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Rolf

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MAIN-POST vom 10. November 2005


Petition gegen Kameras und Zäune der "Christusfreunde"

220 Bürger wenden sich mit einer Eingabe an den Landtag


Von unserem Redaktionsmitglied Tilman Toepfer

GREUSSENHEIM Es stört viele Bürger, dass ganze Landstriche bei Greußenheim (Lkr. Würzburg) eingezäunt und bewacht sind wie ein Hochsicherheitstrakt. Das verstößt gegen die Verfassung, glauben sie und sind überzeugt, dass das Landratsamt Würzburg den Streit mit der "Glaubensgemeinschaft/Sekte" Universelles Leben (UL) um Zäune und Kameras scheut. Nun haben 220 Menschen eine Petition unterzeichnet und hoffen auf Hilfe vom Landtag.

Etwa 20 elektronische Kameras erfassen und verfolgen jeden, der sich dem Hofgut nähert. Hier lebt streng abgeschottet die UL-Prophetin Gabriele Wittek mit der Elite der Gemeinschaft. "Gewappnete" patrouillieren Tag und Nacht. So nennen sich die Mitarbeiter des UL-eigenen Sicherheitsapparates.

Die Unterzeichner der Petition bezeichnen sich als naturverbundene Menschen und wollen die Kameras mitten in der Landschaft nicht akzeptieren. Sie bitten den Landtag zu überprüfen, inwieweit es zulässig ist, unbescholtene Bürger auf öffentlichen Wegen von Privatgrund aus "permanent" zu filmen.

Hauptanliegen der Petition ist es, dem Artikel 141 der Bayerischen Verfassung Geltung zu verschaffen. Der garantiert den Naturgenuss im Sinne einer ungestörten Fortbewegung und verpflichtet Staat und Gemeinden das Betreten der freien Natur und damit die Möglichkeit der Erholung durchzusetzen. Die Petenten klagen: "In der Realität um Gut Greußenheim herum sieht die Situation leider anders aus."

Die Behörden sollen endlich gegen die "weiträumige Abschottung ganzer Landstriche" vorgehen, fordert die Petition. Auf Kilometer hinaus ist die Landschaft eingezäunt und mit aufgehäuften Holzabfällen "verbarrikadiert", klagen die Bürger aus der Region, und im Schutz der Absperrungen vermehren sich die Wildschweine problematisch stark. Bei den UL-Anhängern gelten die Schwarzkittel als "Geschwister".

Umfriedete Tiergehege wechseln mit dauerhaft umzäunten Obstanlagen und aufgeforsteten Flächen. Im so genannten Friedensreich der "Christusfreunde" ist faktisch kein Durchkommen mehr. Selbst den Feldgeschworenen aus Hettstadt verweigern die "Christusfreunde" den Zutritt, obwohl die von Gesetzes wegen verpflichtet sind, die Gemarkungsgrenze zwischen Greußenheim und Hettstadt zu kontrollieren.

Wenigstens die Zäune um den Jungwald müssen weg, beharren die Petenten. 1993 hatte das Landratsamt Forstkulturzäune um 18,5 Hektar auf "längstens" zehn Jahre genehmigt. Nach mehr als zwölf Jahre haben die "Christusfreunde" vom UL einige Abschnitte durch hohe Baum- und Strauchschnitt-Haufen verstärkt. Ein Signal der Unnachgiebigkeit, offenbar gestützt von den UL-eigenen "göttlichen Gesetzmäßigkeiten". 1991 hatte die Gemeinschaft verkündet, dass die "äußeren" Gesetze des "irdischen" Staates nur dann einzuhalten seien, "soweit diese in Übereinstimmung mit den Inneren Gesetzen (des UL) sind".

2001 hatte das Landratsamt Öffnungen in den Zäunen gefordert und festgestellt, auch der Aufenthalt in der aufgeforsteten Fläche und in den heranwachsenden Waldungen dürfe niemandem verwehrt werden. Als das nicht geschah, setzte das Amt 2002 ein Zwangsgeld fest, um den "Sperrriegel" zu öffnen, kassierte aber nicht bei den Adressaten, sondern nahm die Anordnung wieder zurück. Weil man im Landratsamt die juristische Auseinandersetzung mit den cleveren UL-Anwälten scheute?

Nein, sagt der Leiter des Bauamtes am Landratsamt. Michael Horlemann verweist auf die Anordnung vom August 2005. Die setzt den Verantwortlichen auf Gut Greußenheim eine Frist bis 30. November, um Zäune zu beseitigen. Die "Christusfreunde" haben allerdings dagegen Widerspruch eingelegt. Darüber muss nun die Regierung von Unterfranken entscheiden.

Zum Vorbringen der Bürger in der Petition will sich Horlemann nicht öffentlich äußern. Gegenüber der Landtagsverwaltung in München hat er Stellung bezogen. Die Eingabe aus Franken steht am 24. November beim Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz auf der Tagesordnung.
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