E-Mail-Aktion: Protest gegen EKD-Stellungnahme zum § 218
Liebe Freunde des Lebens,
der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat eine schockierende Stellungnahme zum Abtreibungsparagraphen 218 StGB veröffentlicht.
Um es kurz zu machen:
Die EKD fordert eine weitgehende Liberalisierung der Abtreibung, inklusive einer Verlängerung der Abtreibungsfrist von 12 auf 22 Wochen!
Insbesondere fordert Sie die Streichung von § 218 aus dem Gesetzbuch und damit eine Entkriminalisierung der Abtreibung.
Im Rat der EKD hat man sich fast komplett der Abtreibungspolitik der Ampel-Koalition angepasst.
Die Ampel will Abtreibungen als „Gesundheitsversorgung“ etikettieren und damit völlig banalisiert.
In der EKD-Stellungnahme steht, dass die Perspektive „der schwangeren Person und ihre reproduktiven Rechte stärker in den Blick nimmt“.
Konkret bedeutet das: Das Leben des ungeborenen Kindes ist unwichtig oder kaum noch der Rede wert.
Wir müssen gegen diesen unglaublichen Verrat am Lebensrecht der ungeborenen Kinder entschlossen protestieren.
Deshalb bitte ich Sie, heute noch eine E-Mail an Frau Annette Kurschuss, Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland schicken.
Kontaktdaten und Mustertext:
Vorsitzende des Rates der
Evangelischen Kirche in Deutschland
Frau Präses Annette Kurschus
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 0
Telefax: 0511 - 2796 - 777
E-Mail: [email protected]
Unser Text-Vorschlag. Bitte kopieren und in Ihre eigene Email einfügen. (Sie können selbstverständlich einen anderen Text verwenden):
Betreff: EKD-Stellungnahme zum § 218 StGB
Sehr geehrte Frau Ratsvorsitzende,
die vor kurzem veröffentlichte „Stellungnahme des Rates der EKD zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist“ ist inakzeptabel und muss zurückgenommen werden:
- In der Stellungnahme übernimmt der Rat der EKD die Ansicht der Ampel-Regierung, Abtreibungen seien „Gesundheitsversorgung“, was eine ungeheure Banalisierung darstellt.
- Die Frist für straffreie Abtreibungen sollen von 12 auf 22 Wochen erweitert werden.
- Der Paragraph 218 soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, wodurch Abtreibungen keine rechtswidrigen Handlungen mehr sein sollen.
Die EKD-Stellungnahme schwächt den ohnehin schon schwachen Schutz der ungeborenen Kinder in Deutschland. Es ist mir unverständlich, dass eine Kirche, die sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet sehen sollte, in diesem Maße das Recht auf Leben von ungeborenen Menschen preisgibt.
Deshalb meine Forderung an Sie: Diese Stellungnahme der EKD zum Schwangerschaftsabbruch muss rückgängig gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
* * *
Mit bestem Dank und herzlichen Grüßen
Pilar Herzogin von Oldenburg