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Wir schließen niemanden aus!


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Rolf

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Wir schließen niemanden aus!

 

 

 

 

von Dr. Lothar Gassmann

 

 

 

Eine gemeinsame Aktion verschiedener Kirchen, Gemeinden und Werke

 

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Als christliche Kirchen und Gemeinden blicken wir dankbar auf die über 70-jährige Geschichte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zurück. Es hat uns sowohl die Freiheit des Glaubens und Bekenntnisses als auch die ungestörte Religionsausübung garantiert (Artikel 4 GG, Absatz 1 und 2). 

 

Auch als Christen, die bis 1989 unter den Bedingungen der DDR lebten, wissen wir die Bedeutung realer Glaubensfreiheit in der Bundesrepublik desto mehr zu schätzen.

 

Die christlichen Kirchen und Gemeinden haben das grundgesetzliche Privileg niemals als Einbahnstraße verstanden, sondern leisten ihrerseits einen beständigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft, unserer Werteordnung und sozialem Miteinander. Durch die Verkündigung und Praktizierung des christlichen Menschenbildes fördern sie Werte, die für das Zusammenleben der Menschen unverzichtbar sind: Nächstenliebe, Rücksichtnahme gegenüber den Schwachen, Einsatz für die Würde aller Menschen und Bereitschaft zur Übernahme sozial-diakonischer Verantwortung für Kranke, Geflüchtete und Menschen mit Behinderung.

 

Gerade in Krisenzeiten sind Gemeinden eine Zuflucht für viele Zeitgenossen, die an seelischen und psychischen Krankheiten sowie Einsamkeit leiden. Ihre einzigartige soziale Integrationsstärke erweist sich in der Inklusion aller Altersgruppen, Gesellschaftsschichten und Nationalitäten und leistet somit einen wichtigen Beitrag für eine soziale Gesellschaft.

 

Der Gottesdienst ist die zentrale Lebensäußerung der christlichen Kirche und höchster Ausdruck ihrer Identität. Durch die darin erfolgende Anbetung Gottes und Verkündigung seines Wortes wird die Gemeinde allwöchentlich gesammelt, in ihrer Gemeinschaft gestärkt und zum Dienst in der Welt ausgesandt. Dieser real praktizierte Gottesdienst kann durch digitale Formate ergänzt, aber niemals in seiner Substanz ersetzt werden. 

 

Unverzichtbarer Bestandteil gottesdienstlicher Gemeinschaft ist die aktive Antwort der Kirche Christi auf Gottes Anrede durch Gebet, Gesang und Bekenntnis.

 

Weil Jesus Christus, der Herr der Gemeinde, alle Menschen ausnahmslos zu sich einlädt, ist es der Gemeinde Jesu Christi verwehrt, einzelne Menschen von ihren Gottesdiensten auszuschließen und damit zu diskriminieren. „Bei Gott gilt kein Ansehen der Person“ (Eph 6,9). Dem an Gottes Wort gebundenen Gewissen ist es unmöglich, die universale Einladung Gottes durch politische oder juristische Zusatzbedingungen einzuschränken. Der öffentliche Gottesdienst dokumentiert die bedingungslose Einladung der Gemeinde Jesu Christi an alle Zeitgenossen.

 

Gastgeber des Gottesdienstes ist Jesus Christus selbst: „Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will euch Frieden geben.“ (Matthäus 11,28) Christliche Gemeinde muss deshalb barrierefrei sein!

 

Aus diesen theologischen und gewissensbedingten Gründen und in völliger Übereinstimmung mit Art 4 GG werden wir unter keinen Umständen akzeptieren, dass ein G-2-Status (geimpft, genesen) oder ein G-3-Status (geimpft, genesen, getestet) zur Bedingung für die Teilnahme an unseren Gottesdiensten gemacht wird. Eine solche Forderung würde sowohl dem biblischen Mandat als auch der jahrtausendealten kirchengeschichtlichen Erfahrung in Notzeiten diametral widersprechen und das jedem zustehende Grundrecht auf freie Religions-ausübung massiv angreifen.

 

Wir betonen dies umso mehr, weil die Teilnahme an Gottesdiensten absolut freiwillig ist und in klar abgegrenzten Räumlichkeiten stattfindet. D.h. niemand kann durch Zufall oder andere Notwendigkeiten gedrängt werden, sich in diesen Räumen bewegen zu müssen (wie es z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln der Fall wäre). Deshalb kann auch niemand unbewusst oder zufällig gefährdet werden.

 

Die unterzeichnenden Gemeinden versprechen hiermit, ihren realen Gottesdienst für alle Menschen offenzuhalten – und dafür weder eine Impfpflicht noch eine Testpflicht einzuführen. Das Motiv dieser Entscheidung ist nicht Auflehnung gegenüber der Obrigkeit, sondern allein der Gehorsam gegenüber dem Gebot unseres Herrn (Apg 5,29). Wir sind fest davon überzeugt, mit dieser Entscheidung zugleich einen heilsamen Dienst an unserer Gesellschaft zu leisten.

 

Unterzeichnet von bisher 25 christlichen Werken und Gemeinden


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