Mitteilung, 8. Februar 2024
Trotz Kinderporno-Besitz: Strafmilderung für Transperson
Sehr geehrter Herr Wiesenhuetter,
segelt die Pädophilie im Windschatten des Trans-Hypes? Das Amtsgericht Hersbruck in Mittelfranken hat einem Mann für den Besitz von über 70 kinderpornographischen Bildern eine milde Strafe gewährt, da dieser sich als „Transfrau“ identifiziert. Der 52jährige Angeklagte erhielt lediglich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Das Gericht glaubte dem Mann, der , sich überhaupt nicht sexuell zu Kindern hingezogen zu fühlen, sondern die Kinderpornos nur wegen seiner „transsexuellen Geschichte“ und aus Gründen der „Identitätsfindung“ zu besitzen. Bereits als Kind habe er sich als Frau gefühlt. Mit den Bildern habe er etwas nachholen wollen, was er nun allerdings bereue.
Dabei waren auf manchen Bildern explizite Fälle von schwerstem Kindesmißbrauch zu sehen. Darauf stehen in Deutschland normalerweise zwischen einem und fünf Jahren Gefängnis. Das Gericht unterbot diese gesetzliche Maßgabe deutlich und schafft damit einen gefährlichen Präzedenzfall:
Denn mit dem Verweis auf das vermeintliche Leiden als „Transperson“ ließen sich alle möglichen schweren Verbrechen rechtfertigen. Ein gefundenes Fressen auch für offen Pädophile, die sich zunehmend als unschuldige Opfer inszenieren und auf diese Weise Pädophilie als gängige sexuelle Neigung normalisieren wollen.
Mit dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ würde diese Masche noch leichter vonstattengehen, da auch ein Straftäter durch den bloßen Sprechakt seinen Geschlechtseintrag ändern lassen könnte. Einmal mehr sehen wir, wie die verschiedenen zerstörerischen Entwicklungen ineinander greifen.
Das muss einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden! Deshalb veröffentlichen wir in wenigen Wochen unsere neue Aufklärungsbroschüre „Die schleichende Pädophilisierung“. , damit wir die Broschüre direkt in einer möglichst hohen Auflage drucken lassen können!
Herzliche Grüße, Ihre
Hedwig v. Beverfoerde