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Von der Leugnung des Holocaust


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Rolf

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Von der Leugnung des Holocaust




Sehr verehrte Volksverhetzer

Die Verantwortlichen in Oxford haben der Meinungsfreiheit einen Bärendienst erwiesen: Es gibt Wahrheiten, über die man nicht diskutieren kann. Die Wahrheit über den Holocaust ist strafrechtlich zu schützen.


Von Milosz Matuschek

Die EU sucht seit ihrer Gründung nach einem tragenden Mythos und damit nach einer kollektiven Identität. Geht es nach dem Politologen Peter Graf Kielmannsegg, dann ist die Union mit diesem Vorhaben zum Scheitern verurteilt: Sie sei aufgrund ihrer Sprachvielfalt "keine Kommunikationsgemeinschaft, zu wenig Erfahrungsgemeinschaft und kaum Erinnerungsgemeinschaft".

Doch immerhin zeigt nicht zuletzt der aktuelle Versuch der EU, das Leugnen des Holocaust in ganz Europa unter Strafe zu stellen, eine essentielle Gemeinsamkeit. Denn damit würde für alle Länder Europas gelten, was schon für Adorno und viele andere Intellektuelle die moralische Identität Nachkriegsdeutschlands kennzeichnete: die Aufarbeitung von Auschwitz.

Erinnerungskultur manifestiert sich häufig in weichen Ausdrucksformen wie Feiertagen, Reden und Denkmälern. Spanien hat unlängst beschlossen, einer Verklärung des Franco-Regimes entgegenzuwirken, indem es die noch bestehenden Monumente und Statuen dieser Ära beseitigt.

Vom Köder der Freiheit

In Frankreich werden historischen Ereignissen wie der französischen Kolonialherrschaft, Sklaverei und dem Genozid der Türken an den Armeniern mehr Aufmerksamkeit in Schule und Universität verordnet. In den letzten Jahren zeigte sich aber auch eine Tendenz zu drastischeren Mitteln: Zahlreiche Länder, darunter Deutschland, Polen, Frankreich, Belgien, die Schweiz und Österreich, bestrafen inzwischen das Leugnen des Holocaust - im Fall Deutschlands mit bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Strafrechtliche Erinnerungsgesetze können in Demokratien nie ohne Probleme bestehen. Sie stehen verfassungsrechtlich in einem Spannungsverhältnis zur Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und verlangen auch der Strafrechtsdogmatik einiges an Begründungsvirtuosität ab. Nach deutschem Verfassungsrecht fällt zwar das Leugnen des Holocaust als unwahre Tatsachenbehauptung von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus, in Frankreich fürchtet man jedoch trotz ähnlicher Gesetze um die Forschungsfreiheit. In England hat das noch stärker freiheitsorientierte Straf- und Verfassungsrecht bisher die Einführung von Erinnerungsgesetzen gänzlich verhindert.

Das geistige Erbe des großen Liberalen John Stuart Mill wirft weite Schatten: Strafgesetze dürfe es nur geben, um direkte Schädigungen anderer zu vermeiden, besagt sein "harm principle". Die Meinungsfreiheit ist, so will es sein Konzept des "Marktplatzes der Ideen", grundsätzlich schrankenlos zu gewährleisten.

So fortschrittlich die Thesen großer Denker damals klangen, so leicht sind sie heute instrumentalisierbar. Das moderne Strafrecht bestraft jedoch nicht die falsche Gesinnung. Mit der Strafbarkeit des Auschwitzleugnens soll vielmehr verhindert werden, dass ein Nährboden für Übergriffe auf jüdische Mitbürger bereitet wird: Man bekämpft also eine Gefährdung des öffentlichen Friedens.

Viele Kritiker bieten dagegen eine radikale "Die-Gedanken-sind-frei"-Rhetorik auf - doch um sie geht es gar nicht. Abgesehen davon steht dahinter ein falsch verstandener Liberalismus, den die großen Aufklärer, auf die sich die Gegner der Erinnerungsgesetze so gerne beziehen, gar nicht im Sinn hatten. Gleichwohl will man mit ihrer Hilfe die Befürworter als unmodern und autoritätsgläubig hinstellen.

Doch strafrechtliche Erinnerungsgesetze laufen den Errungenschaften der Aufklärung keineswegs zuwider. Das Verbot der Holocaustleugnung ist mit Ketzer- und Hexenprozessen nicht vergleichbar. Gegen letztere agierten zu Recht und erfolgreich Aufklärer wie Beccaria, Voltaire und Thomasius. Mills "Marktplatz der Ideen" macht aber nur für Meinungen Sinn, nicht für Tatsachenbehauptungen wie die Auschwitzleugnung.

Meinungen sind durch ein persönliches Dafür- oder Dagegenhalten gekennzeichnet und Beweisen nicht zugänglich. Sie sind stets Medaillen mit zwei Seiten. Anders ist es bei historischen Tatsachen. Wer mit Mill so argumentiert, als sei der Tatsache des Holocaust dessen mögliche Nichtexistenz gleichwertig zur Seite zu stellen, ist kein freier Geist, sondern missbraucht den Gedanken "audiatur et altera pars!" und lockt seine Opfer mit dem Köder des Liberalismus in die Falle, in der die Volksverhetzung lauert.

Nun gehören Mills Prinzipien zur angelsächsischen Rechtskultur. Der jüngst verstorbene Historiker Raul Hilberg ("Die Vernichtung der europäischen Juden") lehnte derartige Verbote ab. Der renommierte Sprachforscher Noam Chomsky ist dem Charme eines "Alles-ist-erlaubt"-Geredes erlegen und ließ sich zu einem Vorwort für ein Buch Robert Faurissons ("Es gab keine Gaskammern") hinreißen, worin er diesen als "apolitischen Liberalen" in Schutz nimmt. Volksverhetzer werden so zu sympathischen "intellektuellen Außenseitern" und "Freigeistern" verklärt.

Das jüngste Beispiel für die Perversion demokratischer Errungenschaften war die Einladung des einschlägig vorbestraften Holocaustleugners und Antisemiten David Irving durch den Debattierclub der Universität Oxford zu einer Diskussion am letzten Montag. Doch zum Umgang mit Holocaustleugnern gilt, was die Antisemitismusforscherin Deborah Lipstadt gesagt hat: Es gibt Debatten, die man besser nicht führt, da sie Schein-Debatten sind. Kein seriöser Astronom würde mit einem Astrologen darüber debattieren, ob der Mond aus blauem Roquefort-Käse besteht oder nicht.

Vulgär-postmodernes Weltbild

Wer mit Holocaustleugnern debattiert, bestätigt das vulgär-postmoderne und relativistische Weltbild, dass es keine absoluten Wahrheiten gebe und alles zwei Seiten habe. Die Verantwortlichen in Oxford haben der Meinungsfreiheit einen Bärendienst erwiesen.

Der Holocaust ist das wohl am intensivsten erforschte Ereignis der Menschheitsgeschichte. Die Leugner sind nicht deswegen keine Wissenschaftler, weil sie absurde Thesen vertreten, sondern weil sie mit unlauteren Methoden arbeiten, die mit ernsthafter Wahrheitssuche nichts zu tun haben. Ihnen geht es um rechtsradikale Propaganda im Mantel vermeintlicher Forschung. Ein Teil der Propaganda besteht darin, unter der Flagge vermeintlich verletzter Grundrechte zu segeln und sich als Märtyrer für die Meinungsfreiheit zu gerieren.

Dabei sprechen die Pamphlete der Leugner schon allen wissenschaftlichen Gepflogenheiten Hohn: Gegenmeinungen von anerkannten Historikern werden ausgeblendet, verwiesen wird lieber auf Publikationen, die teilweise selbst unter Pseudonymen geschrieben wurden oder auf andere Leugner verweisen, die wiederum in ihren Fußnoten auf den ursprünglichen Autor zurückverweisen. Irreführung, nicht Aufklärung ist das Ziel, von fehlender Kompetenz ganz zu schweigen.

David Irving hat nie ein Studium abgeschlossen, sondern lediglich einige umstrittene Bücher über das Dritte Reich geschrieben, was manchen Medien aber genügt, um ihn zum Historiker zu adeln. Fred Leuchter, der als "Experte für Gaskammern" vor kanadischen Gerichten deren Nichtexistenz beweisen wollte, machte sich lächerlich, als herauskam, dass er kein einschlägiges Studium vorweisen konnte.

Natürlich ist Inkompetenz kein Grund für strafrechtliche Vorwürfe, sondern hier nur Indiz für die unsachlichen und eben strafwürdigen Absichten. Die Fragen, die Erinnerungsgesetze nach wie vor aufwerfen, sind jedoch nicht mehr grundsätzlicher Art, sondern, wenn überhaupt, ein Fall für den Reparaturbetrieb der Rechtsdogmatik. Erinnerungsgesetze helfen, Inhalt und Grenzen von Freiheitsrechten zu bestimmen. Sie enthalten den Grundrechtsschutz denen vor, die ihn in Anspruch nehmen, um die Freiheitsordnung selbst zu gefährden.

Längst war überfällig, dass sich die Justizminister der EU-Staaten auf ein gemeinsames Vorgehen für einen Beschluss zum Verbot der Holocaustleugnung einigen. Eine europäische Identität mag dadurch noch nicht gewonnen sein. Aber die EU könnte ihrem Ziel zumindest näher kommen und neben Wirtschafts-, Währungs- und Wertegemeinschaft auch zu einer Erinnerungsgemeinschaft werden.




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