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Vatikan erhebt Einspruch gegen deutschen Kirchenreformprozess


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Rolf

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st-peters-basilica-1030710-1920x1280.jpgPetersdom (Foto: Pixabay)
 
 

 

 

 

Vatikan erhebt Einspruch gegen deutschen Kirchenreformprozess

 
 
 
 
21. Juli 2022
 
 
Der von deutschen Bischöfen angestoßene „Synodale Weg“ erregt den Widerstand der Kirchenleitung in Rom. Der Vatikan warnt vor einem strukturellen Alleingang.

 

 

Der Heilige Stuhl hat die deutschen Katholiken davor gewarnt, eigenmächtig Kirchenreformen durchzusetzen. „Der Synodale Weg in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten“, heißt es in einer Presseerklärung, die der Vatikan am Donnerstag veröffentlichte.

 

Reformprozess wurde vom Missbrauchsprozess angestoßen

 

Katholische Bischöfe und Laien in Deutschland beraten seit Dezember 2019 beim Reformprozess Synodaler Weg über Wege aus der Kirchenkrise, die durch den Missbrauchsskandal mit ausgelöst wurde. 2023 soll der Prozess abgeschlossen werden. Im September steht die nächste Synodalversammlung in Frankfurt am Main an. In verschiedenen Foren diskutieren die Teilnehmer Reformen, wie etwa die Beteiligung von Laien bei der Bischofswahl, die Öffnung kirchlicher Ämter für Frauen und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.

 

Der Vatikan mahnte, es sei nicht zulässig, in den Diözesen neue amtliche Strukturen oder Lehren ohne vorherigen Konsens der katholischen Kirche weltweit einzuführen, die eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden.

 

Vatikan äußert wiederholt seine Bedenken

 

In der Erklärung heißt es weiter, es sei daher wünschenswert, dass die Vorschläge des Reformprozesses in den synodalen Prozess, auf dem die Universalkirche unterwegs sei, einflössen. 2024 soll es eine Weltsynode in Rom geben, die derzeit bereits in allen Bistümern weltweit vorbereitet wird.

 

Es ist nicht das erste Mal, dass Rom beim Synodalen Weg interveniert. Bereits 2019 hatte es Kritik an der Satzung gegeben, unter anderem weil Bischöfe und Laien gleichberechtigt abstimmen dürfen. Auch Papst Franziskus hatte sich 2019 in einer Schrift «an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland» gewandt und darin Bedenken geäußert.


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