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Stellungnahme zur „Okkultseelsorge“


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Rolf

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Stellungnahme zur „Okkultseelsorge“





Grundsätzliches

Die Bibel bezeugt, dass Jesus Christus den Menschen, der an Jesus glaubt, von aller Sünde und Schuld
befreit und daß der, den der Sohn frei macht recht frei ist (Joh 8,36; Röm 8,16.18.22).
Bei der Wiedergeburt wird der Mensch ein Tempel Gottes (1Kor 3,16;6,19). Der Gläubige wird deshalb
nicht von bösen Geistern, sondern vom Heiligen Geist bewohnt (Röm 6,12-14;8,13; Eph 4,17ff; Kol 3,5ff;
usw.).

Wie kam es zu einem Problem der „Okkultseelsorge“?

Das Problem entstand, weil okkulte Sünden in der Bekehrungspredigt oft nicht mehr als Sünden, die der
Vergebung bedürfen, angesprochen werden.

Das ist gefährlich, zumal der Okkultismus heute sehr an Bedeutung zunimmt.
Sich von den Abgöttern und allen ihren Machenschaften abzuwenden war immer ein Teil lebendiger
Bußpredigt (siehe dazu: Apg 19,19;26,18; 1Thess 1,9).
Durch diese Evangelisationspraxis und allgemeine Wachstumsprobleme bei den Gläubigen ergibt sich
eine große Grauzone für die sog. „Okkultseelsorge“.

Wichtige Argumente in dieser Grauzone und unsere Stellung dazu sind:

*Die Sünden der Vorfahren

Gemäß 2Mo 20,3-4 und 5Mo 5,9 haben die Eltern für ihre Nachkommen eine große Verantwortung in
bezug auf Segen und Fluch. Es gibt Vorgaben, die unser Leben mitprägen. Doch wenn es um Schuld und
Sünde geht, ist jeder eigenverantwortlich (siehe Hes 18).
Im Sinne des Geschichtsbewußtseins ist das Beugen unter die Schuld eines Volkes und einer
Familienlinie Zeugnis von persönlicher, geistlicher Reife (siehe Neh 9,2;1,6). Es darf aber nicht als ein Akt
medialer Lösung von Sünden verstanden werden.

*Das „Binden und Lösen“ nach Mt 16,19



Hier geht es um Gemeindezucht und nicht um „Okkultseelsorge“.



*Die „besondere Vollmacht“ für Okkultseelsorge

So wie uns Gott zu verschiedenen Diensten in der Gemeinde begabt hat, gibt er auch verschiedene
Begabungen für die Seelsorge. Einer kann beispielsweise gute Hilfestellung bei Eheberatung, ein anderer
bei Jugendfragen und ein dritter bei okkulten Sünden leisten.
Aber es ist falsch zu lehren, daß es für Seel-sorgebereiche „besondere Vollmachten“ gibt.
Durch ein falsches Verständnis zur Frage der Vollmacht gibt es oft auch starke Bindungen an die
sogenannten „bevollmächtigten Brüder“ mit den daraus folgenden Problemen für die Gemeinden.
Wir lehnen es als unbiblisch ab, wenn sogenannte „vollmächtige Brüder“ von außen ohne Einwilligung der
Gemeindeleitung in die Seelsorgebelange der Gemeindearbeit eingreifen.

* Die Lehre von der „völligen Reinigung“

Die Lehre von der „völligen Reinigung“, ohne die angeblich kein Wiedergeborener in das Reich Gottes
kommen soll, ist falsch. Das geistliche Wachstumsziel ist, Jesus gleich zu werden (siehe Röm 8,29; 1Jo
3,2).
Die Vollkommenheit werden wir aber erst in der Ewigkeit erlangen.

* Die Bewertung von Erfahrungen in der Seelsorge

Erfahrungen sind subjektiv. Sie dürfen nicht zum Maßstab für die Seelsorgepraxis werden. Das Wort
Gottes ist der objektive Maßstab. Stößt man in der Seelsorge auf okkulte Sünden, sollten sie klar bekannt
und Jesus gebracht werden (1Jo 1,7-10).
Dämonenbefragung und bestimmte Exorzismen, um okkulte Sünden zu lösen, kennt die Bibel nicht (siehe
Apg 16,18).
Die Erfahrungstheologie führt oft zu neuer Magie.

* Besessenheit und Belastung

Wenn unter Besessenheit verstanden wird, daß ein Mensch von fremden Geistern bewohnt wird, ist das
ein Zustand, der nur bei Ungläubigen möglich ist, denn durch die Wiedergeburt hat ein Besitz- und
Machtwechsel stattgefunden (Eph 2,1-10; Kol 1,13).
Sicherlich kann ein Wiedergeborener weiterhin sündgen, denn die alte Natur ist noch da (Röm 7). Ein
Wiedergeborener kann auch in okkulte Sünden verstrickt werden (bes. fromme Abgötterei, okkulte
Heilmethoden, seelische oder okkulte charisma-tische Betätigungen).
Manchmal kann der Feind auch Gläubige für be-stimmte Handlungen benutzen und ihn dadurch belasten.
Hier handelt es sich jedoch nicht um Besessenheit, sondern um eine Belastung, die ja auch bei anderen
Sünden vorliegt.
.............................
Quelle: afbg

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