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Essen: Bußgeld wegen Bibelvers auf Taxi


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Rolf

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Essen: Bußgeld wegen Bibelvers auf Taxi

 

 

 
 
23. Februar 2024
 
 

Ein Taxifahrer in Essen soll aufgrund eines Bibelverses auf seinem Dienstwagen ein Bußgeld zahlen. Der Vorwurf: Unerlaubte religiöse Werbung. Jetzt hat er Einspruch eingelegt.

 

 

Im Oktober 2023 erhielt Taxifahrer Jalil Mashali aus Essen Post von der Straßenverkehrsbehörde – darin enthalten: eine Abmahnung. Der Vorwurf: Mashali habe unerlaubte religiöse Werbung auf seinem Taxi angebracht. Stein des Anstoßes war ein Aufkleber mit der Aufschrift: „Jesus – Ich bin der Weg. Die Wahrheit. Und das Leben“ am unteren Rand der Heckscheibe des Taxis (siehe Titelfoto).

 

 

Dies sei gemäß Personenverkehrsverordnung (

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) unzulässige „religiöse Werbung“, die auf Taxen nicht erlaubt sei, argumentiert die Behörde und drohte ein Bußgeld an. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen.

 

 

Inzwischen hat die Stadt Essen ein Bußgeld gegen den Taxifahrer verhängt, wie die christliche Menschenrechtsorganisation 

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 berichtet. Die zuständige Behörde fordert von Mashali 60 Euro Bußgeld plus 28,50 Euro Gebühren.

 

 

Taxifahrer legt Einspruch ein

 

 

Dagegen habe Mashali Einspruch eingelegt, heißt es. „Jesus ist das Beste, was ich jemandem emp-fehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat“, so der Taxifahrer. „Deshalb möchte ich den Auf-kleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann. Ich will keinen Ärger ma-chen, aber ich habe auch nichts Falsches getan. Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen. Ich hoffe, das weiterhin tun zu können.“

 

 

„In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unter-drücken noch zensieren“, sagt Dr. Lidia Rieder, Juristin bei ADF International. Mashalis Handeln sei durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt. Das beinhaltet auch das Recht, seine Überzeugungen öffentlich kundzutun.

 

Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Mashalis Einspruch nicht zurück, müsste am Ende wohl das zuständige Amtsgericht entscheiden.

 

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alil Mashali (Foto: ADF International)

 


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