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Antichristliche Erziehungseinflüsse...


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#1
Rolf

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Liebe Freunde, obigen Erfarungsbericht leite ich auf Bitte von Frau Widmer an Euch weiter.

Mit herzlichen Segenswünschen

Dr. Lothar Gassmann






Antichristliche Erziehungseinflüsse im ehemals christlichen Abendland




(Erfahrungsbericht von Christa Widmer, SchuzH)



A) Einleitung:

Martin Luther:

"Wo aber die Heilige Schrift nicht regiert, da rate ich fürwahr niemandem, dass er sein Kind hintue. Es muss verderben alles, was nicht Gottes Wort ohne Unterlass treibt. ... Ich habe große Sorge, die hohen Schulen sind große Pforten der Hölle, wenn sie nicht emsig die Heilige Schrift üben und treiben in das junge Volk!"
(zitiert aus Internet: Glauben und Leben_Martin Luther, Kurzbiografie über M.L., von Jens H. Thomas, Frankfurt.)

I. Wie bin ich mit den antichristlichen Erziehungseinflüssen auf die Schulen in Berührung gekommen? Wie kam ich dazu, bei SchuzH mitzuarbeiten?

Als ich mit 17 Jahren - 1967 - nach Abschluss eines kath. Aufbaugymnasiums (für Mädchen) mit der Mittleren Reife, die Frauenfachschule besuchte, kam ich zum ersten Mal mit unchristlichen Unterrichtsinhalten in Berührung. Ich wunderte mich über die seltsamen Geschichten, die wir im Deutschunterricht durchnahmen. Aus ihnen lernte man nicht mehr vorbildliches, sondern geradezu sündhaftes Verhalten. Diese Geschichten fand ich sehr deprimierend und abstoßend, ging der Sache aber nicht weiter nach.

Dann hatte ich viele Jahre lang kaum Einblick in die Schulsituation. Erst, als ich um 1990 zum ersten Mal eine Hausschulfamilie kennenlernte, erfuhr ich, mit wie vielen schädlichen, antichristlichen Unterrichtsinhalten die Kinder heutzutage in den Schulen konfrontiert werden. Das Schamgefühl der Kinder wird durch detaillierte sprachliche Behandlung der geschlechtlichen Phänomene zerstört, wie auch durch Gewöhnung an die schamlose Sexmode, mit der die weltlichen Kinder bekleidet sind. Im Sport- und Schwimmunterricht sind sie in gemischten Klassen - Mädchen mit Jungens - schamlos gekleidet, wobei doch Gottes Wort uns anleitet, uns mit Scham und Zucht zu kleiden.

Die Eltern konnten es nicht mehr vor Gott verantworten, ihre Tochter noch länger einem solch schamzerstörenden Unterricht auszusetzen. Da nach vielen Gesprächen mit der Schule keine Änderung im Unterricht eintrat und der Tochter auch keine Befreiung vom Sexualkundeunterricht erteilt wurde, nahmen diese Eltern ihre Tochter aus der Schule und unterrichteten sie zu Hause selbst, in der Art des Homeschooling, wie es auch in fast allen Ländern der Erde, besonders in den USA und sogar in Russland praktiziert wird. - Den jüngeren Sohn schulten sie gar nicht erst ein. Der Kampf des Staates um die Kinder zeigte sich deutlich. Der Staat wandte seine Machtmittel an, um die Kinder zurück in die Schule zu bekommen. Die Eltern nahmen den Kampf um ihres Gewissens willen vor Gott und um der Kinder willen willig auf sich, wanderten aber dann doch aus, als Sorgerechtsentzug drohte.

Anderen Familien ging es ähnlich; sie sahen, wie ihre Kinder in den staatlichen Schulen unter der gottlosen, neomarxistisch ausgerichteten Erziehung litten. Sie bemühten sich, die gegensätzliche Ausrichtung von Elternhaus und Schule auszugleichen. Dieser Konflikt führte viele Familien dazu, sich mit anderen Familien zusammenzuschließen, um eine christliche Ersatzschule zu gründen - aber dies scheiterte oft mangels Schülern, Finanzen und Durchhaltevermögen interessierter Eltern. Manche Eltern sahen deshalb für ihre Kinder nur noch die Alternative des Hausunterrichts.

Familie Eckermann kannte ich schon seit etwa 1980; wir trafen uns oft, um Gemeinschaft miteinander unter Gottes Wort zu pflegen. Als sie begannen, sich rechtlich für von Schulbehörden bedrängte Eltern einzusetzen, freute ich mich sehr. Damals arbeiteten sie mit einem gläubigen deutsch-amerikanischen Ehepaar zusammen und gründeten mit ihm und weiteren Geschwistern den Verein "Schulunterricht zu Hause", e.V., abgekürzt "SchuzH". Als das Ehepaar nach Amerika zurückging, fragten sie mich, ob ich ihnen helfen könnte. Gern willigte ich ein. So arbeite ich seit ca. 2 Jahren auf ehrenamtlicher Basis im Büro mit.


II. Aufgabe und Tätigkeit von SchuzH


Der Verein Schulunterricht zu Hause e.V. setzt sich zur Verwirklichung des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechts der Eltern ein. Dieses Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder wird seit den späten 60er-Jahren infolge der damals einsetzenden neomarxistischen Kulturrevolution in hohem Maß durch die Schulen unterlaufen. Die staatliche Schule bringt seitdem christliche Eltern in einen unzumutbaren Gewissenskonflikt. Sie sehen ständig das Wohl ihrer Kinder und ihres Familienlebens verletzt. Ihre Glaubensüberzeugungen werden im Schulunterricht nicht mehr sichergestellt, obwohl dies vom Gesetz gefordert wird. Sie stehen in der Verantwortung vor Gott, dem sie einst Rechenschaft darüber ablegen müssen, wem sie ihre Kinder anvertraut haben und was derjenige ihnen beigebracht hat. Gott gebietet ihnen in Seinem Wort, ihre Kinder nach Seinen Geboten zu erziehen und ihnen eine christliche Welt- und Menschensicht zu vermitteln. In der Schule jedoch wird ihnen eine atheistisch-materialistische Welt- und Menschensicht beigebracht.

Diese gegensätzliche Erziehung der Schule im Geist der 68er schadet einem Kind aus gläubigem Elternhaus; es steht - wie seine Eltern - in einem Gewissenskonflikt. Eine Lehrerin beschrieb diesen Gewissenskonflikt eines Kindes in einem Zeugnis und machte die Eltern schuldhaft verantwortlich für die sehr unterschiedlichen Wertmaßstäbe, die das Kind immerzu unter eine Belastung bringen. Sie schrieb: "So kann Anna (Name geändert) kaum zu einer gesunden Entwicklung kommen". Dass die atheistisch veränderte Schule und der unchristliche Schulunterricht die Ursache für diesen Konflikt sind, kam ihr wohl gar nicht in den Sinn.

So ist es offensichtlich, dass der Staat mit aller Gewalt versucht, alle Kinder an die antichristlich veränderte Gesellschaft anzupassen. Bereits in den 70er- und 80er-Jahren begannen deshalb viele gläubige Eltern, christliche Schulen zu gründen. Diese Schulen wurden dann auch gerne von bildungsorientierten und um das Wohl ihrer Kinder besorgten Eltern in Anspruch genommen.

Doch nicht an jedem Ort konnten Christliche Bekenntnisschulen gegründet werden. Dennoch muss Eltern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Kinder nicht einem Unterricht aussetzen zu müssen, der ihre Grund- und Menschenrechte verletzt. Die Lösung für die Problematik dieser Eltern ist der Hausunterricht.

Doch weil die deutschen Schulbehörden Schulpflicht als strikte Schulbesuchspflicht interpretieren und grundsätzlich Hausunterricht nicht erlauben - obwohl Schulgesetze der Bundesländer durchaus die Möglichkeit bieten, "aus wichtigen Gründen" Privatunterricht zu gestatten und Befreiung von der Schulbesuchspflicht selbst beim Fehlen einer solchen Ausnahmeregelung zu erteilen ist, wenn andernfalls Grundrechte verletzt werden -, entstanden viele Konfrontationen zwischen Staat und Eltern, so dass sie auch nach juristischer Hilfe Ausschau hielten, weil sie ihre eigene christliche Erziehung nicht konterkarieren lassen wollten.


SchuzH wurde im Laufe der Jahre von vielen - meist christlichen - Eltern um Hilfe gebeten, wenn sie ihre Kinder bewahren wollten vor den antichristlichen Einflüssen der Schule, insbesondere vor völlig einseitig emanzipatorischem Sex-Unterricht, Indoktrination durch Evolutionstheorie, okkulte Unterrichtsinhalte - wie z.B. die sogen. Stilleübungen (Phantasiereisen, Mandalamalen, etc.), Gedichte und Geschichten mit okkultem Inhalt -, vor Klassenfahrten, Kino- und Theaterveranstaltungen und Schullektüren, die das elterliche Erziehungsrecht konterkarieren und damit die Kinder in eine Zerreißprobe zwischen staatlicher und elterlicher Erziehung bringen, wodurch sie orientierungslos werden.

In den letzten Jahren wurde es den Eltern seitens der Schule immer schwerer gemacht, ihre Kinder von der staatlichen sogen. Sexualerziehung (= SE) befreien zu lassen. Wir mussten leider immer mehr feststellen, dass Eltern schon dann von den Schulbehörden hart bedrängt werden, wenn sie ihre Kinder nur von einer einzigen SE-Stunde fernzuhalten suchen! So ist es geschehen in Salzkotten, wo es um acht russlanddeutsche Elternpaare ging. Die Lehrerin hatte die Eltern nicht rechtzeitig - dem geltenden Recht gemäß - auf den Beginn des Sexunterrichts vorbereitet, hatte ihnen auch nicht rechtzeitig das Unterrichtsmaterial gezeigt (erst in der großen Pause kurz vor Beginn dieses Unterrichts), hatte nicht den Reifegrad dieser 9-10jährigen Schüler geprüft und auch auf den entsprechenden Hinweis der Eltern auf mangelnde Reife nicht reagiert und war im Gespräch mit ihnen nicht auf ihre Bedenken und Ablehnungsgründe eingegangen, sondern hatte die Kinder gegen ihren eigenen erklärten Willen gezwungen, an diesem Unterricht teilzunehmen. Als ein Junge weinend hinauszugehen versuchte, zwang die Lehrerin ihn, an seinen Platz zurückzukehren. Die Kinder versuchten, sich in ihrem Persönlichkeitsrecht zu schützen - auch ihre Intimsphäre zu bewahren -, indem sie sich Augen und Ohren zuhielten und den Kopf auf den Tisch legten, um diese schamzerstörenden Bilder nicht sehen zu müssen. Sie fühlten sich innerlich sehr verletzt.

Nachdem sie ihre Eltern dringend gebeten hatten, sie aus diesem Unterricht herauszunehmen, kamen die Mütter und ein Vater, um sie während der 3. Sexstunde im Flur zu behalten und sie dort zu beaufsichtigen. Die Rektorin wollte die Eltern jedoch zwingen, das Haus zu verlassen und die Kinder in den Unterricht zu schicken. Doch sie ließen ihre Kinder nicht im Stich. Daraufhin wurde ihnen ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch angehängt. Als sie am nächsten Tag wieder kamen, um ihre Kinder zu verwahren, hatte die Lehrerin die Sexstunde schon vorverlegt, was sie auch in der kommenden Woche zu tun beabsichtigte. Deshalb behielten die Eltern ihre Kinder für diese Woche zu Hause, solange dieser Unterricht lief. Dafür wurde ihnen ein Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzung angehängt. - Die Rechtsmittel wurden erschöpft, bis zu den höchsten Instanzen; doch den Eltern wurde nicht Recht gegeben. Sie hätten die (neue) "Toleranz" zu üben und deshalb ihre Kinder an die pluralistische Veränderung unserer Gesellschaft zu gewöhnen - das bedeutet in der Praxis, dass sie eben nicht einem pluralistischen Unterricht ausgesetzt werden, sondern einem völlig einseitigen, ideologischen, werte- und normenlosen Unterricht -; sinngemäß war dies das Endergebnis des Verfahrens. Wegen der Verletzung der Menschenrechte wurde der Europäische Gerichtshof angerufen; dieser hat noch nicht entschieden. Die Eltern berufen sich dabei auf Art. 2, Satz 2 des 1. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher lautet:

"Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen."

Dieser Vorfall der Missachtung der Eltern- und Kinderrechte geschah vor fast 3 Jahren. Gerade in diesen Tagen (Januar 2008) ereignete sich etwas Ähnliches an der gleichen Schule in Salzkotten: ein neuer Fall von angeblichem Hausfriedensbruch und Schulpflichtverletzung, weil wiederum Eltern ihre Kinder (9-10jährige Grundschüler!) nicht zur sexuellen Unbeschränktheit erziehen lassen wollen. Die Ausübung des elterlichen Sorgerechts zur Bewahrung ihrer Kinder vor Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Sexualkundeunterricht wurde wiederum von der Schule in mancherlei Weise zu vereiteln versucht. Das Ordnungsamt erschien an der Haustür der Eltern und wollte die drei Kinder der drei Familien von zu Hause aus zur Schule zwangszuführen; doch glücklicherweise waren die Mütter mit den betreffenden Kindern nicht zu Hause. Die Rektorin drohte sogar mit Sorgerechtsentzug, obwohl die Kinder nur an diesem Sexunterricht nicht teilnahmen!

Den Eltern kann das Sorgerecht nur dann entzogen werden, wenn sie versagen und wenn die Kinder aus irgendwelchen Gründen zu verwahrlosen drohen (Art. 6 III GG). Wer hier versagt hat - bzw. wer die sexuelle Verwahrlosung unserer Kinder und Jugendlichen schon seit 40 Jahren durch eine schamzerstörende, menschenunwürdige, normen- und wertelose Sexualisierung zu verantworten hat -, sind mit Sicherheit nicht die Eltern, die ihre Kinder vor dieser Zwangssexualisierung zu schützen suchen!

Viele andere Eltern riefen uns schon an und baten uns, ihnen zu helfen, den Lehrern klarzumachen, dass sie ihre Kinder nicht in einen solch antichristlichen Sexunterricht zwingen dürfen - sogar in Nichtbeachtung ihres Reifegrades. Die Kinder nehmen dadurch Schaden an ihrer Seele; denn die staatliche Sexualerziehung ist nichts anderes als Einübung in eine Gesinnung, in der Gott und Seine Gebote missachtet werden; sie ist Anleitung zu vorehelichem Sex - d.h. zu Unzucht, Hurerei, zu Schändung des eigenen Leibes an sich selbst (Selbstbefriedigung) und zu abartigen sexuellen Praktiken!

Ein junger Bruder erzählte mir jetzt, er habe sich damals, als er in der Schule war (vor ca. 10 Jahren), sehr geschämt, seinen Eltern zu berichten, was die Lehrerin ihnen bezüglich SE alles beigebracht hatte: z.B. wie man Selbstbefriedigung machen kann, und dass dies gesund sei und zur Verarbeitung von inneren Spannungen diene. Die Lehrerin berichtete auch weiter - in der Öffentlichkeit der gemischten Klasse! -, dass sie ihren eigenen kleinen Kindern alles an ihrem - der Mutter (!) - eigenen Körper zeigt und erklärt; sie lässt ihre Kinder sogar ihr Menstruationsblut anschauen, "damit sie sich später nicht fürchten sollen, wenn sie in die Pubertät kommen".

Die Tendenz der Lehrer, durch die detaillierte sprachliche Behandlung geschlechtlicher Themen das Schamgefühl abzubauen, ist auffallend. Für die Kinder ist das schädlich und verderblich, denn das Schamgefühl ist der beste Schutz vor sexueller Sünde und vor Zudringlichkeiten.

Kürzlich erzählte mir jemand, eine Mutter aus NRW habe die Lehrerin gebeten, ihr Kind vor SE zu verschonen. Sie antwortete, sie werde dieses Thema nur ganz oberflächlich durchnehmen. Als die Mutter nach einiger Zeit ihr Kind danach fragte, sagte es, sie hätten schon seit geraumer Zeit diesen Unterricht; sie lassen das betreffende Unterrichtsmaterial immer in der Schule. Auf die eindringliche Bitte der Eltern hin durfte das Kind das Buch, um das es sich handelte, nach Hause bringen. Die Eltern waren entsetzt, weil darin alles, was mit dem Geschlechtsverkehr zusammenhängt, bis ins Einzelne dargestellt und beschrieben wurde. Sie fühlten sich von der Lehrerin hintergangen.

Jetzt berichtete mir wieder eine Mutter, ihre Kinder (Zwillinge) hätten zu Beginn des 4. Schuljahres - ohne Benachrichtigung der Eltern - SE-Unterricht in der gemischten Klasse gehabt; sie hat es zu spät erfahren, als alles schon vorbei war. Das Unterrichtsmaterial zeigte die Geschlechtsorgane und ihre Funktion bis ins kleinste Detail!


Verheerend ist, dass der Sexunterricht gemäß der staatlichen Richtlinien fächerübergreifend durchgeführt wird - d.h. in jedem Fach, sogar in Mathematik. Die Lehrer werden vom Schulgesetz her aufgefordert, alle Fragen der Kinder bezüglich der Sexualität zu beantworten. Was in den Köpfen von emanzipatorisch erzogenen Kindern an schamlosen Fragen entsteht, kann man sich kaum vorstellen, wenn man selbst eine Erziehung zu Keuschheit genossen hat! Sich diese Fragen und ihre Beantwortung anzuhören, ist für schamhaft erzogene Kinder ein unzumutbarer Eingriff in ihre Intimsphäre.

Der hessische Elternverein schrieb in "Mitteilung" Nr. 2, S. 2 unter: "Die sexuelle Revolution" ein sehr zutreffendes Zitat:

"Wer dem Gemetzel im Mutterschoß entgeht, wird später wehrlos den geistigen Mördern der Sexualerziehung preisgegeben" (Pater Werenfried van Straaten).

Im Sportunterricht soll die Sexualität durch entsprechende Übungen gefühlt und anschließend im Gespräch reflektiert werden. Die Kinder werden dadurch geradezu manipuliert zu unzüchtigem Verhalten. Im Musik- und Sportunterricht - und in manchen Schulen in jeder Pause - hören die Kinder außerdem Rock- und Beatmusik ("Rock and Roll" - bedeutet vulgärsprachlich: Beischlaf), welche nachweislich Aggressionen und sexuelle Stimulation bewirkt.

Öfters werden die Kinder in der Schule mit gräulichen Filmen konfrontiert, die nach der FSK (Film-Selbstkontrolle) nicht für ihr Alter zugelassen sind und von ihrem Inhalt her jeglichen Glauben, jegliche Scham und alle christlichen Werte zerstören.


Aus all den genannten Gründen können viele Eltern ihre Kinder nicht mehr in den staatlichen Schulen lassen. Sie entschließen sich dann jeweils für die Hausunterrichtung. Dadurch kam es aber immer mehr zu Konflikten mit den Schulbehörden und Gerichten.

Wegen dieser Probleme haben wir immer viel zu schreiben - an die Lehrer, Behörden und Gerichte. Wir begründen jeweils vom Gesetz und von der Bibel her, weshalb gläubige Eltern nicht dazu verpflichtet werden können, ihre Kinder entgegen ihrem Willen, entgegen ihrem Glauben einer ideologischen Staatserziehung auszusetzen, die den Kindern zudem noch unendlichen Schaden verursacht.



B) Ein kurzer Einblick in die Rechtsprechung

Die Schulen, Schulbehörden und Gerichte forcieren die Eliminierung der Eltern- und Kinderrechte aus dem Bereich der Schule. Das zeigt sich besonders im Bereich der staatlichen SE. Der Staat soll uneingeschränkt in der Schule das Sagen haben. - Manche Lehrer verstoßen skrupellos gegen das Grundgesetz und gegen die zu Gunsten der Eltern bestehenden Gesetze, Richtlinien und Rechtsprechung: Sie fragen nicht nach ihrer Informationspflicht den Eltern gegenüber, schon gar nicht nach rechtzeitiger Information der Eltern, nicht nach dem Reifegrad des einzelnen Kindes, nicht nach seinem Persönlichkeitsrecht und nicht danach, ob die Wertevorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Eltern im Unterricht sichergestellt sind. Das Grundgesetz wird durch die erzwungene Teilnahme an der SE in mehrfacher Hinsicht missachtet und verletzt:

Ï Verletzung der Menschenwürde der Schüler, die unantastbar ist; "sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" (Art. 1 I GG);

Ï Verletzung des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler (Art. 2 I GG);

Ï Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der Schüler (Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit), das auch die Intimsphäre sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern einschließt (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG);

Ï Verletzung der Glaubens- u. Gewissensfreiheit der Eltern und Schüler, wonach niemand gezwungen werden kann, gegen sein Gewissen zu handeln (Art. 4 I GG);

Ï Verletzung der häuslich-familiären Intimsphäre (Art. 6 I 1 GG);

Ï Verletzung des den Eltern zuvörderst zustehenden Rechtes auf Pflege u. Erziehung ihrer Kinder (Art. 6 II 1 GG), durch

- nicht rechtzeitige u. umfassende Information der Eltern über Beginn und Inhalte des Sex-Unterrichts;

- Eingriffe in den Bereich der elterlichen Sexualerziehung und ihrer Wertevorstellungen bezüglich der Sexualität (BVerfGE 47,46/47). In dieser Entscheidung wird dazu festgestellt, dass die Sexualerziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern ist (1. Leitsatz);

zusätzlich stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass

"...die Sexualerziehung in der Schule für die verschiedenen Wertevorstellungen auf diesem Gebiet offen sein muss und dass allgemein Rücksicht auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu nehmen ist, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind, und dass die Schule insbesondere jeden Versuch einer Indoktrination der Jugendlichen unterlassen muss" (2. Leitsatz).

- Missachtung der mangelnden Reife ihrer Kinder für den Sex-Unterricht (BVerfGE 47,46/75);

- Missachtung der Befreiungsmöglichkeit (BVerfG 2 BvR 1693/04);

- Missachtung der Neutralitätspflicht im Sex-Unterricht (ebd.);

Ï Verletzung des Rechts der Eltern, ihre Kinder von weltanschaulichen Überzeugungen fernzuhalten, die ihnen als falsch und schädlich erscheinen (Art. 6 II 1 i.V.m. Art. 4 I GG);

- Das Bundesverfassungsgericht führt dazu in seiner für alle Gerichte und Behörden verbindlichen Rechtsprechung aus (BVerfGE 93,1/17, Kreuzbeschluss):

"Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfasst Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen" (vgl. BVerfGE 41,44 und 47 f).

Ï Verletzung der Sicherstellung der religiösen Überzeugungen der Eltern im staatlichen Schulunterricht (1. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (=ZP EMRK), Art. 2).


Wegen dieser Grundrechtsverletzungen wurde eine ganze Reihe von Verfassungsbeschwerden von den für SchuzH oder in Kooperation mit SchuzH arbeitenden Rechtsanwälten eingereicht; sie wurden jedoch nicht zur Entscheidung angenommen. Das hat dazu geführt, dass Eltern und Schüler resignieren und mehr und mehr der Überzeugung sind, es sei eine vergebliche Sache, sich auf seine Grundrechte zu berufen; sie stünden nur noch im Grundgesetz, hätten aber keine Bedeutung mehr, weil Behörden und Gerichte sie nicht mehr beachteten. Viele Eltern haben daraus nicht nur die Konsequenz gezogen, nicht mehr für ihre Grundrechte zu kämpfen, sondern sie haben Deutschland verlassen und sind ausgewandert. Dennoch sollten immer wieder die Rechtsverletzungen gerügt werden. Der bedeutende Theologe des letzten Jhd., Francis Schaeffer, schreibt dazu in seinem Buch: Wie können wir denn leben - Aufstieg und Niedergang der westlichen Kultur (5. Aufl. 2000, S. 259):

"Die Unterlassung entschiedenen Handelns gegen das Entstehen einer autoritären Regierung bedeutet bereits eine Entscheidung dafür."

Die Missachtung des geltenden Rechtes ist ein ernstes Anzeichen für das Aufkommen eines autoritären Regierungssystems.




C) Die antichristlichen Einflüsse

I. Inwiefern ist der Schulunterricht der staatlichen Schulen von antichristlichen Einflüssen durchsetzt?

Der Schulunterricht ist durch die antichristlichen Einflüsse wie Evolutionstheorie, New-Age-Pädagogik und die staatliche Sexualerziehung durchsetzt.


1. Evolutionstheorie


Im derzeitigen staatlichen Schulunterricht wird bezüglich der Entstehung des Menschen ausschließlich die atheistische Evolutionslehre gelehrt. Damit wird den Kindern der Glaube an einen Schöpfergott geraubt; wenn sich alles von selbst entwickelt hat, ist Gott überflüssig und Seine Gebote sind nicht zu beachten. Auf diesem Hintergrund ist den Kindern das ganze Schulprogramm, das der elterlichen Erziehung widerspricht, plausibel. Sie geraten in einen Loyalitätskonflikt zwischen den eigenen Eltern und den Lehrern.

Die Schöpfungslehre und Argumente für sie - wissenschaftlich als Kreationismus bezeichnet - sollen nun generell europaweit nicht mehr im Unterricht zugelassen werden, sodass kein Lehrer mehr auf die Schöpfungslehre hinweisen darf. Das hat jetzt der Europarat in seiner Herbstsitzung am 04.10.07 beschlossen. Er hat nachdrücklich die Regierungen in Europa aufgefordert, "mit aller Entschiedenheit gegen die Einbeziehung des Kreationismus - der die Evolutionen der Arten durch natürliche Auslese leugnet - in den Unterricht als gleichberechtigte Wissenschaftsdisziplin neben der Evolutionstheorie anzugehen. Wenn wir nicht Acht geben, könnte der Kreationismus zu einer Bedrohung für die Menschenrechte werden." Die "Kreationisten" förderten - so heißt es - Fundamentalismus und Extremismus; die "Fundamentalisten" - sowohl im Islam als auch im Christentum - würden eine Theokratie anstreben und die Menschenwürde und Menschenrechte gefährden; die "Kreationisten" seien deshalb die größten Feinde der Demokratie und der modernen Bildung!

Ihre Einwirkung auf die Schulen sei gefährlich und müsse verhindert werden, bevor es zu spät sei. Anhänger des Kreationismus verübten einen "Angriff auf die Menschenwürde", es handele sich um einen "Rückfall ins Mittelalter", und es sei verhängnisvoll für die Länder des Europarats, keine vorbeugenden Maßnahmen gegen den Einfluss der Kreationisten zu treffen. Es gelte, "die Wissenschaft gegen den Kreationismus zu verteidigen" und "die Lehre der Evolution als eine fundamentale wissenschaftliche Lehre in der Schule zu unterstützen". Der Kreationismus sei nach den USA nun auch in Europa auf dem Vormarsch, Gläubige wollten die Schöpfungslehre in den Schulen verankern. Es gebe "Machenschaften" von Gläubigen, "die mit allen Mitteln die Evolutionstheorie bekämpfen und die Ideen des Kreationismus unterstützen".

Daher gelte es zu reagieren, "bevor es zu spät ist", heißt es in dem Dokument wörtlich. Und weiter: "Wenn wir nicht wachsam sind, sind Werte, die den Kern des Europarates bilden, in Gefahr, von kreationistischen Fundamentalisten bedroht zu werden" (Hier lesen Sie das Dokument im Original:

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Der Europarat ignoriert, dass die Evolutionstheorie genauso wenig zu beweisen ist wie die Schöpfungstheorie. Die Evolutionstheorie kann weder die Ordnungsmäßigkeiten noch die Zweckmäßigkeiten in der Schöpfung erklären. Aufgrund der Logik muss geschlossen werden, dass es einen Schöpfer geben muss. Zufall und Zeit können z.B. nicht begründen, dass sich das Wasser bei 4° nicht weiter zusammenzieht, weil es da seine größte Dichte hat, sondern sich bei noch tieferen Temperaturen ausdehnt, was ein einmaliger Vorgang in der ganzen Schöpfung ist, der aber notwendig ist, um Leben auf dieser Erde zu garantieren. Darwin selbst hat am Ende seines Lebens Zweifel an seiner Evolutionstheorie gehabt - insbesondere, wenn er an das menschliche Auge dachte. Konnte dieses zweckmäßige und leistungsfähige Organ durch Zufall entstanden sein? Bei diesem Gedanken packe ihn ein Fieber, wie er sagte.

Es gibt anscheinend in Europa wohl keine Christen mehr, die der Schöpfungstheorie eine der Evolutionstheorie entsprechende Stellung im Schulunterricht einräumen könnten. Das christliche Abendland Deutschland scheint tot zu sein. Die wenigen Gläubigen, die an der Schöpfungslehre festhalten, sind ein kleiner Überrest, der unsachlich und diskriminierend bekämpft wird.

Die Bibel belegt klar die Schöpfungslehre: 1.Mose 1,1: "Im Anfang schuf Gott die Himmel und die Erde" - und zwar in sieben normalen Tagen, indem es jeweils heißt: "Und es wurde Abend, und es wurde Morgen: der (z.B.) zweite Tag."
Ps. 8,4: "Wenn ich Deinen Himmel betrachte, das Werk Deiner Hände, den Mond und die Sterne, die Du bereitet hast…"
Röm. 1,18-32: "Sein (Gottes) unsichtbares Wesen, nämlich Seine ewige Kraft und Gottheit, wird seit Erschaffung der Welt an den Werken durch Nachdenken wahrgenommen, so dass sie keine Entschuldigung haben."
Hebr. 11,3: "Durch Glauben verstehen wir, dass die Welten durch Gottes Wort bereitet worden sind, so dass die Dinge, die man sieht, nicht aus Sichtbarem entstanden sind."



2. New-Age-Pädagogik

Weitere antichristliche Erziehungseinflüsse im schulischen Bereich rühren von den okkult-esoterischen Praktiken aus dem Bereich des New Age her - wie Stilleübungen und Phantasiereisen, Mandala-Malen und andere Entspannungsübungen, auch Autogenes Training (Selbsthypnose). Hiermit nimmt man den Kindern das Vertrauen auf die göttliche Hilfe und ersetzt es durch das Vertrauen auf eigene Übungen aus dem esoterischen Bereich und die dahinter stehenden Geistesmächte der Finsternis.

Über Phantasiereisen berichtete uns eine Grund- und Hauptschullehrerin Folgendes:

"Im Studium bin ich zum ersten Mal solchen Phantasiereisen begegnet. Sie sollen bewirken, dass die Kinder ruhig werden, besser lernen können, eine bessere Klassengemeinschaft haben, sich besser auf den Lerninhalt konzentrieren können, usw. Phantasiereisen werden im Unterricht oft zu Beginn der Stunde - oder wenn die Klasse sehr unruhig ist, auch zwischendurch durchgeführt. Phantasiereisen sind unter Beachtung der grundsätzlichen Anweisungen durchzuführen. Die Kinder sitzen wenn möglich im Kreis (bei Klasse 2000 liegen sie im Kreis), schließen die Augen, legen den Kopf auf den Tisch ... und bringen sich in eine ganz entspannte Position. Nun wird meistens leise Musik angemacht, und die Lehrperson erzählt eine Reise, die sich die Kinder nicht nur vorstellen sollen, sondern die die Kinder wirklich erleben. Von diesen Erlebnissen (Gespräche usw.) dürfen die Kinder dann später berichten. Die erste wichtige Anweisung für die Lehrperson: Es ist außerordentlich wichtig, dass man genau den Weg, mit dem man die Kinder nach draußen führt, sie später auch wieder zurückbringt. D.h.: ...




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Dr. Lothar Gassmann

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