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Eva Herman scheitert mit Klage gegen Kündigung


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Rolf

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Eva Herman scheitert mit Klage gegen Kündigung





Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman ist mit einer Klage gegen ihre Kündigung beim NDR vorerst gescheitert. Die Moderatorin war wegen ihrer Äußerungen zur NS-Zeit in die Kritik geraten. Vor Gericht erschien sie nicht.


Hamburg - Das Hamburger Arbeitsgericht entschied am Dienstag in einem Teilurteil, dass es kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und Eva Herman gegeben hat. Herman sei nicht Arbeitnehmerin, sondern freie Mitarbeiterin des Senders gewesen.

Die Moderatorin hatte vor dem Arbeitsgericht gegen zwei Kündigungen des NDR vom 18. und 25. September 2007 geklagt. Außerdem wollte Herman prüfen lassen, ob der NDR zum Schadensersatz verpflichtet ist. In dieser Frage ist das Verfahren zunächst ausgesetzt worden. Herman kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Die Parteien selbst waren nicht anwesend.

Bereits Anfang April war ein Gütetermin zwischen Herman und dem NDR gescheitert. "Die Positionen liegen sehr weit auseinander", hatte Hermans Rechtsanwalt Dirk Feldmann schon damals festgestellt.

Herman war wegen umstrittener Äußerungen zu Familienwerten in der NS-Zeit bei der Vorstellung ihres Buches "Das Prinzip Arche Noah. Warum wir die Familie retten müssen" in die Kritik geraten. Der Programmdirektor Fernsehen beim NDR, Volker Herres, hatte dazu erklärt: "Frau Herman steht es frei, ihren 'Mutterkreuzzug' fortzusetzen, aber mit der Rolle einer NDR-Fernsehmoderatorin ist dies nicht länger zu vereinbaren. Ihr Äußerungen wirkten polarisierend." Organisationen wie das Forum Deutscher Katholiken, die DVU oder die Partei Bibeltreuer Christen hatten Herman hingegen unterstützt.

Der NDR trennte sich nach der Kontroverse am 9. September 2007 von Herman. Die Moderatorin zog gegen die Kündigung vor Gericht. Herman hatte 20 Jahre für den NDR gearbeitet und neben ihrer Tätigkeit als Sprecherin der "Tagesschau" auch die beliebte Talk-Sendung "Herman und Tietjen" moderiert.
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