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Das verlogene Theater um „Remigration“


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Rolf

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Das verlogene Theater um „Remigration“

 

 

 

 

 
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29. JANUAR 2024

 

 

 

Die Unruhe unserer polit-medialen Nomenklatura über den Aufstieg der AfD in der Gunst des Wahl­volks veranlasst sie offenbar zu immer verwerflicheren Beschimpfungen politischer Konkurrenten.

 

Die­selben herrschenden Politiker, die die Bestrebung der EU unterstützt, die Freiheit der Meinungs­äuße­rung in Internetmedien einzuschränken – und das nicht nur zur Einschränkung von „Hass und Hetze“, sondern auch von angeblichen „Fehlinformationen“ –, ergehen sich öffentlich in schwersten Beleidi­gungen („Nazis“) und gehässigen Beschuldigungen unbescholtener politischer Gegner. E

 

 

in Gastbeitragg von Dr. Christoph Heger

 

 

Jüngst wird die Darstellung eines Treffens interessierter Personen aus AfD und CDU mit juristischer Qualifikation zu einem Vortrag des österreichischen „Rechtsextremisten“ Martin Sellner von seiten ei­nes privaten, aber öffentlich finanzierten Inlandsgeheim-dienstes „Correctiv“ missbraucht zu weiteren Beschuldigungen. Zwar hatte Bundeskanzler Olaf Scholz vor kurzem „effektivere Abschiebungen“ an­gemahnt.

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Aber wenn ein Martin Sellner von „Remigration“ spricht – eigentlich einem ganz sachlichen Wort, inhaltlich gewaltfreier als die „Rückführung“ im Koalitionsvertrag der „Ampel“ –, ereifern sich „Quali­tätsmedien“, schwad-ronieren von „Vertreibung“ und setzen seine Vortragsrunde mit der ominö­sen Wannseekonferenz von 1942 gleich.

 

Merkwürdig! Wenn sonst jemand Untaten unserer Zeit mit Verbrechen der nationalsozialistischen Herrschaft vergleicht, muss er mit einem Verfahren wegen „Volksverhetzung“ nach § 130 StGB rechnen. Aber diese verleum-derische Hetze gegen die Teilnehmer einer Vortragsrunde – ohne Beschluss oder überhaupt Beschlusskompetenz – ist trotz nicht nur Vergleich, sondern Gleichsetzung mit der Wann­seekonferenz keine „Volksverhetzung“!

 

Der Grund für diese Rechtsverdrehung ist auch klar: Die herrschende polit-mediale Nomenklatura sieht den Erfolg ihrer „Asylpolitik“ in Frage gestellt: Die vor aller Augen stattfindende Umvolkung – auch das natürlich wieder ein nicht „politisch korrekter“ Begriff – könnte durch eine „Vertreibung“, also massen­hafte Verweigerung des Asyls und folgende Abschiebung, am Ende noch scheitern.

 

Hilfsweise empört man sich besonders über die Erinnerung an die Möglichkeit, dass dies auch Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft treffen könnte, und „vergisst“, dass diese Staatsbürgerschaft sehr wohl einem verurteilten Übeltäter oder einem grundgesetzfeindlichen Aktivisten entzogen werden kann, wenn er eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt. Letzteres dürfte bei einem Großteil der „Mi­granten“ oder „Asylanten“ der Fall sein, nachdem die deutsche Staatsbürgerschaft über sie ausge­streut wird wie die Kamellen beim Kölner Rosenmontagszug.

 

Diese sich „politisch korrekt“ gebende „Entrüstung“ über einen Vortrag über Remigration ist umso ver­logener, als in den vergangenen Jahren die Regierungspolitik der „offenen Grenzen“ für Immigration sofort von angesehensten Juristen für rechtswidrig, ja grundgesetzwidrig erklärt worden ist – allerdings ohne das Echo eines polit-medialen Theaterdonners, wie wir ihn zur Zeit „gegen rechts“ erleben.

 

Warum strebte – und strebt immer noch – unsere polit-mediale Nomenkla-tura diese Ersetzung des deutschen Volks durch ein Multi-Kulti von – einan-der misstrauischen bis feindseligen – Parallelgesell­schaften? Zunächst: Sie verharmlost die längst vorhersehbaren Folgen, indem sie auf die angebliche Gemeinsamkeit des Grundgesetzes verweist. Aber selbst wenn alle diese Parallelgesellschaften es für sie als gültig anerkennten – was z.B. recht-gläubigen Muslimen nicht möglich wäre –, ist dieser Versuch einer Verharm-losung eine (Selbst?)Täuschung. Womöglich wird das Grundgesetz immer noch hochge­lobt sein, aber man wird es anders „verstehen“, indem es nicht mehr im Verständnis des deutschen ordre public gelesen wird, jenem gesell-schaftlichen, politischen und moralischen Grundkonsens, der der BR Deutschland vorausgeht, die Verfassung hervorgebracht hat, ihr Verständnis prägt und von dem dieser Staat abhängig ist.

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Stattdessen wird die Semantik seiner Begriffe verändert, nämlich der „woke­ness“ folgend. Letzteres konnte man erleben, als der Bundestag schon vor rund 30 Jahren dem Begriff „Ehe“ – mit einfacher Mehrheit, also in jedem Falle grundgesetzwidrig – eine Bedeutung verlieh, die im Gegensatz steht zu der bei der Verkündung des Grundgesetzes verstandenen Bedeutung.

 

Warum also diese dem Volk als humanitäre Asylpolitik verkaufte Umvol-kungspolitik? Tatsächlich ist diese Umvolkung ja nicht auf Deutschland beschränkt. Sie findet in mehr oder weniger demselben Maße auch in anderen europäischen Ländern statt – also in von ihrem Anfang her christlichen Ländern mit einem maßgeblich christlich fundierten ordre public. Mit anderen Worten: Es geht um die weiter­gehende Entchristlichung dieser Länder – wozu dann auch der Islam zur Hilfe genommen wird.

 

P.S. Dass maßgebliche Kreise der selbsternannten „demokratischen Partei-en“ seit Jahren die Einführung eines „Menschenrechts“ auf Abtreibung betreiben, scheint unsere ach so menschenrechtlich be­wegte polit-mediale Nomenklatura nicht zu kümmern – ungeachtet der Tatsache, dass das Bundesverfassungs­gericht auch noch ungeborenen Menschen das grund-gesetzliche Recht auf ihr Leben bestätigte.

 

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 Olaf Scholz: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“ Titelblatt DER SPIEGEL Nr. 43 vom 21.10.2023.

 

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 Ernst-Wolfgang Böckenfördes treffendes Diktum: „Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.

 

Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Andererseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren versuchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückfallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“


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