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Homosexuelle Beamten-Paare erhalten keinen Verheiratetenzusc


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Rolf

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Homosexuelle Beamten-Paare erhalten keinen Verheiratetenzuschlag




Jesus.de-


12.10.2007


(epd) - Homosexuelle Beamte mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erhalten keinen Verheiratetenzuschlag. Eine Beschränkung dieses Zuschlags auf verheiratete Beamte ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Freitag zulässig. Die Klage einer Beamtin, die mit ihrer Partnerin eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte, wurde daher nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nicht vorliege. Wegen des grundrechtlich garantierten Schutzes von Ehe und Familie dürfe der Gesetzgeber die Ehe gegenüber anderen Lebensformen begünstigen.

Während bei Verheirateten die unterstellten Belastungen aus der Ehe zur pauschalen Gewährung des Familienzuschlags führten, müssten bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Belastungen im Einzelfall nachgewiesen werden, hieß es. Dies hatte die Beschwerdeführerin abgelehnt.
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