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§ 219a: Geplante Streichung erntet Kritik


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§ 219a: Geplante Streichung erntet Kritik

 

 

 

18.01.2022

 

 

 

 

Berlin (IDEA) – Lebensrechtlerinnen und CDU-Politikerinnen haben Kritik an der geplanten Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch geübt. Die Vorschrift verbietet Werbung für Abtreibungen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte am 17. Januar einen Referentenentwurf für die ersatzlose Abschaffung des Paragrafen vorgelegt.

 

Zur Begründung erklärte der Politiker, die Vorschrift verbiete Ärzten, außerhalb eines Beratungstermins sachlich über Abtreibung zu informieren. Dadurch erschwere sie die Situation Schwangerer, die sich über Methoden, Risiken und mögliche Komplikationen einer Abtreibung informieren wollten. „Die Situation für die betroffene Frau ist schwierig genug – wir dürfen sie nicht noch erschweren“, so Buschmann. Anpreisende und grob anstößige Werbung für Abtreibungen bleibe auch in Zukunft durch das ärztliche Standesrecht verboten.

 

ALfA: Kein Informationsdefizit

 

Die Vorsitzende der „Aktion Lebensrecht für alle“ (ALfA), Cornelia Kaminski (Fulda), kritisierte, die geplante Streichung werde „das ohnehin in Teilen der Gesellschaft unterentwickelte Bewusstsein für das Lebensrecht ungeborener Menschen weiter untergraben“. Es sei praktisch niemandem zu vermitteln, dass etwas, für das geworben werden dürfe, eine rechtswidrige und prinzipiell strafbare Handlung sei. Gemäß Paragraf 218 Strafgesetzbuch sind Abtreibungen grundsätzlich verboten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

 

Weiter sagte Kaminski, für Schwangere gebe es schon unter der geltenden Gesetzeslage kein „Informationsdefizit“ über Abtreibungen. Sie könnten zum Beispiel im Internet eine von der Bundesärztekammer gepflegte, monatlich aktualisierte Liste aller Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen herunterladen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden. Dort werde auch über die angebotenen Methoden informiert.

 

Bundesverband Lebensrecht: Versuchsballon für vollständige Legalisierung

 

Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Maria Linder (Viersen), erklärte, der Referentenentwurf sei ein „erneuter Versuchsballon für die vollständige Legalisierung der Abtreibung als kostenlose ,Gesundheitsversorgung‘“. Es werfe „viele weitere Fragen auf, wenn das Justizministerium als erstes Projekt der neuen Koalition ausgerechnet eine Förderung der Abtreibung angeht, die in den vergangenen Jahren keine Mehrheit fand und mit Sicherheit nicht das größte rechtliche Problem unseres gegenwärtigen Staates darstellt“.

 

CDU/CSU: Streichung hilft Frauen nicht

 

Die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil (Andernach), erklärte, die geplante Streichung helfe Schwangeren nicht. Da Ärzte auf ihren Internetseiten auch jetzt schon zu Informationsangeboten über Abtreibung verlinken dürften, gebe es keinen Informationsmangel. Wichtiger als ärztliche Geschäftsinteressen sei, dass die Gesellschaft den betroffenen Frauen uneingeschränkt zur Seite stehe, ihre Entscheidung respektiere und sie in ihrer Situation nicht allein lasse. Dabei müsse der Staat auch Anwalt des ungeborenen Lebens sein.


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