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Dignitas: Sterbehilfe aus der Tüte


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Dignitas: Sterbehilfe aus der Tüte





Jesus.de-


Von Judith Gras





20.03.2008


Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas macht erneut von sich reden. Seit kurzem wird Suizidwilligen empfohlen, sich für den Freitod eine Tüte über den Kopf zu ziehen, die Helfer danach mit Heliumgas füllen. Da Heliumgas leichter ist als Sauerstoff, wird es zur Füllung von Luftballons verwendet. Außerdem wird es vermischt mit Sauerstoff beim Tauchen verwendet, auch als Beatmungsgas für Asthmatiker. In der Plastiktüte verdrängt das Helium den Sauerstoff und führt so zum Tod. Der Tod trete zwar nicht sofort ein, nach einer Minute würde der Sterbewillige jedoch in Ohnmacht fallen, nach zwei Minuten trete der Herzstillstand ein, so zumindest Rudolf Güntert, Vorstandsmitglied des Vereins Suizidhilfe Zürich.

Während Güntert diese Art der Sterbehilfe als „rasch und schmerzlos“ beschreibt, redet die Staatsanwaltschaft, die Videos vom Sterben der Menschen als Beweis erhält, von Menschen, die „mehrere zehn Minuten“ lang zuckten. Die Videos seien „fast unzumutbar“, so Oberstaatsanwalt Andreas Brunner. „Nicht alles, was Menschen freiwillig tun, ist deshalb ethisch unbedenklich“, sagte Brunner der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA). Auch Johannes Fischer, verantwortlicher Leiter des universitären Forschungsschwerpunkts Ethik an der Universität Zürich, bezeichnet die neue Methode als „ethisch absolut nicht vertretbar“.

Mit der neuen Methode versucht Dignitas die Sterbehilfe-Kontrolle durch Ärzte zu umgehen. Diese konnten die Sterbehilfe bisher durch Verschreiben des Medikamentes Natriumpentobarbital überwachen. Diese Methode sei für die Sterbehilfe weitaus geeigneter, so Brunner, allerdings sei sie aufgrund der nötigen Rezepte schwerer zu bekommen. Der so genannte „Todescocktail“, der von Dignitas oft verwendet wird, fällt aufgrund des darin erhaltenen Natriumpentobarbital in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz und ist somit im Gegensatz zum Luftballongas nicht frei im Handel erhältlich.

Laut Staatsanwalt Jürg Vollenweider begann Dignitas bereits am 18. Februar mit der Beihilfe zum Selbstmord durch Helium-Tüten, seither seien bereits vier Todesfälle bekannt. Diese außergewöhnlichen Todesfälle müssen nun geprüft werden, so Vollenweider. In der Schweiz ist es zwar erlaubt, einem Sterbewilligen beim Suizid zu helfen, allerdings müssen selbstsüchtige Motive ausgeschlossen werden können. Bisher war die Regierung immer gegen eine staatliche Kontrolle der Sterbehilfe.

In der Schweiz herrscht ein regelrechter „Sterbetourismus“, laut Dignitas waren es 2006 rund 200 Menschen, die zum Sterben in die Schweiz reisen, unter ihnen befanden sich 118 Deutsche. Offizielle Angaben liegen zu diesen Zahlen nicht vor. Erst im vergangenen November hatte Dignitas einen Skandal ausgelöst, als bekannt wurde, dass die Organisation auf einem Parkplatz bei Zürich zwei Deutschen Beihilfe zum Suizid geleistet hat. Die in Hannover gegründete Organisation von Dignitas hatte 2005 bundesweit Proteste ausgelöst.

Vor wenigen Tagen erst ist die Geschichte der Französin Chantal Sébire durch die Medien gegangen. Die 52-Jährige ist durch unheilbaren Gesichtskrebs völlig entstellt, kann weder riechen, noch schmecken oder sehen. Ihr Antrag auf einen würdevollen Tod durch Sterbehilfe wurde vom Gericht abgelehnt, nun will auch sie Hilfe bei Dignitas suchen.
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