Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Gericht: Verfassungsschutz darf Scientology weiter beobachte


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34137 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!







Gericht: Verfassungsschutz darf Scientology weiter beobachten





Jesus.de-



13.02.2008


(epd) - Die seit 1997 praktizierte nachrichtendienstliche Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz bleibt rechtmäßig. Dies entschied am Dienstag der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster. Scientology scheiterte damit mit seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2004.

Nach mehr als vierstündiger mündlicher Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter Michael Bertrams in seiner mündlichen Urteilsbegründung, dass das Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür sehe, dass Scientology nach wie vor Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet sind. Aufgrund der Beobachtung des Verfassungsschutzes ergäben sich zahlreiche Hinweise darauf, dass Scientology eine Gesellschaftsordnung anstrebe, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde eingeschränkt würden.

Scientology hatte vor Gericht versucht, für sich den Schutz einer Religionsgemeinschaft zu reklamieren. Diese Frage bleibe auch nach dem heutigen Verfahren offen, erklärte das Gericht, für die Urteilsfindung sei dies aber unerheblich gewesen. Die Kosten des Verfahrens müssen je zur Hälfte das Bundesamt für Verfassungsschutz und Scientology tragen. Eine Revision ist nicht zulässig.
  • 0