeitig auch die Eheschließung zwischen den Partnern. Doch Gott hat es anders geregelt. Der Mensch ist gefordert eine Entscheidung zu treffen und diese Entscheidung auch öffentlich zu machen.

Aus den alten Bräuchen lässt sich die Frage also nicht beantworten, da es keine Trennung in einen staatlichen und einen kirchlichen Bereich gegeben hat.

Es bleibt die Erkenntnis: Gott selbst stiftet die eheliche Verbindung im Schöpfungsakt. Er bestätigt die Verbindung in den zehn Geboten. Jesus erwähnt und bestätigt neu im Neuen Testament die Gültigkeit und Einzigartigkeit der Ehe (Matthäus 5,27-32, Matthäus 19,1-12). Häufig verwendet er das Beispiel der Ehe, um auf die Verbindung der Gemeinde zu ihm hinzuweisen (Matthäus 21,1ff, Markus 2,19ff).

So wie ein klares „Ja“ zu ihm genügt, wird die Verbindung zwischen Mann und Frau ebenfalls durch ein klares, freiwilliges und öffentliches „Ja“ zueinander geschlossen. Damit wird die Verbindung vor Gott gültig.


Heute in Deutschland

Die Form der öffentlichen Eheschließung bleibt der jeweiligen Kultur und deren Bräuchen überlassen. Eine eheähnliche Gemeinschaft dagegen stellt kein klares Ja zueinander dar, auch wenn es einzelne Paare anders beurteilen würden. Diese Paare entscheiden sich eindeutig gegen die staatliche und kulturelle Form der rechtmäßigen Eheschließung. Die Bibel bezeichnet diese unverbindliche Form des Zusammenlebens als Unzucht. Auch wenn dies heute schwer zu vermitteln ist.

Damit kommen wir der Antwort schon näher. Gott erkennt meines Erachtens das Ja zur Ehe an, wenn es von beiden Partnern verbindlich und öffentlich einem Ja zu der von ihm gestifteten Lebensform entspricht.

In Deutschland ist es bisher die standesamtliche Ehe, die dieser freiwilligen und verpflichtenden Lebensform entspricht. Der kirchliche Akt stellt dagegen die Bitte um Segen für die Verbindung dar, er ist nicht der ehestiftende Akt an sich.

Die jüngste Debatte um rein kirchlich geschlossene Ehen könnte dies ändern. Sobald die Rechtsprechung diesen Vorgang erlaubt, wäre die Verbindlichkeit der Eheschließung durch die „nur“ kirchliche Eheschließung wieder hergestellt. Ich meine, dass damit auch diese Form vor Gott anerkannt wäre.

Bedeutet dies nun, dass der Staat die Definition von Ehe vor Gott regeln kann?! Nein, dem ist nicht so.
Gott kann nicht von staatlicher Seite zu einem Ja oder Nein seines Handelns und Denkens bewegt werden. Er ist und bleibt der Souverän. Anders herum gedacht, wenn der Mensch gesetzliche Regeln schafft, die Gottes Willen widerspiegeln, wird Gott diese Regeln und Gesetze anerkennen, um damit seinem Willen Raum zu geben.


Das „Ja“ nur vor dem Traualtar

Damit stellt sich auch die Frage, welche Gründe eine rein kirchliche Eheschließung erstrebenswert machen. Immerhin würde das Paar damit gegebenenfalls auf den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe mit allen rechtlichen Konsequenzen verzichten.

Zum Einen wurde in den letzten Jahrzehnten der besondere Schutz der Ehe in Deutschland massiv ausgehöhlt und andere eheähnliche Lebensformen werden gleichberechtigt anerkannt. Daher wäre es verständlich, wenn sich ein Paar ganz bewusst das Jawort nur vor Gott gibt und damit die verblasste Form der Ehe von staatlicher Seite gar nicht mehr in Anspruch nimmt.

Zum Anderen gibt es Lebenssituationen, unter denen eine standesamtlich geschlossene Ehe Nachteile mit sich bringt: Rentner, die nach dem Tod ihres Ehepartners eine neue Ehe eingehen möchten, verlieren Rentenansprüche und erleiden dadurch finanziellen Schaden. Deshalb leben heute viele ältere Paare ohne Trauschein zusammen, obwohl sie gerne miteinander verheiratet wären. Für viele Christen stellt dies einen Gewissenskonflikt dar.
Eine rein kirchliche Eheschließung, die aber rechtlich anerkennt ist, würde diesen Konflikt beseitigen.


Alles, was Recht ist

Es ist schwierig, meine Thesen biblisch zu untermauern, da es bezüglich der Zeremonie zur Eheschließung in der Bibel keine Vorschriften gibt. Das apokryphe Buch Tobias (Tobit) beschreibt zwar detailliert die Zeremonie. Damit wird uns aber keine verbindliche Vorschrift von Gott gegeben, sondern wir bekommen eher einen Einblick in die Bräuche dieser Zeit.

Somit besteht zuerst einmal Freiheit. Wenn diese Freiheit genutzt wird, um dem Willen Gottes zu entsprechen, wird er sicherlich sein „Ja“ dazu geben.

Im Bezug auf eine rein kirchliche Trauung bedeutet das meines Erachtens folgendes: Sobald die rein kirchliche Trauung rechtlich anerkannt ist, entspricht sie dem öffentlichen, freiwilligen Ja zueinander. Damit ist die Ehe – auch in Gottes Augen – verbindlich geschlossen.

Solange diese Form der Eheschließung jedoch nicht staatlich anerkannt ist, fehlt nach meinem Denken ein wichtiger Bestandteil, der die Institution der Ehe definiert. Deshalb würde ich selbst diese Form solange ablehnen, bis sie öffentlichem Recht entspricht.

Denn Gott ist ein Gott der Ordnung und nicht der Unordnung (1.Korinther 14,33). So wie der Mensch die staatlichen Steuern bezahlen soll, hat er sich auch an die anderen Gesetze zu halten, wenn sie nicht Gottes Geboten entgegen stehen. In einem solchen Fall gilt ihm der erste Gehorsam.

Ein Beispiel dazu: Wenn ein Staat es einer Personengruppe z.B. aufgrund ihrer sozialen Stellung verbieten würde zu heiraten, dann gilt das Gebot, dass der Mensch Gott größeren Gehorsam zu leisten hat, als den Menschen. Dann könnte man eine nicht staatlich anerkannte Form der Eheschließung wählen, um das von Gott gegebene Recht zu heiraten in Anspruch zu nehmen.

In einem freien Land mit rechtstaatlicher Ordnung gibt es jedoch keine Rechtfertigung, gegen die Gesetze des Staates zu handeln. Bis zum Inkrafttreten der diesbezüglichen Gesetzesnovelle (voraussichtlich im Januar 2009), bleibt eine rein kirchliche Eheschließung also eine unerlaubte Handlung, die sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

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#8
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Bundesrat für Vorrang des Standesamtes bei Trauungen





08.11.2008


(epd) - Kirchliche Trauungen sollen nach dem Willen des Bundesrates nur erlaubt sein, wenn eine standesamtliche Eheschließung vorausging. Eine entsprechende Entschließung verabschiedete die Länderkammer am Freitag in Berlin. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Streichung des Verbots der religiösen Voraustrauung im neuen Personenstandsrecht, das zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, wieder zurückzunehmen.

Für religiös geprägte Bevölkerungsschichten werde ein falsches Signal gesetzt, wenn kirchliche Trauungen ohne standesamtliche Eheschließung möglich seien, heißt es in der Entschließung. Eine Abwendung von der Zivilehe sei zu befürchten. Vor allem die betroffenen Frauen seien dann schutz- und rechtlos. Es bestehe die Gefahr, dass die Frauen keine Unterhaltsansprüche erwerben und nicht am Vermögen des Partners beteiligt werden. Besonders problematisch erweise sich dies im Falle von Zwangsehen.

Die Länderkammer schlug zusätzlich vor, bei Verstößen gegen das Verbot der religiösen Trauung ohne Standesamt eine Geldbuße zu verhängen.

Für die beiden großen Kirchen habe die Änderung des Personenstandsrecht keine praktische Bedeutung, so der Bundesrat. Das gelte jedoch nicht für die anderen in Deutschland verbreiteten Religionsgemeinschaften. Die beiden großen Kirchen hatten bereits erkennen lassen, dass sich durch das neue Personenstandsrecht an der kirchlichen Praxis der Trauung nichts ändere. In den kirchlichen Lebensordnungen und Gesetzen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist festgelegt, dass eine Zivilehe der kirchlichen Trauung vorauszugehen hat.
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