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Abtreibung: Aufhebung des Werbeverbots rückt näher


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Rolf

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Abtreibung: Aufhebung des Werbeverbots rückt näher
 
 
 

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a vorgestellt. Zustimmung kommt von einer verurteilten Ärztin. Die bayerische Familienministerin kritisiert den Gesetzentwurf als „überstürzt“.

 
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präsentierte am Montag in Berlin einen Entwurf zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a. Dies solle ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte auch auf ihren Internetseiten sachlich über Schwangerschaftsabbrüche aufklären können, sagte Buschmann.
 

Mit der Streichung des Paragrafen werde ein „unhaltbarer Rechtszustand“ beendet, sagte er. Bislang müssten Mediziner mit Ermittlungen und Verurteilungen rechnen, wenn sie etwa über Methoden einer Abtreibung aufklären.

 

„Das Recht der Gegenwart anpassen“

 

 

SPD, Grünen und FDP hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, den Paragrafen 219a streichen zu wollen. „Ich glaube, wir müssen das Recht der Gegenwart anpassen“, sagte Buschmann. Der Strafrechtsparagraf zum Schwangerschaftsabbruch stamme aus einer Zeit, in der es das Internet noch nicht gegeben habe.

Am Schutz des ungeborenen Lebens ändere sich dadurch nichts, betonte Buschmann. Die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch mit den Paragrafen 218 und 219 bliebe dadurch erhalten. Demnach steht ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe, nach einer Beratung im ersten Drittel der Schwangerschaft bleibt er aber straffrei.

 

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden.

 

Lob von verurteilter Ärztin

 

Eine von ihnen war die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die nun ihre Genugtuung zum Ausdruck brachte. Dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte sie, es seien „anstrengende, bewegte Jahre“ gewesen, seit sie sich 2017 wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen  vor dem Amtsgericht Gießen verantworten musste.

 

Es erfülle sie mit „tiefer Zufriedenheit“, dass die Ärzteschaft sich nun endlich ärztlichen Aufgaben und der medizinischen Versorgung widmen und die Justiz ihre Kräfte in die Verfolgung echter Straftaten legen könne. Hänel war 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs zog sie bis vor das Bundesverfassungsgericht.

 

Betroffene Frauen brauchen Beratung

 

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) wies darauf hin, dass sich Frauen, die ungewollt schwanger werden, sich in einer äußerst schwierigen Situation befänden. „Sie begegnen oftmals Bevormundung und Vorverurteilung, wo sie dringend Unterstützung und Beratung bräuchten.“

 

Viele Frauen suchten zuallererst im Internet nach Rat. Aber ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die fachlich am besten qualifiziert seien, dürften im Netz nicht über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. „Diese Hürde müssen wir im Sinne der Betroffenen schnellstens aus dem Weg räumen.“

 

CSU-Ministerin mahnt gesellschaftliche Debatte an

 

Die bayerische Familienministerin Carolina Trautner (CSU) hat den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche als überstürzt kritisiert und eine breite gesellschaftliche Debatte angemahnt. Dass die Bundesregierung die Abschaffung des Paragrafen 219a mit der Stärkung von Frauenrechten begründe, werde dem sensiblen Thema nicht gerecht, sagte die CSU-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstag).

 

„Hier geht es um mehr: um den Schutz des Lebens – der ungeborenen Kinder ebenso wie von Frauen, die Entscheidungen in schwierigster Situation alleine treffen und vielleicht ihr Leben lang darunter leiden“, sagte die bayerische Sozialministerin. Sie wünsche sich eine respektvolle gesellschaftliche Debatte, die Information sowie persönliche Beratung und Unterstützung in den Mittelpunkt stelle. „Wir sollten hier auf die wertvollen Erfahrungen der Kirchen und all derer, die sich hier mit großer Verantwortung engagieren, nicht verzichten“, sagte die Ministerin.

 

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die SPD mit dem damaligen Koalitionspartner Union einen Kompromiss geschlossen, wonach das Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft wurde. Der nun vorliegende Entwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a muss zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt und dann vom Bundestag beraten werden.


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