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Muslimische Gebetsräume an deutschen Schulen?


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Rolf

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Muslimische Gebetsräume an deutschen Schulen?





Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts empört Eltern und Lehrer - Gymnasium muss 14-Jährigem einen Raum für Gebete zur Verfügung stellen

Das Gerichtsurteil für sich genommen scheint eher belanglos, der Trend aber, den viele dahinter befürchten, nicht. Und so hagelte es umfassende Richterschelte. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte beschieden, dass ein Gymnasium im Stadtteil Wedding einem 14-jährigen muslimischen Schüler einen Raum zur Verfügung stellen muss, in dem er in der unterrichtsfreien Zeit seinem täglichen Gebet nachgehen kann. Er hatte geklagt, weil die Direktorin des Diesterweg-Gymnasiums ihm das öffentliche und aufsehenerregende Gebet auf dem Schulflur - im Sinne religiöser Neutralitätspflicht - untersagt hatte.

Nicht nur der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Sascha Steuer, sieht durch den Urteilsspruch die Neutralität der Schulen in Gefahr. In den Augen seines Fachkollegen von den Grünen, Özcan Mutlu, ist das Urteil schlicht "Gift für die Integration", das "die Kluft zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in dieser Stadt vertiefen statt Gräben zuschütten" werde. Breites Unverständnis kam auch von Eltern.Safter Cinar etwa, Vorsitzender des Türkischen Elternvereins, will eine solche Regelung, die sich auf die grundgesetzliche Freiheit zur Religionsausübung beruft, nur akzeptieren, wenn im Gegenzug für muslimische Schülerinnen dann auch ausnahmslos die Schulpflicht beim Sexualkunde- und Schwimmunterricht gelte. Und Detlef Bathe, Gesamtelternvertreter des betroffenen Diesterweg-Gymnasiums, fragt sich, ob zur grundgesetzlich verbrieften Religionsausübung die Schule der richtige Ort sei.

In Zeiten, da die Sparpolitik in der Hauptstadt beispielsweise zum Schließen von Schulbibliotheken oder Cafeterien führt oder sogar dazu, dass der Zugang zu den Schülertoiletten aus Angst vor kostenträchtigem Vandalismus beschnitten wird, dürfte die Einrichtung eigener muslimischer Bet-Räume, sollte der Fall Schule machen, schwer zu vermitteln sein. Berlins Schulen sind räumlich schlecht ausgestattet, Ambitionen für den Ganztagsbetrieb scheitern nicht zuletzt auch daran. "Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass vorhandene Räume für die Ausübung spezieller religiöser Riten bereitgestellt werden sollen", sagt CDU-Mann Steuer.Doch nicht nur der Mangel, der in Berlin regiert, auch die religionspolitische Linie in der Stadt stünde einer solchen Entwicklung diametral entgegen. Kruzifixe mussten in den Schulen der Hauptstadt nicht erst verboten werden.

Doch die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts als Pflichtfach zugunsten des weltlichen Ethikunterrichtes ist immer noch umstritten. Die christlichen Kirchen immerhin, die durch diese Änderung im Lehrplan aus der Schule gedrängt wurden, schöpfen aus dem Gerichtsurteil, wenn es zunächst auch nur einen Muslim trifft, denn auch ein wenig Hoffnung: "Wenn der Schulbetrieb nicht gestört wird, ist nichts gegen muslimische oder andere Gebete in der Schule einzuwenden", sagte eine Sprecherin der evangelischen Kirche zu dem Fall. Doch die Träume, die Kirchenvertreter aller Glaubensrichtungen nun womöglich hegen könnten, machen den Schulverantwortlichen eher Angst: "Was sollen wir tun, wenn an einer Schule in Neukölln 400 Muslime in der Pause beten wollen? Die Turnhalle räumen?", fragt Wolfgang Harnischfeger, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Schulleiter in der Erziehungsgewerkschaft GEW und Direktor der Beethovenschule im Stadtteil Lankwitz.

Er befürchtet, dass muslimische Gebete unter Schülern "aggressive Reaktionen" auslösen.Wird es so weit kommen? Werden schon bald Massengebete die Schulen vor Probleme bei den Räumen, beim friedlichen Miteinander, bei den Lehrplänen stellen? Müssen wir gar Angst haben, dass solche Bet-Räume an Schulen - wie in England geschehen - insgeheim zu Gründungsorten für islamistische Vereinigungen werden?Noch hat sich das Gericht nicht verpflichtet gefühlt, solche Visionen zu prüfen. Noch ging es nur um einen Bescheid zu einem Eilantrag des Schülers Yusuf M., und darin bewertete es die freie Religionsausübung höher als die Pflicht zur religiösen Neutralität an den Schulen. Bildungssenator Jürgen Zöllner und die Leiterin der betroffenen Schule erklärten, den Gerichtsentscheid zu befolgen, beide behalten sich jedoch vor, das Urteil in nächster Instanz anzufechten. "Schule ist ein Ort von Erziehung und Bildung in einem weltanschaulich und religiös neutralen Rahmen, sagte Senator Zöllner, "das gilt es sicherzustellen."
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