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„Selbstbestimmungsgesetz“: Keine Biologie, keine Gutachten, keine Sicherheit für Frauen


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Rolf

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 Buschmann_Paus_BPK.jpg

 Mitteilung, 30. Juni 2022

 

 

 

 

„Selbstbestimmungsgesetz“:
Keine Biologie, keine Gutachten, keine Sicherheit für Frauen
 

 

 

 

Guten Tag,

 

 

heute stellten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) die 

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 zum geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ vor, das das aktuell geltende Transsexuellengesetz ablösen soll:

  • Künftig soll jeder Volljährige einmal jährlich seinen Namen und seinen Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern können. Dafür sind keine psychologischen oder medizinischen Gutachten mehr nötig. Es reicht die Willenserklärung.
  • Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Eltern. Sollten diese nicht zustimmen, schreitet das Familiengericht ein.
  • Unter 14 Jahren können die Eltern frei darüber entscheiden, welchen Geschlechtseintrag ihr Kind bekommen soll.
  • Außerdem wird es ein sogenanntes Offenbarungsverbot geben: Nennt man den früheren andersgeschlechtlichen Namen einer Person, droht ein Bußgeld, dessen Höhe der Justizminister allerdings nicht nennen konnte.

Auffällig oft betonten die Minister, dass es im „Selbstbestimmungsgesetz“ nicht um operative Geschlechtsumwandlungen gehen solle. Allerdings wurde das von den früheren Gesetzentwürfen von FDP und Grünen auch behauptet, obwohl darin ab 14 Jahren „genitalverändernde chirurgische Eingriffe“ erlaubt wurden. In diesem Punkt bleibt der Gesetzentwurf abzuwarten, der noch in diesem Jahr erfolgen soll.

 

Den vielen teils kritischen Nachfragen der Journalisten versuchten die beiden Minister auszuweichen. Eine Gefahr etwa für Frauenhäuser durch männliche Triebtäter, mit weiblichem Geschlechtseintrag, sieht Paus nicht.

 

Dementsprechend hatte die Familienministerin keinen Vorschlag, wie die Sicherheit von Frauen in Umkleidekabinen und Schwimmbädern gewährleistet werden soll.

 

Auch die Fragen, wie viele Personen dieses Gesetz beträfe und ob das Gesetz nicht etwa einen Anstieg von Geschlechtsumwandlungen v.a. bei minderjährigen Mädchen provoziere, beantworteten Buschmann und Paus nicht.

 

Drohende Konsequenzen und Gefahren wurden von den beiden Ministern teils bestritten, teils verharmlost. Deshalb ist breite Aufklärung weiterhin dringend nötig und trägt bereits Früchte: Die kritischen Stimmen mehren sich, wie ein aktueller 

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 zeigt.

 

Am effektivsten befeuern wir diese wichtige Debatte jetzt durch unser zweiminütiges Erklärvideo 

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, das bereits über 24.000 Menschen auf YouTube gesehen haben. Helfen Sie bitte dabei, noch mehr Bürger zu erreichen und teilen Sie das Video auf 

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 & Co.

 

 

Vielen Dank und herzliche Grüße, Ihre

Hedwig v. Beverfoerde

 


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