Jump to content

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Photo

Kärnten beschließt Gesetz gegen Moscheen-Bau


  • Please log in to reply
No replies to this topic

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PipPipPip
  • 34225 posts
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Österreich: Kärnten beschließt Gesetz gegen Moscheen-Bau





Jesus.de-


14.02.2008


Die Kärntener Landesregierung hat als erste Regierung Europas ein Bauverbot für Moscheen durchgesetzt. Durch die Einführung des sogenannten Ortsbildpflegegesetzes will man in der Provinz Österreichs den Bau von Minaretten verhindern. „Es ist an der Zeit, ein Zeichen zu setzen“, sagte Kärntens umstrittener Landeshauptmann Jörg Haider (Bündnis Zukunft Österreich) als Reaktion auf den Beschluss, den das Gremium am Dienstag fasste.

In Österreich streiten seit geraumer Zeit Juristen und Politiker darüber, ob der Gesetzentwurf tatsächlich den Bau von Moscheen verhindern kann – und ob ein derartiges Verbot verfassungskonform wäre. War in früheren Versionen noch explizit von einem Moscheen- und Minarett-Verbot die Rede, gelte es nach dem jetzt verabschiedeten Entwurf um zu prüfen, ob ein zu prüfendes Bauobjekt „mit der örtlichen Baukultur übereinstimmt.“ Zumindest FPÖ und BZÖ betrachten Minarette als kulturfremd. Zukünftig soll eine Sonderkommission aus Baufachleuten der Bezirkshauptmannschaft derartige Fälle beurteilen.

"Ich fürchte, das Gesetz ist wasserdicht", sagt Verfassungsrechtler Theo Öhlinger im Gespräch mit dem Standard. Die neue Gesetzesvorlage "kaschiere" die eigentliche Absicht des Gesetztes, wenn es von "außergewöhnlichen Bauten" spreche, und dabei nicht zwischen sakralen und profanen Gebäuden unterscheide, kritisierte der Verfassungsrechtler. Die ursprüngliche Formulierung wäre seiner Einschätzung nach verfassungswidrig gewesen, weil sie dem Grundsatz der freien Religionsausübung widersprochen hätte.
(pg)
  • 0