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2G-Regel: Millionenhaftung rollt auf Arbeitgeber zu


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Rolf

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2G-Regel: Millionenhaftung rollt auf Arbeitgeber zu

 

 

 

 

Von 

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27. November 2021
 

 

Wer haftet bei Covid-19-Ansteckungen, weil mögliche Lebensgefahren am Arbeitsplatz wissentlich und vorsätzlich ignoriert werden? Wenn sich gesunde und täglich (!) getestete Arbeitnehmer dennoch während der Arbeit anstecken? Der Grund: Gesunde werden derzeit genötigt, mit nicht getesteten und möglicherweise hochinfektiösen Menschen im gleichen Raum zusammenzuarbeiten, dabei den Schreibtisch und die Werkbank zu teilen.

 

Ein Gastbeitrag von Meinrad Müller

 

Ein geduldetes und medizinisch hoch riskantes russisch Roulette am Arbeitsplatz, mit potenziell tödlichem Ausgang, führt letztendlich zu Haftungsfragen. Wer Arbeitnehmer vorsätzlich einer Gefahr aussetzt und diese billigend in Kauf nimmt, der trägt die Kosten der unmittelbaren und der Langzeitschäden. Weitere zivil- und strafrechtliche Verfahren drohen.

Auch Personal-, Abteilungsleiter und Führungskräfte haftbar

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften regeln im Detail, wer, wann, wie
lange und wie oft Gefahrstoffen ausgesetzt sein darf. Verletzt ein Arbeitgeber dies, so trägt er die volle Haftung und kann sich einer Verurteilung nicht entziehen.

 

Neben dem Arbeitgeber sind auch unmittelbar haftbar die Personalleiter, die Abteilungsleiter und alle Führungskräfte, die wissentlich oder unwissentlich diese Gefährdungslage unterstützen, einforderten oder duldeten. Als vor Jahrzehnten bekannt wurde, dass das Einatmen von Asbeststaub tödliche Folgen hat, wurde alles technisch möglich unternommen, um diese Feinstäube zu bannen und die Beschäftigten zu schützen. Dies scheint in Vergessenheit geraten zu sein.

 

Geimpfte falsch informiert

 

Wenn im Falle Covid-19 nun sogar die Mainstreampresse berichtet, was die freien Medien bereits seit Monaten brachten, dass nämlich „Geimpfte glauben, sie seien sicher. Man hat sie falsch informiert“, WELT vom 24.11.21, dann wäre doch der Punkt gekommen, falsche Regelungen sofort zurückzunehmen.

 

Diese Zwangsmaßnahmen sind nicht nur nicht wirksam, vielmehr wird die dadurch Lage maßgeblich verschlimmert, indem potenziell Ansteckende (Geimpfte und Genesene) mit tatsächlich Gesunden, die tagesaktuell deren Infektionsfreiheit nachweisen, „in einen Topf“, sprich an den gleichen kontaktreichen Arbeitsplatz, gesteckt werden.

 

Aus Schaden klug?

 

Doch was geschieht? Wider besseres Wissens werden Folterinstrumente ausgepackt, die von Unternehmen willfährig auch noch umgesetzt werden. Wir können darauf warten, dass die klügere Einsicht nicht erst bei einem „Nürnberg 2.0“ eintritt, sondern weitaus früher. Unternehmen, welche durch Schadensersatzleistungen leiden, werden sich an die Volksweisheit, wonach man aus Schaden klug werde, erinnern.

 

Diese heutige so widersinnige Lage erinnert doch sehr an frühere dunkle Zeiten, in denen zum Ende des 2. Weltkriegs noch Millionen Menschen geopfert wurden, um das Narrativ des Sieges aufrechtzuerhalten.

 

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