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Rücktrittsversicherung für Hochzeiten


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Rolf

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Rücktrittsversicherung für Hochzeiten




Eine Hochzeit gehört zu den schönsten Erlebnissen, - und vielleicht auch zu den teuersten. So bietet die Hansemerkur eine Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung an. Fällt die Hochzeitsfeier aus, weil Braut, Bräutigam oder enge Angehörige schwer erkranken oder einen Unfall haben, bezahlt die Versicherung die Stornokosten. Sie zahlt auch, wenn ein Feuer oder ein Rohrbruch die Wohnung der Brautleute schwer beschädigt.

Der Preis für die Rücktrittversicherung hängt vom Wert der Hochzeitsfeier ab. Für ein Fest im Wert von 2 500 Euro sind 47 Euro fällig, für eine Feier für 25 000 Euro sind es 510 Euro. Im Versicherungsfall muss das Paar einen Selbstbehalt von 250 Euro zahlen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Vielleicht lässt die Versicherung Brautleute ruhiger schlafen, die eine aufwendige Feier gebucht haben und bei Stornierung viel zahlen müssten.

Aber auch die Nachteile sind zu berücksichtigen: Die Kunden bekommen kein Geld, wenn für sie „der Versicherungsfall bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war“. Die Versicherung zahlt auch nicht bei Erkrankungen, die in den letzten sechs Monaten behandelt wurden, zum Beispiel, wenn sich eine langwierige Krankheit so verschlimmert, dass jemand nicht zur Hochzeit kommen kann.

Versichert ist zudem nur das mit einem Hotel oder Restaurant getroffene Hochzeitsarrangement. Weitere Kosten, bei­spielsweise für Einladungskarten, Mietauto oder Kirchenschmuck, werden nicht erstattet.

Fazit von Stiftung Wartentest: Das Angebot ist eher ein Werbegag als ein sinnvoller Schutz. Die Hansemerkur hat es offenbar überstürzt auf den Markt geworfen. Dies zeigt auch der Definitionsfehler in den Versicherungsbedingungen. Dort heißt es: „Als Hochzeitsfeier werden definiert: a) unerwartet schwere Erkrankung; B) Tod, schwerer Unfall.

Quelle: Stiftung Warentest
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